Abstand Hecke zur Grundstücksgrenze

Hallo zusammen, mal angenommen neue Nachbarn deren Grundstück genau an einem privaten Fußweg entlang geht, haben einen Maschendrahtzaun gesetzt und möchten nun dahinter eine Hecke als Sichtschutz pflanzen.
Wenn Sie nun die Hecke genau an ihren Maschendrahttzaun pflanzen, dann müßte der Nachbar um sie zu schneiden auf den privaten Fußweg des anderen Nachbarn. Dies will er so aber nicht hinnehmen und hat darauf hingewiesen das die Hecke (wenn bis 2meter) mindestens 50cm von der Grenze wegbleiben muß.
Abgesehen davon, wenn die Hecke genau an den Zaun setzen würde, könnte er sie ja gar nicht schneiden ohne auf auf den privaten Weg zu gehen.

Wie seht hier die Sachlage aus ? Wer wäre im Recht ?
Wie ist die Rechtslage, die Hecke gilt ja nicht als Einfriedung, da ja schon ein Zaun steht.

Noch kurze Info zu dem Fußweg. Der Fußweg ist quasi der Zugang zu insgesamt 5 Häusern. Untereinander besteht Wegerecht Der Anteil des Weges vor jedem Haus, gehört auch zum Grundstück des jeweiligen Hauses.
Das ganze spielt sich in NRW ab.

Gruß

Andreas

da gibts in bayern ne broschüre, die nennt sich „rund um die gartengrenze“, so was ähnliches müßte es beim innenministerium bzw justizministerium in nrw auch geben
gruß tom