Neuregelung Kindesunterhalt
Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Mär 2001
Die neue Regelung finde ich irgendwie komisch:
"Eine Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung zu leisten."
"Die Düsseldorfer Tabelle ist daher wie folgt zu verstehen:
In der 1. Einkommensgruppe wird das Kindergeld voll ausgezahlt. Von der 2. bis zur 5. Einkommensgruppe wird das Kindergeld teilweise verrechnet. Die Beträge, welche angerechnet werden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ab der 6. Einkommensgruppe wird das Kindergeld voll verrechnet."
Für das Kind empfinde ich das ja erstmal als positiv (Kinder von Vätern unterer Einkommensgruppen bekomen mehr Unterhalt), auf Seiten des unterhaltspflichtigen (Vaters) kommt es jetzt in meinen Augen aber zu schwerwiegenden Ungerechtigkeiten.
Beispiel: Kind 0-5 Jahre
- Vater mit 2000 DM netto (Stufe 1) zahlt 345 DM Unterhalt, wenn kein mangelfall vorliegt (KiGeld wird mit 10 DM angerechnet)
- Vater mit 4000 DM netto zahlt auch 345 DM (Kindergeld wird mit 135 DM angerechnet)
- erst bei höherem Einkommen steigt der zu zahlende Unterhalt dann gerechterweise an
Ralf
P.S.: Ich weiß, das Bsp. stimmt nicht ganz, wegen der Höherstufung der Einkommensgruppe, wenn man z. B. nur für ein Kind unterhaltspflichtig ist.
Ich weiß nicht, was man sich dabei gedacht hat. Vom Prinzip her hätte man dann auch gleich sagen können: Väter mit netto <= 4000 DM zahlen 345 DM Unterhalt. Punkt. Aber gerecht finde ich das nicht.
