Neuregelung Kindesunterhalt

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Mär 2001

Die neue Regelung finde ich irgendwie komisch:

"Eine Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten."

"Die Düsseldorfer Tabelle ist daher wie folgt zu verstehen:
In der 1. Einkommensgruppe wird das Kindergeld voll ausgezahlt. Von der 2. bis zur 5. Einkommensgruppe wird das Kindergeld teilweise verrechnet. Die Beträge, welche angerechnet werden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ab der 6. Einkommensgruppe wird das Kindergeld voll verrechnet."

Für das Kind empfinde ich das ja erstmal als positiv (Kinder von Vätern unterer Einkommensgruppen bekomen mehr Unterhalt), auf Seiten des unterhaltspflichtigen (Vaters) kommt es jetzt in meinen Augen aber zu schwerwiegenden Ungerechtigkeiten.

Beispiel: Kind 0-5 Jahre
- Vater mit 2000 DM netto (Stufe 1) zahlt 345 DM Unterhalt, wenn kein mangelfall vorliegt (KiGeld wird mit 10 DM angerechnet)
- Vater mit 4000 DM netto zahlt auch 345 DM (Kindergeld wird mit 135 DM angerechnet)
- erst bei höherem Einkommen steigt der zu zahlende Unterhalt dann gerechterweise an

Ralf

P.S.: Ich weiß, das Bsp. stimmt nicht ganz, wegen der Höherstufung der Einkommensgruppe, wenn man z. B. nur für ein Kind unterhaltspflichtig ist.
Ich weiß nicht, was man sich dabei gedacht hat. Vom Prinzip her hätte man dann auch gleich sagen können: Väter mit netto <= 4000 DM zahlen 345 DM Unterhalt. Punkt. Aber gerecht finde ich das nicht.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Neuregelung Kindesunterhalt

    Hallo Ralf,

    kann es sein, daß du da etwas falsch verstanden hast?

    Bisher war es so, daß das Kindergeld zur Hälfte auf den Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle angerechnet wurde. Mit der Neuregelung wird dem Kind - vorausgesetzt der Barunterhaltspflichtige, sprich Zahlmeister Vater, kommt seiner Verpflichtung nach - ein Mindestunterhalt von 135 % garantiert.

    Das bedeutet für die Zahlenden, daß ihnen das Kindergeld in den unteren Einkommensstufen nur noch zu einen Bruchteil angerechnet wird und sie damit bis zu 30 % mehr Unterhalt zahlen müssen.

    Das bedeutet für die Betroffenen - immer vorausgesetzt, daß sie zu dem Kreis gehören, der auch zahlt - bis an die Grenze des Selbstbehaltes von 1.500 DM im Monat kommen.

    In meinem Fall hat sich die Zahlung um über 25 % erhöht und mir bleibt im Moment genau so viel wie vor 20 Jahren in der Ausbildung.

    Weitere Informationen hierzu findest du auf der HP von http://pappa.com.

    Wo hier eine soziale Gerechtigkeit ist, möge jeder selber entscheiden.

    Falls du selbst Betroffener bist, solltest du dich hierzu mal genau informieren. Falls du Nichtbetroffener bist, ist es schön, daß du dich dafür interessierst.

    Gruß Udo

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