Dauer bis zwangsvollstreckung ?

hallo

angenommen ein gläubiger wartet noch auf geld von einem schuldner. dieser müsste zahlen, zahlt aber nicht.

nach langen hin und her weisst der gläubiger seinen anwalt an zwangszuvollstrecken.

wenn das heute gewessen wäre, wie lange würde es dauern bis zwangsvollstreckt wird, bzw. der gläubiger an sein geld kommt ?

mfg

wenn das heute gewessen wäre, wie lange würde es dauern bis
zwangsvollstreckt wird, bzw. der gläubiger an sein geld kommt
?

Hallo,
leider ist die Zwangsvollstreckung - sofern sie dann durchgeführt wird - nicht automatisch auch mit einer Zahlung durch den Schuldner verbunden.
Der Versuch einer Zwangsvollstreckung kann auch fruchtlos verlaufen, dh. der Gerichtsvollzieher findet beim Schuldner vor Ort z.B. kein Vermögen oder verwertbare Gegenstände. Eine Aussage darüber, wie lange also der Gläubiger noch auf sein Geld warten muss, kann man daher nicht treffen.

Hallo,

wenn das heute gewessen wäre, wie lange würde es dauern bis
zwangsvollstreckt wird, bzw. der gläubiger an sein geld kommt

Das hängt von zu vielen Faktoren ab, um eine seriöse allgemeine Antwort zu geben.

Wie und „worein“ wird vollstreckt?

Kennt man den Arbeitgeber oder die Kontoverbindungen des Schuldners?

Wie vermögend/liquide ist der Schuldner?

Gruß, trobi

wenn das heute gewessen wäre, wie lange würde es dauern bis
zwangsvollstreckt wird, bzw. der gläubiger an sein geld kommt

Es kommt hier auch auf die Art der Zwangsvollstreckung an.
Wird der Gerichtsvollzieher geschickt - pfändet dieser Geld oder Gegenstände…

Werden Forderungen gepfändet - Konto, Arbeitseinkommen …

So einen Monat würde ich ca. einplanen bis man was von der ZV hört. Ob dann auch Geld fließt ist dann die andere Sache.

ml.

Kennt man den Arbeitgeber oder die Kontoverbindungen des
Schuldners?

man kennt alles vom schuldner

Wie vermögend/liquide ist der Schuldner?

feste arbeit, festes einkommen

es geht um einen relativ kleinen geldbetrag ( ca 2000 euro )

mfg

feste arbeit, festes einkommen

Das ist doch schon mal sehr gut.
Pfändungsfreigrenzen sind natürlich zu beachten
(abhängig von Höhe des Einkommens und Zahl der Unterhaltsberechtigten)

Welchen Zeithorizont stellt denn in diesem fiktiven Sachverhalt der fiktive Rechtsanwalt, der ja schon eingeschaltet wurde, dem fiktiven Gläubiger in Aussicht ?

Gruß, trobi

  1. 2000 Euro sind kein kleiner Betrag.
  2. vor einer Zwangsvollstreckung muss zunächst der Anspruch festgestellt werden, man kann nicht einfach einen Anwalt beauftragen, ein Titel/ Urteil wäre schon nicht schlecht
  1. 2000 Euro sind kein kleiner Betrag.
  2. vor einer Zwangsvollstreckung muss zunächst der Anspruch
    festgestellt werden, man kann nicht einfach einen Anwalt
    beauftragen, ein Titel/ Urteil wäre schon nicht schlecht

urteil ist rechtskräftig. schuldner wurde zur zahlung verpflichtet.

jedoch bisher kein geldeingang vorhanden ( trotz mehrmaliger anmahnung )

Welchen Zeithorizont stellt denn in diesem fiktiven
Sachverhalt der fiktive Rechtsanwalt, der ja schon
eingeschaltet wurde, dem fiktiven Gläubiger in Aussicht ?

das ist es ja. er gibt kein zeitlimit vor. er übernimmt lediglich die zwangsvollstreckung im auftrag des gläubigers

daher die frage nach der dauer

mfg

Guten Abend!

  1. 2000 Euro sind kein kleiner Betrag.

Das ist wohl durchaus richtig, allerdings dürfte er auch klein genug sein, um einen Schuldner, der vielleicht irgendwann mal wieder einen Kredit haben will, dazu zu bewegen, die Sache ohne eidesstattliche Versicherung über die Bühne zu bringen.

  1. vor einer Zwangsvollstreckung muss zunächst der Anspruch
    festgestellt werden, man kann nicht einfach einen Anwalt
    beauftragen, ein Titel/ Urteil wäre schon nicht schlecht

Davon ist einfach mal auszugehen, wenn es heißt „der Schuldner müsste zahlen“. Dann dürfte er auch schon verurteilt worden sein.

Aber trotzdem: Sobald der Anwalt die Zwangsvollstreckung beantragt, hat er nur noch wenig Einfluss auf den Fortgang der Sache. Woher soll er also wissen, wie lange die Sache dauert? Aus Erfahrung? Tja - meine Erfahrung sagt: Zwischen zwei Wochen und zwei Jahren. Ist das hilfreich?

sorry, aber da muss ich mal klugsch…

  1. 2000 Euro sind kein kleiner Betrag.

Das ist wohl durchaus richtig, allerdings dürfte er auch klein
genug sein, um einen Schuldner, der vielleicht irgendwann mal
wieder einen Kredit haben will, dazu zu bewegen, die Sache
ohne eidesstattliche Versicherung über die Bühne zu bringen.

Meine tägliche Arbeit zeigt mir, dass es oft um kleinere Beträge geht. Ist der Ruf erst ruiniert…

  1. vor einer Zwangsvollstreckung muss zunächst der Anspruch
    festgestellt werden, man kann nicht einfach einen Anwalt
    beauftragen, ein Titel/ Urteil wäre schon nicht schlecht

Davon ist einfach mal auszugehen, wenn es heißt „der Schuldner
müsste zahlen“. Dann dürfte er auch schon verurteilt worden
sein.

Das sagst Du so locker, gelesen hatte ich davon noch nichts, deshalb der Hinweis

das ist es ja. er gibt kein zeitlimit vor. er übernimmt
lediglich die zwangsvollstreckung im auftrag des gläubigers

Hi,
eigentlich ist ja alles gesagt, aber nur zum Abschluss, damit Dir wirklich klar wird, warum der RA sehr gut beraten ist, kein Zeitlimit vorzugeben.

Du sagtest oben, der Gläubiger „wisse alles“.
Weiss er wirklich alles, was die Dauer und Erfolgsaussichten beeinflusst? Um mal nur auf Gehaltspfändung einzugehen:

Weiss der Gläubiger wie hoch das Einkommen ist?
Weiss der Gläubiger wie viele Unterhaltsverpflichtungen der Schuldner hat, Kinder aus früheren Ehen etc. ?
Weiss der Gläubiger, ob bereits andere Pfändungen laufen? etc. etc.

Gruß, trobi