Sehr böse Email an Person

Person X hat eine Email an eine andere Person geschrieben.
Person X hat dem Empfänger der Email darin mehrfach den tot gewünscht.
Auch hat Person X geschrieben das Deutschland brennen soll und sich solche Zustände wie in Frankreich wünscht. (Empfänger kommt aus der Politik)

Person X hat nicht beleidigt aber den Tot gewünscht und gehen sie sterben geschrieben mehrfach.

Ist das strafbar und wenn ja was für eine Strafe kann Person X erwarten ?

Hallo,

das wird nicht unter 300maligem Lesen dieser Seite bestraft: http://www.tot-tod.de/

An sonsten muss man mal hinterfragen, was denn mit „Geh sterben“ gemeint ist, das scheint ja in manchen Kreisen sehr verbreitet zu sein.

http://heise.forenwiki.de/index.php?title=Geh_sterben

VG
EK

Lustige Antwort ich finde sie sehr amüsant wirklich. Würdest du noch so nett sein mir meine Frage zu beantworten ? Wäre klasse von dir.

Person X hat nicht beleidigt aber den Tot gewünscht und gehen
sie sterben geschrieben mehrfach.
Ist das strafbar und wenn ja was für eine Strafe kann Person X
erwarten ?

Was erwartest Du ? Es gibt keine Vorschrift, die das Tot wünschen verbietet, wenn der Empfänger sich dadurch beleidigt fühlt, möge er zunächst einmal darüber schlafen, ob es wirklich wert ist, und fühlt er sich dann immer noch beleidigt, möge er Anzeige erstatten und darauf hoffen, das ein Richter hierzu seine Einstellung teilt. Dann kann er damit rechnen, dass der Beleidigende ggf. zu einer Geldstrafe verurteilt wird.

Ich erwarte nichts außer eine vernünftige Antwort die ich ja jetzt bekommen habe. Danke dafür. Ich stelle meine Frage weil ich mich mit der deutschen Rechtsprechung Null Komma Nichts auskenne.

Zu dem Schreiber davor:

Ich weiß das man Tod so schreibt, es war ein Tip Fehler ob du es glaubst oder nicht.

danke fürs beantworten meiner Frage

Mero

Da hier dokumentiert ist, dass „Geh sterben“ eben keine Beleidigung darstellt, erscheint es schwierig daraus eine solche Beleidigung abzuleiten, die zu einer „Bestrafung“ führt.

Auch der Wunsch für französische Verhältnisse und dass Deutschland brennen möge, ist wohl eher der freien Meinungsäußerung als einer konkreten Bedrohung zuzuordnen.

ich sehe wenig Chancen damit vor einem Staatsanwalt, einem Gericht, beim BND oder MAD oder sonst wo Gehör zu finden.

Grüße
oohpss