wenn das heute gewessen wäre, wie lange würde es dauern bis
zwangsvollstreckt wird, bzw. der gläubiger an sein geld kommt
?
Hallo,
leider ist die Zwangsvollstreckung - sofern sie dann durchgeführt wird - nicht automatisch auch mit einer Zahlung durch den Schuldner verbunden.
Der Versuch einer Zwangsvollstreckung kann auch fruchtlos verlaufen, dh. der Gerichtsvollzieher findet beim Schuldner vor Ort z.B. kein Vermögen oder verwertbare Gegenstände. Eine Aussage darüber, wie lange also der Gläubiger noch auf sein Geld warten muss, kann man daher nicht treffen.
Das ist doch schon mal sehr gut.
Pfändungsfreigrenzen sind natürlich zu beachten
(abhängig von Höhe des Einkommens und Zahl der Unterhaltsberechtigten)
Welchen Zeithorizont stellt denn in diesem fiktiven Sachverhalt der fiktive Rechtsanwalt, der ja schon eingeschaltet wurde, dem fiktiven Gläubiger in Aussicht ?
vor einer Zwangsvollstreckung muss zunächst der Anspruch festgestellt werden, man kann nicht einfach einen Anwalt beauftragen, ein Titel/ Urteil wäre schon nicht schlecht
vor einer Zwangsvollstreckung muss zunächst der Anspruch
festgestellt werden, man kann nicht einfach einen Anwalt
beauftragen, ein Titel/ Urteil wäre schon nicht schlecht
urteil ist rechtskräftig. schuldner wurde zur zahlung verpflichtet.
jedoch bisher kein geldeingang vorhanden ( trotz mehrmaliger anmahnung )
Welchen Zeithorizont stellt denn in diesem fiktiven
Sachverhalt der fiktive Rechtsanwalt, der ja schon
eingeschaltet wurde, dem fiktiven Gläubiger in Aussicht ?
das ist es ja. er gibt kein zeitlimit vor. er übernimmt lediglich die zwangsvollstreckung im auftrag des gläubigers
Das ist wohl durchaus richtig, allerdings dürfte er auch klein genug sein, um einen Schuldner, der vielleicht irgendwann mal wieder einen Kredit haben will, dazu zu bewegen, die Sache ohne eidesstattliche Versicherung über die Bühne zu bringen.
vor einer Zwangsvollstreckung muss zunächst der Anspruch
festgestellt werden, man kann nicht einfach einen Anwalt
beauftragen, ein Titel/ Urteil wäre schon nicht schlecht
Davon ist einfach mal auszugehen, wenn es heißt „der Schuldner müsste zahlen“. Dann dürfte er auch schon verurteilt worden sein.
Aber trotzdem: Sobald der Anwalt die Zwangsvollstreckung beantragt, hat er nur noch wenig Einfluss auf den Fortgang der Sache. Woher soll er also wissen, wie lange die Sache dauert? Aus Erfahrung? Tja - meine Erfahrung sagt: Zwischen zwei Wochen und zwei Jahren. Ist das hilfreich?
Das ist wohl durchaus richtig, allerdings dürfte er auch klein
genug sein, um einen Schuldner, der vielleicht irgendwann mal
wieder einen Kredit haben will, dazu zu bewegen, die Sache
ohne eidesstattliche Versicherung über die Bühne zu bringen.
Meine tägliche Arbeit zeigt mir, dass es oft um kleinere Beträge geht. Ist der Ruf erst ruiniert…
vor einer Zwangsvollstreckung muss zunächst der Anspruch
festgestellt werden, man kann nicht einfach einen Anwalt
beauftragen, ein Titel/ Urteil wäre schon nicht schlecht
Davon ist einfach mal auszugehen, wenn es heißt „der Schuldner
müsste zahlen“. Dann dürfte er auch schon verurteilt worden
sein.
Das sagst Du so locker, gelesen hatte ich davon noch nichts, deshalb der Hinweis
das ist es ja. er gibt kein zeitlimit vor. er übernimmt
lediglich die zwangsvollstreckung im auftrag des gläubigers
Hi,
eigentlich ist ja alles gesagt, aber nur zum Abschluss, damit Dir wirklich klar wird, warum der RA sehr gut beraten ist, kein Zeitlimit vorzugeben.
Du sagtest oben, der Gläubiger „wisse alles“.
Weiss er wirklich alles, was die Dauer und Erfolgsaussichten beeinflusst? Um mal nur auf Gehaltspfändung einzugehen:
Weiss der Gläubiger wie hoch das Einkommen ist?
Weiss der Gläubiger wie viele Unterhaltsverpflichtungen der Schuldner hat, Kinder aus früheren Ehen etc. ?
Weiss der Gläubiger, ob bereits andere Pfändungen laufen? etc. etc.