Erbbetrug - wo kann man den anzeigen?

Hallo,

wo bzw. bei wem kann man einen Erbbetrug anzeigen?

Es geht um eine Person welche das Erbe abgelehnt hat, da der verstorbene hohe Schulden hatte, jedoch zahlt nun eine Versicherung sowie der letzte Arbeitgeber noch Gelder aus, welche sie behalten hat.

Dass das Erbe beim Amtsgericht ausgeschlagen wird ist ja bekannt, doch wo bringt man Betrug zur Anzeige?

Vielen Dank im vorraus für die Antworten!

Betrug zeigt man bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft an, allerdings ist die bloße Entgegennahme von Geld kein Betrug (und auch keine Unterschlagung).

Soweit der Arbeitgeber wirklich Zahlungen an Personen geleistet hat, die nicht Erbe nach dem Verstorbenen sind, könnte es wirklich heikel werden.

Bei Versicherungen möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass man sehr wohl Begünstigender aus dem Versicherungsvertrag sein kann, ohne dass man das Erbe antreten muss ( Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen o.ä. )Auch die gesetzliche Rentenversicherung erhält man als überlebende/r Ehefrau - oder Ehemann ohne selbst Erbe zu sein. Diese Ansprüche bestehen direkt aus der Tatsache, dass der Versicherungsnehmer gestorben ist, nicht das man Erbe wird.

Danke für die Antworten!

Wenn man nun nur vom Gehalt ausgeht, wo wird dieser angezeigt? Auch Staatsanwaltschaft?

Seit wann zahlt man Toten Gehalt ?
Würde mich jetzt wirklich interessieren.
Möglich wäre der Fall dass das Gehalt auf das
Konto des Toten ging und der, der das Erbe ausgeschlagen hat
es abgehoben hat. Nur wie? Müsste ja dann jemand sein, der
eh Zugriff auf das Konto hatte. Und dann wäre es klar Betrug.
Oder auch nicht, bei Ehefrau/Mann weiß ich es auchnicht.
Vielleicht war es aber eine Art Kondolenzzahlung des AG, dann ist es
natürlich kein Betrug.

Anzeigen nimmt die Polizei entgegen.

Das Gehalt war noch fällig, von fast 6 Wochen! Bezahlung jeweils zum 15. des Folgemonats, verstorben am 13. Daher kommen noch Gehaltszahlungen zusammen!

Die Hinterbliebene kontaktierte die Firma, diese hat das Geld an ein Drittkonto (einer Bekannten) überwiesen, damit sie dieses Geld einstecken kann!

Hi,

ich kenne das so, daß sich Firmen eigentlich immer sehr korrekt verhalten, schon aus dem Grund um nicht doppelt zahlen zu müssen. Deshalb meine Frage: der 30igste könnte es nicht sein:

http://www.kanzleischmidt.de/erbrecht/gesetzliche-er…

Gruß
Tina