Die Welt ist ja soooooooo gemein…
Hallo,
nachdem ich diese aufregende Diskussion seit Tagen mit Spannung verfolge, muß ich endlich mal meinen Senf dazu loswerden, obwohl ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß wir hier gehörig verarscht (die Wächter dieses Brettes mögen mir diesen Ausdruck bitte nachsehen) werden.
Ich versuche mal Deine Anliegen zu sortieren:
1. Verurteilung wegen Betruges
In dem Wissen, daß Du die Rechnung nicht bezahlen kannst, hast Du Zeug für 6.000 DM bestellt. Dafür hat das böse deutsche Gesetz einen Namen: Eingehungsbetrug. Übrigens: steht in dem vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, etc.) nicht nur ‚Forderung auf Warenlieferung‘ sondern ‚Forderung aus Eingehungsbetrug‘ (= unerlaubte Handlung) darf sogar die Pfändungsfreigrenze herabgesetzt werden. Dazu gibt es unter anderem Urteile des OLG Celle und OLG Hamm aus dem Jahr 1999.
2. 50 - 100 vollstreckbare Titel
… und jedes einzelne Versäumnisurteil unberechtigt…
Na dann sperr mal die Lauscher auf: der gelbe Zettel, der Dir offenbar öfters einmal in den Briefkasten flattert, ist keine Postaktie, sondern eine amtliche Aufforderung, den Allerwertesten zur Post zu bewegen und das durch Niederlegung zugestellte Schriftstück (Mahnbescheid, Klageschrift, oder was auch immer) abzuholen. Dann und nur dann, hast Du Gelegenheit, zu der Sache Stellung zu nehmen und darzulegen, warum die Forderung unberechtigt ist. Diese Möglichkeit bleibt Dir natürlich versagt, wenn Du die gelben Zettel als farbenfrohe Küchentapete verwendest.
3. Schuldfähigkeit
Diese Masche muß ich mir unbedingt merken. Demnächst werde ich wie eine Bekloppte bei Cartier, Ferrari & Co. bestellen und die eintrudelnden Rechnungen mit dem Hinweis zurückschicken, daß ich zum Zeitpunkt der Bestellung nicht ganz dicht - pardon: nicht bzw. vermindert schuldfähig - war und sie die Rechnungen für ein Lagerfeurchen verwenden können.
4. Gnadengesuche
Dafür ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Übrigens kannst Du eine Verfassungsbeschwerde auch selbst einreichen; dazu brauchst Du keinen Anwalt. Was die Form angeht: eine Suchmaschine anwerfen und nach dem Stichwort Verfassungsbeschwerde suchen. Allerdings frage ich mich ernsthaft, welches Deiner Grundrechte Du verletzt siehst.
5. Anträge
Bei jedem Amtsgericht gibt es eine Rechtsberatungsstelle, die Dir bei der Formulierung von diversen Anträgen behilflich ist. Sinnvollerweise sollte man da nicht reinlatschen und sofort über die fiese deutsche Justiz wettern.
6. Ladung zum Haftantritt als Rache der Justiz
Zunächst einmal scheinen Dir die Lauffristen innerhalb der deutschen Behörden nicht ganz geläufig zu sein. Außerdem wird Deine Strafanzeige wohl kaum bei dem Bearbeiter des Haftbefehls gelandet sein.
7. Strafanzeige wegen Parteiverrats
Eines solchen Vergehens macht sich ein Anwalt nur schuldig, wenn er in ein und demselben Verfahren für beide Parteien tätig ist. Wenn trotz Deines ausdrücklichen Wunsches gewisse Anträge nicht gestellt wurden, wird es schon seinen Sinn gehabt haben. Schließlich kannst Du von keinem Anwalt dieser Welt verlangen, daß er sich durch Stellung von idiotischen und aussichtslosen Anträgen zum Klops des Gerichts macht.
8. Krimineller Trottel
Du regst Dich über die Bezeichnung ‚kriminell‘ auf??? Wenn ich aus Deinem ersten Posting zitieren darf: ‚Verurteilung aus den frühen 90iger Jahren (8 Monate mit Bewährung wegen angeblichen Betruges und tatsächlicher Urkundenfälschung.‘ Es mag eine törichte Vermutung sein, aber: ist nicht Urkundenfälschung ein Straftatbestand und folglich jemand, der deswegen rechtskräftig verurteilt wurde, nicht kriminell? Ein Trottel ist er noch dazu, weil er sich hat erwischen lassen. Hat mir die renommierte Uni-Buchhandlung Kiepert womöglich die 1.-April-Ausgabe des Strafgesetzbuches verkauft, in dem nur für mich und eigentlich nur aus Jux ein ganzer Abschnitt (der 23.) einzig und allein der Urkundenfälschung gewidmet ist, reingeschummelt wurde? Anstatt zu jammern, solltest Du froh sein, daß Dir die Richter nur eine softe Bewährungsstrafe und nicht die möglichen fünf Jahre (für Urkundenfälschung) aufgebrummt haben.
9. Wiederaufnahme und Wiedereinsetzung
Sofern mich nicht alles täuscht, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzug in den vorigen Stand nur bis zum Ende der mündlichen Verhandlung möglich bzw. im Falle eines unverschuldeten Versäumnisses zwei Wochen nach Behebung des Hindernissen. Allerdings ist auch hier nach einem Jahr alles vorbei. Was die Wiedereinsetzung angeht, fünf Jahre nach der Rechtskraft des Urteils ist nix mehr zu machen.
10. Illegaler Gerichtsvollzieher
So, so, da versteigerte der Gerichtsvollzieher also Deine geliebten persönlichen Dinge. Bist Du denn auch sicher, daß die auch bezahlt - also wirklich Deine - waren? Wenn ein Urteil rechtskräftig ist, darf ein Gerichtsvollzieher nun einmal sämtliche rechtlich zulässigen Vollstreckungshandlungen vornehmen: die Zwangsversteigerung gehört dazu.
11. Erwerbstätigkeit
Nun halt mal die Luft an! Was hindert Dich denn bitte schön daran, aus Deiner 18 qm großen Wohnung ein paar Bewerbungen abzuschicken???
12. Kostenvorschuß für einen Anwalt
Zunächst einmal darf jeder Anwalt einen angemessenen Kostenvorschuß fordern - auch das ist in dem ausschließlich zu Deinem Nachteil entwickelten deutschen Recht so verankert. Wenn ich ehrlich bin und mir Deine Ausführungen ansehe: jeder Anwalt täte gut daran, von Dir die gesamte Gebühr im voraus zu verlangen, sonst sieht er sein Geld ebensowenig wie die fürchterliche Bank und die unverschämten sonstigen Gläubiger.
13. Die Family
Aha! Jetzt bist nicht nur Du, sondern Deine ganze Familie ein Justizopfer. Was erwartest Du jetzt? Sollen wir etwa bei w-w-w zusammenlegen und die Schulden, die Du Dir durch Deine eigene Blödheit eingebrockt hast, begleichen? Wenn ich kein Händchen für die Selbständigkeit habe, daß lasse ich spätestens nach dem zweiten Versuch die Pfoten davon und suche mir einen Job, anstatt es auf Teufel komm raus immer und immer wieder zu versuchen und jedes Mal auf die Nase zu fallen. Das tun in der Tat nur Trottel. Ich bezweifle ja nicht, daß Du Deine Mama liebst und Dir Sorgen um sie machst. Aber: was in Gottes Namen haben a) der Tod Deiner Oma mit Deinen Schulden und b) der Alkoholismus Deines Onkels mit dem von Dir geschilderten Sachverhalt zu tun??? Ein wirklicher Zusammenhang will sich mir da nicht so recht erschließen.
14. Verschwörungstheorien
Ich sage nur: Paranoja pur!!! *wink an CdB* Als nächstes unterstellst Du auch noch uns, daß wir gemeinsame Sache mit den kriminellen Vorständen der Sparkasse, Deinem Bürgermeister, den Politikern in Deiner Stadt, und was weiß ich wem, machen…
15. Psychiatrische Behandlung
Ich habe eben mit meiner Mutter, die jahrelang in der geschlossenen Psychiatrie gearbeitet hat, telefoniert und sie gefragt, wie es es eigentlich mit den Behandlungskosten von Nicht-Versicherten aussieht. Bevor Fragen auftauchen: NEIN, meine Mom ist kein Teil dieser gemeinen Verschwörung! Sie hat mir bestätigt, daß sie häufig auch Leute ohne Versicherung aufgenommen hat; dann wurde aber das Sozialamt eingeschaltet.
Ich fasse also zusammen: Du baust Mist und erwartest nun, daß Dich jemand - vorzugsweise ein qualifizierter Strafrechtler, der üblicherweise ein Stundenhonorar von 500 DM plus Mehrwert erhebt - sofort und kostenlos aus dem Schlamassel rausholt, ansonsten heißt es wieder: Verschwörung der übelsten Sorte!
Und noch eins: ein Justizopfer ist jemand, der zwanzig Jahre unschuldig in der Todeszelle saß bzw. unschuldig hingerichtet wurde und nicht jemand, der seit Jahren Schulden macht, rechtskräftig wegen mehrerer Delikte verurteilt wurde und nun kräftig auf die Tränendrüse drückt, weil er sich den Konsequenzen stellen muß.
Ich kann nur den Kopf schütteln…
Tessa