Hallo, was ist wenn jemand bei einem anbieter einen dsl vertrag mit 24 monate laufzeit und einer bandbreite von 16000 abschliesst. im vertrag ist ein punkt aufgeführt. indem steht:" bei nicht verfügbarkeit, geringere bandbreite erwünscht?" und dies vom kunden nicht gewünscht war. der kunde zieht nun um und am neuen wohnort kann der anbieter dem kunden aber maximal 6000er bandbreite zur verfügung stellen. dies sollte doch ein sonderkündigungsfall sein oder?
Vielen Dank im Voraus
was kann der anbieter dafür, wenn der kunde umzieht?
hth
Hallo,
ganz so einfach ists dann doch nicht. Es stimmt zwar, dass eine Vertragskündigung bei Umzug im Normalfall nur aufgrund der Anbieterkulanz geschieht, wenn aber der Internetanbieter nicht in der Lage ist, den Anschluss bereitzustellen, ist die Kündigung legitim.
Bei den DSL-16000-Angeboten heisst es häufig „bis zu 16000 kbps“ oder ähnliches. Bei einem „bis zu“ ohne Angabe einer Mindestübertragungsrate wird es schwer bis unmöglich, eine Vertragskündigung vor Gericht durchzusetzen. Ich würde da eher beim Anbieter um eine Rückstufung auf einen der Übertragungsrate angemessenen Vertrag bitten und auf Kulanz hoffen.
Wenn vertraglich festgehalten ist, dass ein 16000er- (und kein langsamerer bzw. "bis zu 160000"er-) Anschluss bereitgestellt wird, dann würde ich den Anbieter drauf ansprechen und ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen.
Bindend ist nur, was im Vertrag steht.
Grüsse,
d.
Hallo,
du hast doch bestimmt eine Grundlage oder Quelle, die es erlaubt´, den Leistungsort zu ändern?
hth
Hallo,
was ich habe ist ein Urteil des Amtsgerichts München über einen Fall, in dem nach einem Umzug der Anschluss nicht mehr bereitgestellt werden konnte:
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070709%… bzw. http://www.lawcommunity.de/volltext/236.html
Wie ich schon schrieb, beschränkt sich das darauf, dass es technisch nicht möglich ist, den Anschluss bereit zu stellen. Je nachdem, wie die Anschlussbereitstellung im Vertrag von denno1102 beschrieben ist, kann das also zutreffen, wobei ich persönlich eher schwarz sehe, weil sich die Anbieter Hintertürchen à la „Datenübertragungsrate bis zu …“ offen halten.
Grüsse,
d.
erstens sind urteile von gerichten relativ wertlos, wenn da nicht bgh oder verfassungsgericht steht, zweitens geht aus dem ersten link hervor, das der vertrag beim umzug geändert wurde.
hth
Hallo,
natürlich sind in Deutschland Präzedenzentscheidungen nicht rechtsbindend. Auch wenn Urteile nicht bindend sind, heisst das nicht, dass andere Gerichte nicht genauso entscheiden können.
Inwiefern geht hervor, dass da was „geändert“ wurde? Der Vertrag wurde gekündigt und die Kündigung war rechtens.
Grüsse,
d.
weil bei den meisten anbietern bei umzug ein „neuer“ vertrag abgeschlossen wird. es fallen für den umzug ja auch kosten an.
wenn also in einem neuen vertrag die leistung für die neue wohnung zugesichert wird ist das was anderes, als wenn man einfach mit einem alten vertrag umzieht.
Hallo,
ich verstehe nicht ganz, was daran ein Problem sein soll.
Wenn jemand umzieht, und es einen neuen Vertrag geben soll, aber am neuen Wohnort kein Anschluss vorhanden ist, kann der Vertrag nicht zustandekommen, weil der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann.
Wenn es dagegen keinen neuen Vertrag geben soll, kann der alte gekündigt werden, weil der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann.
Viele Grüsse,
d.
weil du nach den standart verträgen den leistungsort nicht ändern kannst.
wenn du einen vertrag für internet in der wohnung x machst, dann ist das halt so. wenn du diesen ort ändern willst, brauchst du einen neuen bzw. einen andern Vertrag.
gruss