Dürfen Fahrräder an Zäunen festgeschlossen werden?
Von: , Frage gestellt am Di, 30. Mär 2010
Ein Fremder schließt sein Fahrrad an einem fremden Zaun fest.
Ein Fremder schließt sein Fahrrad an einem fremden Zaun fest.
Sollte etwas verboten sein, hängt es immer damit zusammen, dass ein Rechtsgut verletzt wurde. Die Rechtsgutverletzung bezeichnet die Verletzung der im BGB geregelten Rechtsgüter eines Menschen. Die Rechtsgüter sind Leben, Gesundheit, Eigentum, Gesundheit, Freiheit, Körper und sonstige Rechte wie z.B. Namensrecht.
Ich kann nicht erkennen, dass der Sachverhalt derartige Auswirkungen haben könnte ( was aber ja grundsätzlich nicht auszuschließen ist - ich erinnere da nur an einen Knallerbsenstrauch der dem Maschendrahtzaun.. oder so ähnlich )
Ich kann nicht erkennen, dass der Sachverhalt derartige
Auswirkungen haben könnte
Ich schon!
Mit meinem Eigentum darf niemand anderes etwas machen, WENN ich es ihm vorher nicht erlaubt habe, vgl. § 903 BGB.
Falls Du darauf abzielst, dass der Zaun dabei nicht beschädigt wird,
so bitte ich um sofortige Express-Lieferung Deines Fernsehers. Portokosten übernehme ich ebenso wie eine Garantie, dass er morgen nach dem CL-Hinspiel unbeschädigt zurückgebracht wird.
Gruß, trobi
P.S.: Als Verwaltungsmensch sagen Dir doch die Begriffe "Widmung" und "Gemeingebrauch" bestimmt etwas - das ist ja eben genau der Unterschied zum Privateigentum.
Ich find die Frage gut. Was ist denn wirklich zu befürchten, wenn ich das Fahrrad anschliesse. Und ob ich wirklich als Eigentümer den Zaun abreissen und das Rad dem Diebstahl aussetzen darf, weiss ich auch nicht. Dann dürfte man auch ein falsch geparktes Auto einfach rammen, oder?
Und ob ich wirklich als
Eigentümer den Zaun abreissen und das Rad dem Diebstahl
aussetzen darf, weiss ich auch nicht.
Aber ich weiß es. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen (§ 903 S. 1 BGB). Ich muss mir doch nicht von jemandem, der unbefugt auf meine Sache einwirkt, durch sein Fehlverhalten die Verantwortung für seine Sachen aufdrücken lassen.
Dann dürfte man auch ein
falsch geparktes Auto einfach rammen, oder?
Was ist denn das für eine "Logik"? Richtiger gefragt wäre: "Dann dürfte man auch ein auf dem eigenen Grundstück geparktes Auto dort wegschleppen lassen, oder?" - Richtige Antwort: Natürlich.
Moin,
Ich kann nicht erkennen, dass der Sachverhalt derartige
Auswirkungen haben könnte
Ich stelle mir gerade vor, der Zauneigner kommt gerade an dem Tag auf die Idee, den Zaun abzureißen und durch etwas anderes zu ersetzen.
Er knipst also den Zaun um die Befestigungstelle des Schlosses herum ab und stellt das Fahrrad an die Seite, das dann geklaut wird.
Das gibt bestimmt einen lustigen Streit;-)
CU
Axel
Ein Fremder schließt sein Fahrrad an einem fremden Zaun fest.
kurze frage - kurze antwort: nicht ohne zustimmung des eigentümers