Handy seit über 6 Wochen zur 'Reparatur'

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Mär 2001

Hallo,
letztes Jahr im März habe ich einen Handyvertrag (Laufzeit 2 Jahre) abgeschlossen und ein Bosch Handy (509) dazu bekommen.
Ende Jan. 01 ließ sich das Gerät nicht mehr aufladen. Ich habe es zum Händler gebracht und er hat getestet, daß es nicht am Akku liegt. Auf das Gerät selbst gibt es eine Garantie von einem Jahr.
Am 30. Jan. habe ich es zu meinem Servicehändler gebracht, der das Gerät bei Bosch zum Austausch (steht auch in der Beschreibung d. Geräts) angemeldet. Am 09.02., also 10 Tage später, hat Bosch das Handy dann abholen lassen zur Reparatur, weil angeblich keine neues Gerät da wäre.
Nach 2,3,4 Wochen rief ich immer wieder beim Händler an und es hieß , das Gerät ist noch zur Reparatur. Letzte Woche machte ich Druck, da ich das Teil benötige und sie bekamen dann von Bosch die Nachricht, das Handy sei an den Händler verschickt worden mit Kostenvoranschlag. Die Reparatur betägt 158 DM !!!
Angeblich sei mir das Handy runtergefallen und lädt deshalb nicht mehr ! Es ist mir aber NICHT hingefallen.
Heute hat der Händler sich wieder erkundigt und es heißt, daß das Gerät asu Versehen!?! an eine andere Firma geschickt wurde.
Übermorgen sind es 6 Wochen. Die Grundgebühr läuft natürlich weiter. WAS kann ich tun, damit ich endlich das Handy ausgetauscht bekomme ? Die 158 DM Reparaturkosten zahle ich natürlich nicht, da ich noch Garantie habe !

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Handy seit über 6 Wochen zur 'Reparatur'

    Hi,
    du hast einen Vertrag mit dem Netzbetreiber, soweit es das Telefonieren betrifft. Wegen des Gerätes kannst du dem Händler eine angemessene Frist zur Reparatur setzen, das könnten etwa 14 Tage sein.
    Wenn du dein Handy dann nicht repariert zurück bekommen hast, kannst du daraus Rechte geltend machen. Diese betreffen aber immer nur das Gerät.
    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
      Re^2: Danke schön für die Antwort :-),noch ne Frag

      Was kann ich tun, damit ich die 158 DM nicht bezahlen muss?
      Es ist noch innerhalb der Garantiezeit und ich habe es NICHT hinfallen lassen oder sinstiges.

      • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
        Re^3: Danke schön für die Antwort :-),noch ne Frag

        Hi,
        ob es eine Garantieleistung ist, ergibt sich aus der Art der Beschädigung. Wenn Teile des Gehäuses zu Bruch gegangen sind, wird man einen Garantieanspruch verneinen. Dann ist höchstens die Frage, ob es so beschädigt zur Reparatur gegeben worden ist (dann müßte auf dem Reparaturannahmeschein ein Hinweis auf diese Beschädigung zu finden sein) oder ob es in der Annahmewerkstatt oder beim Händler beschädigt worden ist.
        Andererseits hattest du das Gerät mit einem Defekt zur Reparatur gegeben. Also besteht irgendeine Beschädigung, die du auch zwecks Reparatur angegeben hast.
        Gruß,
        Francesco

      • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
        Re^3: Danke schön für die Antwort :-),noch ne Frag

        Was kann ich tun, damit ich die 158 DM nicht bezahlen muss?
        Es ist noch innerhalb der Garantiezeit und ich habe es NICHT
        hinfallen lassen oder sinstiges.
        du kannst ja auch mal mit schadenersatz-forderung 'winken'.
        hat schon manchmal geholfen. gruss - digi

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