Man kann ja desöfteren irgendwo Gerichtsurteile lesen.
Z.B. von zwei verschiendenen OLG zum Thema, wann ein Hund bellen darf und wann nicht. Das eine sagt, nur zu bestimmten Zeiten, ansonsten muss der Halter dafür sorgen, dass Ruhe herrscht. Das andere sagt, dass man zumindest kurzes Bellen als Halter nicht beeinflussen kann und dass man einem Hund keine bestimmten Zeiten vorschreiben kann, eine solche Einschränkung also wie ein generelles Verbot der Hundehaltung wirkt.
Wonach muss ich mich denn dann richten?? Dürfte der Hund nun irgendwann bellen, oder eben nur zu bestimmten Zeiten, oder müsste ich im Fall der Fälle einfach abwarten, was „mein“ Richter dazu sagt?
Würde mich nämlich doch mal interessieren…
Liebe und seeehr neugierige Grüsse
Bine *deren Hund zum Glück kaum bellt*
Wonach muss ich mich denn dann richten?? Dürfte der Hund nun
irgendwann bellen, oder eben nur zu bestimmten Zeiten, oder
müsste ich im Fall der Fälle einfach abwarten, was „mein“
Richter dazu sagt?
Würde mich nämlich doch mal interessieren…
Richter haben halt Ermessensspielraum, d. h. auch wenn ein Richter in höchster Instanz sagt, der Hund darf bellen „verbietet“ das einem Richter in einem anderen Fall nicht das Gegenteil zu sagen, was natürlich bei strittigen Fragen vorkommen kann. In diesen Fragen mußt Du halt schon abwarten, was der Richter entscheidet!
Gruß
Bernd
Liebe und seeehr neugierige Grüsse
Bine *deren Hund zum Glück kaum bellt*