hallo zusammen!
mir brennt da was ganz furchtbar auf den nägeln und zwar zu folgender sache:
ich komme aus einer süddeutschen gemeinde bei der fasching (bei uns fasnet genannt) groß geschrieben wird. der sage nach trieben vor mehreren hundert jahren auf einem nahegelegenen hügel hexen Ihre possen. soweit zum historischen teil. nun wird in unserer gemeinde seit gut 65 jahren folgender brauch am faschings sonntag durchgeführt. einer hexe wird vor einem gericht der prozess gemacht. nach der folterung (wird äusserst humorvoll dargestellt) wird die hexe schuldig gesprochen und anschliessend verbrannt. (hier wird eine exakt nachgebildete stroh-hexe verbrannt). dieses spektakel ist in der region wirklich einzigartig. nun der hammer: ein richter a.d. stellt gem. §189 strafgesetzbuch strafanzeige wegen verunglimpfung des andenkens verstorbener gegen die vorstandschaft und sämtliche mitglieder des vereins. dies sind im moment ca. 600. ich zähle ebenfalls dazu. er bringt die angelegenheit mit der reichskristall-nacht und dem holocaust in verbindung. höchst abenteuerlich wie ich finde. vor 10 jahren hatte er den verein schon einmal zur anzeige gebracht. die staatsanwaltschaft hat das verfahren allerdings eingestellt. trotzdem hatte die hexenzuft den „hexen-prozess“ fuer 10 jahre eingestellt. in diesem jahr wurde erstmals wieder der ursprüngliche ablauf durchgespielt. die quittung bekamen wir prompt. in unserem landkreis ist dies das thema nr. 1. jeden tag findet man verschiedene leserbriefe zum thema.
wie sieht eure meinung aus? wie kann ich als angezeigtes mitglied bzw. der verein reagieren?
schon jetzt vielen dank fuer eure beiträge.
grüße
torsten
am besten gar nicht…
Hi!
So eine Strafanzeige verläuft eh im Nichts und wird eingestellt und je mehr ihr auf so einen Blödsinn reagiert, desto mehr Aufmerksamkeit wird dem gewidmet…
Bernd
*DergeradeKaiserFranzwegenBeleidigungdereigenenSpielerangezeigthat*
hallo zusammen!
mir brennt da was ganz furchtbar auf den nägeln und zwar zu
folgender sache:
ich komme aus einer süddeutschen gemeinde bei der fasching
(bei uns fasnet genannt) groß geschrieben wird. der sage nach
trieben vor mehreren hundert jahren auf einem nahegelegenen
hügel hexen Ihre possen. soweit zum historischen teil. nun
wird in unserer gemeinde seit gut 65 jahren folgender brauch
am faschings sonntag durchgeführt. einer hexe wird vor einem
gericht der prozess gemacht. nach der folterung (wird äusserst
humorvoll dargestellt) wird die hexe schuldig gesprochen und
anschliessend verbrannt. (hier wird eine exakt nachgebildete
stroh-hexe verbrannt). dieses spektakel ist in der region
wirklich einzigartig. nun der hammer: ein richter a.d. stellt
gem. §189 strafgesetzbuch strafanzeige wegen verunglimpfung
des andenkens verstorbener gegen die vorstandschaft und
sämtliche mitglieder des vereins.
Nun, der Richter hat ja nicht ganz unrecht. Zu damaliger Zeit trieben Hexen keine „possen“.
Da wurden unschuldige Frauen durch die Kirche und den Staat auf aller grausamste Weise gefoltert und verbrannt.
Ihnen wurde kein prozess gemacht - eigentlich wurden sie nur verurteilt, die „Verteidigung“ hatte eh keine Chance.
Sie wurden sinnlos abgeschlachtet.
Ich weiß eigentlich auch nicht was es da zu feiern gibt, wenn man sich das mal vor Augen führt…
dies sind im moment ca. 600.
ich zähle ebenfalls dazu. er bringt die angelegenheit mit der
reichskristall-nacht und dem holocaust in verbindung. höchst
abenteuerlich wie ich finde.
Das würde mir in dieser Form auch einfallen:
„Dann könnten wir ja auch die Kristallnacht feiern… eine symbolische Synagoge aufbauen, Scheiben einschmeißen und dann abbrennen.
Danach vergasen wir Symbolisch noch n paar Juden, das ließe sich sicher äußerst humorvoll darstellen…“
Hier noch die Vorschrift dazu:
$ 189
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 319 Antragbsbefugnis
(2) Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- oder Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhängt.
Die Tat kann jedoch nicht vonAmts wegen verfolgt werden, wenn ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden.
Erläuterung dazu:
Geschütztes Rechtsgut ist das Pietätsgefühl der Angehörigen und
der Allgemeinheit.
Das Andenken eines Verstorbenen muss verunglimpft werden.
Verunglimpfen ist mehr als beleidigen, nämlich eine nach Form, Inhalt oder Motiv besonders schwere Kränkung, die auch durch Tätlichkeiten erfolgen kann (BayObLG JZ 1951, 786). Während eine Verleumdung
(§ 187) und üble Nachrede (§ 186) regelmäßig ausreichen werden, ist dies bei einer einfachen Beleidigung (§ 185) nur dann der Fall, wenn sie unter besonders häßlichen Begleitumständen erfolgt (BayObLG JZ 51,786).
Ich denke das der Tatbestand als solcher hier sehr wohl zutrifft.
Ich bin bestimmt kein Spielverderber, aber über manche Sachen sollte man vielleicht etwas mehr nachdenken.
Hi,
inhaltlich bin ich vollkommen deiner Meinung. Es ist kein Thema für eine Volksbelustigung, dass vor einigen hundert Jahren wehrlose Frauen als Hexen verbrannt worden sind. Ein solches Schauspiel käme einer Verunglimpfung gleich.
Problematisch ist allerdings die Anwendung des § 189 StGB. Es gibt hierzu in dem Urteil des BGH (BGHSt 40, 97, 105) und in den entsprechenden Kommentaren hierzu erheblichen Streit, wer Adressat der Norm und was Schutzgut ist.
Verunglimpfung im Sinne des § 189 StGB ist immer auf einen oder mehrere Verstorbenen bezogen, die konkretisierbar sind.
Dazu müßten also hier damals verbrannte Hexen namentlich benannt werden und damit Gegenstand dieser merkwürdigen Volksbelustigung sein.
Ich gehe davon aus, dass der alte Richter sich hier auf Normen beruft, die letztendlich nicht greifen werden, aber zur Zeit viel Aufsehen in den örtlichen Medien verursachen.
Mein Rat wäre, die Sache einzustellen und der Fassnachtsfeier eine andere Form zu geben. Die Strafanzeige selbst würde ich weiter nicht beachten. Der Staatsanwalt wird auch dieses Mal die Sache einstellen.
Gruß,
francesco
Verstehe ich das richtig?
§ 319 Antragbsbefugnis
(2) Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht
das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen
zu. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches
Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer
Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen,
so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene
sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer
anderen Gewalt- oder Willkürherrschaft verloren hat und die
Verunglimpfung damit zusammenhängt.
Die Tat kann jedoch nicht vonAmts wegen verfolgt werden, wenn
ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht. Der
Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden.
Heißt das, daß wenn der Fasnachtsverein einen findet, dessen Vorfahre als Hexe verbrannt wurde, und dem das Schauspiel egal ist, daß die Staatsanwaltschaft das dann nicht verfolgen darf???
**nachdenk**
neugierige Grüße,
Snoef
Es würde sich hier ja nicht um einen Einzelfall handeln. Es gibt sicherlich viele, deren Vorfahren im Mittelalter verbrannt wurden, die eine Klage aufrecht erhalten könnten. Der Fasnachtsverein würde in diese Schiene auch gar nicht erst einlenken! Der Spagat zwischen Realität und Sage ist viel zu gewagt. In obiger Angelegenheit handelt es sich um die Nachahmung einer Sage. Verbindung mit der brutalen Verbrennung unschuldiger Menschen im Mittelalter und deren Verfolgung durch die Kirche etc. besteht in keinster Weise.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
§ 77 Abs. 2
(2) Stirbt der Verletzte, so geht sein Antragsrecht in den Fällen, die
das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten und die Kinder über. Hat der
Verletzte weder einen Ehegatten noch Kinder hinterlassen oder sind sie
vor Ablauf der Antragsfrist gestorben, so geht das Antragsrecht auf die
Eltern und, wenn auch sie vor Ablauf der Antragsfrist gestorben sind,
auf die Geschwister und die Enkel über.
Nun anscheinend endet die Antragsberechtigung bei den Enkeln…
M.
Ist das so?? Und trotzdem…
Ich kenne ja eure Gegend und diesen Brauch nicht, aber fast immer basieren solche Dinge auf wahren Ereignisse, deren Personen auch namentlich in Gerichtsakten aus der damaligen Zeit festgehalten sind.
Auch wenn es sich nicht um eine Tatsächliche Geschichte handelt, wäre es doch sicher möglich die ganze Fasnetsache ohne Prozess und Hexenverbrennung zu feiern - diese Dinge sind nun mal unwiederbringlich mit Unrecht, Folter, Qualen und einer Gewalt und Willkürherrschaft aus einer dunklen Zeit verhaftet und kein Grund zum feiern. Auch wenns schon lange her ist tut man den unschuldigen Opfern (es waren hunderte und sie waren alle unschuldig) mit der Verharmlosung und Verulkung solcher Sachen keinen Gefallen.
M.
Es handelt sich tatsächlich um die Nachahmung einer Sage. In unserem Raum (die Traditionsvereine sind in einem Verband dem insgesamt 54 Zünfte angehören) gibt es zahlreiche Hexenzünfte mit verschiedenen Bräuchen. Ich gebe zu dass es für jemanden der nicht aus dieser Gegend stammt und evtl. eher mit Karnevalistischen Bräuchen vertraut ist nicht geheuer ist. Es würde auch etwas den Rahmen sprengen wenn ich jetzt den genauen Ablauf schildern würde. Aber eines kann ich versichern: Das ganze ist auf gar keinen Fall an die Verfolgung und Verbrennung unschuldiger Menschen im Mittelalter angelehnt. Wer die Sage kennt, wird dies sicher bestätigen können. Der Ort ist zudem für diesen Brauch weit bekannt. Als vor 10 Jahren das „Programm“ geändert wurde, konnte man den Rückgang der Zuschauer beobachten. Der Verein bangte um seine Existenz.
Im Süddeutschen Raum, speziell auf der Schwäbischen-Alb gibt es viele derartiger Bräuche. Vielleicht sehen es auch deshalb die meisten hier durch eine etwas andere Brille.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]