Antrag bei hessischem Amtsgericht in Strafsache

Hallo!

Am 06.03.01 reichte ich in der weiter unten innerhalb der Themen „Hilferuf“ und „in Deutschland herrscht Klassenjustiz“ geschilderten Strafsache ein Schriftstueck mit folgendem Wortlaut beim zustaendigen hessischen Amtsgericht ein:

Zitat Anfang

Hiermit beantrage ich nochmals ausdruecklich die Beiordnung eines fuer Strafrecht qualifizierten Rechtsanwaltes zwecks Wahrung meiner Interessen in vorliegender Strafsache, da ich selbst keinen Rechtsanwalt finde.

Wegen schwerwiegender gesundheitlicher Stoerungen bin ich nicht zur Wahrung meiner Interessen in vorliegender Strafsache in der Lage. Ich erklaere ausdruecklich, dass ich nicht in der Lage bin, die juristischen Zusammenhaenge zu ueberschauen und qualifizierte juristische Schriftsaetze zu erstellen, da ich nicht weiss, welche formalen und inhaltlichen Voraussetzungen fuer die Rechtsmittel gegen das Urteil und die moeglicherweise damit verbundenen Beschluesse sowie fuer ein Gnadengesuch bestehen.

Waehrend des bisherigen Verfahrensverlaufs beantragte ich mehrfach unter dem Hinweis, dass ich aus gesundheitlichen Gruenden nicht zur Wahrung meiner Interessen in der Lage bin, die Beiordnung eines qualifizierten Rechtsanwaltes.

Ich erhebe ausdruecklich alle moeglichen Rechtsbehelfe, gegen die Urteile in vorliegender Sache und gegen alle anderen Entscheidungen, da es im Verfahrensverlauf durch das Amtsgericht X sowie das Landgericht Y zu mehreren Rechtsverletzungen zu meinem Nachteil gekommen ist.

-Ich erklaere ausdruecklich, dass ich die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie alle moeglichen weiteren Rechtsmittel betreiben moechte.

-Ich erklaere ausdruecklich, dass erstens die unterstellte strafbare Handlung nicht von mir begangen wurde und zweitens der Grad meiner Schuldfaehigkeit nicht qualifiziert festgestellt wurde.

-Ich erklaere ausdruecklich, dass ich ein Gnadengesuch stellen moechte, in dem in dem schwerwiegende den Gerichten nicht bekannte eine Begnadigung rechtfertigende Umstaende vorgetragen werden.

Ich beantrage ausdruecklich die Aussetzung der Strafvollstreckung bis zur rechtskraeftigen Entscheidung ueber mein Gnadengesuch und der rechtskraeftigen Entscheidung ueber die weiteren von mir angekuendigten Rechtsmittel.

Im Zusammenhang mit meinem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Strafe erklaere ich ausdruecklich, das ich nicht weiss, welche formalen und inhaltlichen Voraussetzungen fuer diesen Antrag bestehen und beantrage ausdruecklich diesbezuegliche Rechtsmittelbelehrung sowie die Beiordnung eines fuer Strafrecht qualifizierten Rechtsanwaltes zwecks Anfertigung eines qualifizierten Antrages auf Aussetzung der Strafe.

Zitat Ende

Bis zum heutigen Posteingang keine Reaktion des Amtsgerichts. Mein obiges Schreiben stellt meine Reaktion auf eine am 06.03.01 erhaltene Ladung zum Haftantritt „bis 19.03.01“ dar.
Aehnliche Antraege wurden im vergangenen halben Jahr hinsichtlich „Wiedereinsetzung“ und „Wiederaufnahme“ mehrfach beim Landgericht Fulda zwecks Beiordnung eines Rechts gestellt. Es erfolgte keine Beiordnung eines Rechtsanwaltes oder Belehrung, was ich tun koenne.

Fragen:

Ist das Amtsgericht verpflichtet, die in diesem Schreiben gestellten Antraege zu bearbeiten?

Kann das Amtsgericht die in obigem Schreiben gestellten Antraege mit der Begruendung abweisen, sie seien „unbegruendet“, „nicht ausreichend glaubhaft gemacht“ und so weiter?

Wie kann ich als Rechtsunkundiger die in obigem Schreiben gemachten Antraege nachbessern?

Vielen Dank fuer konstruktive Antworten.

Ob und was in Deiner Sache getan werden kann, vermag ich nicht zu sagen. Aber auch ein Anwalt wird Dir in diesem Forum nicht wirklich helfen können. Klar ist jedoch, daß Du als Rechtsunkundiger allein nicht weiterkommen kannst.

Deshalb: Ein Griff zu den Gelben Seiten oder ein Telefonat mit der Anwaltskammer, mit dem Ziel, einen Anwalt für Strafsachen zu finden. Termin vereinbaren, vorstellig werden und um Erstberatung bitten. Das Honorar stellst Du dem Anwalt nicht für irgend einen ungewissen Zeitpunkt in Aussicht, vielmehr muß bei Mittellosigkeit und Aussicht auf Erfolg Prozesskostenbeihilfe beantragt werden.

Wenn Du mittellos bist, ist es zweckmäßig, zum Sozialamt zu gehen und dort um Hilfe zum Lebensunterhalt nachzusuchen. Die so festgestellte Bedürftigkeit ist hilfreich bei der Gewährung von Prozeßkostenbeihilfe.

Eine klare Vorstellung, wann und woher das Honorar kommen soll, wirkt übrigens ungemein motivierend für den beauftragten Rechtsanwalt. Das Zumüllen mit uferlosen Details aus der Familien- und sonstigen Vorgeschichte ist dagegen kontraproduktiv.

Viel Zeit bis zum Haftantritt hast Du nicht. Ob und was überhaupt vorher noch zu bewegen ist, vermag ich nicht zu sagen und wird Dir wahrscheinlich auch niemand aus der Ferne sagen können. Das kann nur noch ein Anwalt, der sämtliche Akten auf dem Tisch hat. Im Moment verplemperst Du Deine Zeit, sonst nichts.

Gruß
Wolfgang

PS: Es fällt mir immer schwerer, Dich und Deine Sorgen zu beurteilen, denn alle sachdienlichen Ratschläge kamen bereits von mir und in ähnlicher Weise von anderen Forumsteilnehmern.

Was denkst Du, was ich seit Monaten mache!
Offenbar besteht nach hessischem Recht in meinem Fall KEIN Anspruch auf anwaltliche Vertretung bzw auf Prozesskostenhilfe.

In den vergangenen Minaten kontaktierte ich telefonisch etwa 70 von Rechtsanwaltsberufsorganisationen benannte oder aus dem Fernsprechbuch entnommene Rechtsanwaeltskanzleien.

Ich fragte jeweils, ob die Kanzlei neue Mandanten in Strafsachen annehme.

Darauf sinngemaess die Antwort: „Ja, unter der Voraussetzung einer Vorschusszahlung“.
Gefordert wurden 5.000 bis 20.000 DM. Einige Kanzleien nannten die Alternativen der Deckungszusage durch Versicherer oder die Stellung einer werthaltigen selbstschuldnerischen Bürgschaft durch Dritte.

Nachdem ich verneinte, diese Voraussetzung erfuellen zu koennen, wurden die Telefonate freundlich bis unfreundlich aber bestimmt beendet.

Irgendetwas stimmt an Deiner Geschichte nicht. Zunächst: Wer Möbel kauft und nicht bezahlen kann, weil Geldeingänge weshalb auch immer nicht wie erhofft stattfanden, hat leichtsinnig gehandelt, kann jedenfalls nicht Dritte verantwortlich machen und ist ganz und gar kein Justizopfer.

Selbst wenn Dir durchaus denkbare Umstände des Kaufs als Betrug angelastet werden, wandert dafür niemand in den Bau, jedenfalls nicht bei einer ersten Tat dieser Art. Andernfalls müßte man große Teile der Bevölkerung dieser Republik umgehend einbuchten.
Ausnahme von der Regel: Eine nicht bezahlte Forderung durchläuft das gerichtliche Mahnverfahren, eine Zwangsvollstreckung erbringt nichts und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erscheinst Du nicht. Dann kann auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl ergehen. Dem Haftantritt entgehst Du nur durch Zahlung oder durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über Deine Vermögensverhältnisse. Daran ändert auch ein Anwalt nicht mehr viel.

Daß Du über Monate keinen Anwalt findest, ist nicht glaubhaft. Müllst Du die Leute mit Geschichten zu und kommst nicht auf den Punkt, so daß niemand Anfang und Ende findet? Irgendetwas ist faul daran, denn der Branche geht es keineswegs durchgängig so gut, daß sie ohne weiteres Mandantschaften ablehnen. Im Gegenteil, viele versuchen noch, jeden Bagatellschaden aus dem Straßenverkehr an Land zu ziehen, um zu überleben.

Üblicherweise ist es kein Problem, binnen Stundenfrist einen Anwalt für ein beinahe beliebiges Sachgebiet zu engagieren.

Gruß
Wolfgang

Alle meine Angaben sind belegbar.

Eine sachliche Schilderung des Gesamtvorgangs umfasst etwa 20 Schreibmaschinenseiten, also ein Umfang, der dieses und andere Foren in der Tat zumuellen wuerde.

Die erwaehnten Telefonate mit Rechtsanwaltskanzleien waren beendet, nachdem ich verneinte, Vorschuss leisten zu koennen. Ich hatte also keinerlei Moeglichkeit zu Sachverhaltsschilderungen und damit keine Moeglichkeit, Frau oder Herrn Anwalt zuzumuellen.

Hier stimmt etwas nicht!
Hallö „JMO“

Alle meine Angaben sind belegbar.

Das ist schön und gut, aber offenbar scheinst Du Dir tatsächlich hier nicht helfen lassen zu wollen. Sämtliche Antworten, die auf Deine Fragen eingingen, werden permanent von Dir widerlegt und Du bringst ständig neue Argumente hervor. Lass den Usern die Fragen beantworten, die wirklich ernstgemeint sind und wo Hilfe wirklich dringend benötigt wird und hör jetzt auf mit Deinen Palavereien.

In diesem Sinne

CIAo

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Website zum Thema
Hallo Hafenmaus,

vollstaendige Darstellung meines Falles kannst Du ab dem spaeten Abend unter
http://www.geocities.com/justizmissbrauchsopfer/inde… nachlesen.

Ein identischer Text geht als Schriftstueck an die hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften, den Justizminister des Landes Hessen, den Bundesjustizminister sowie den Bundespraesidenten und den Europaeischen Gerichtshof.

Der Expertenrat hier im Forum wie auch in anderen Foren war prinzipiell der, einen Anwalt zu konsultieren. Also das, was ich bereits seit Monaten versuche zu tun bzw das, was ich in den vergangenen 10 Jahren versuchte. Ohne Geld in Hessen keine anwaltliche Hilfe in meinem Fall.

Du kannst das weltoffene Hamburg, in dem Du lebst, nicht mit einer reaktionaeren Stadt wie Fulda vergleichen.

Gruesse

Justizmissbrauchsopfer

Wieder hallo,

Du kannst das weltoffene Hamburg, in dem Du lebst, nicht mit
einer reaktionaeren Stadt wie Fulda vergleichen.

Ich komme ich nicht umhin, laut zu lachen. *lach*

Nun gut, bis neulich

CIAo

*dieMaus,dienichtinHamburgwohnt"

Um Gottes Willen, nehmt diesen Kerl nicht ernst.
Dieses Forum ist nicht das erste, das „Justizmissbrauchsopfer“ mit seinen paranoiden Wahnvorstellungen und Verschwörungstheorien zumüllt. Ánderswo bezeichnet er sich auch gerne als „Hochbegabten“, der deswegen von der Justiz in allen Instanzen mit Repressalien und Rechtsbrüchen überschüttet wird. Der Mann hat einfach Mist gebaut und wird nun dafür büssen müssen, aber der Herr Hochbegabt will das nicht einsehen und sucht die Schuld nun in krankhafter Intensität bei anderen. Er braucht keinen Rechtsanwalt, er braucht einen Arzt. Und den wird er im Justizvollzugskrankenhaus vielleicht finden.

Die Welt ist ja soooooooo gemein…
Hallo,

nachdem ich diese aufregende Diskussion seit Tagen mit Spannung verfolge, muß ich endlich mal meinen Senf dazu loswerden, obwohl ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß wir hier gehörig verarscht (die Wächter dieses Brettes mögen mir diesen Ausdruck bitte nachsehen) werden.

Ich versuche mal Deine Anliegen zu sortieren:

1. Verurteilung wegen Betruges
In dem Wissen, daß Du die Rechnung nicht bezahlen kannst, hast Du Zeug für 6.000 DM bestellt. Dafür hat das böse deutsche Gesetz einen Namen: Eingehungsbetrug. Übrigens: steht in dem vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, etc.) nicht nur ‚Forderung auf Warenlieferung‘ sondern ‚Forderung aus Eingehungsbetrug‘ (= unerlaubte Handlung) darf sogar die Pfändungsfreigrenze herabgesetzt werden. Dazu gibt es unter anderem Urteile des OLG Celle und OLG Hamm aus dem Jahr 1999.

2. 50 - 100 vollstreckbare Titel
… und jedes einzelne Versäumnisurteil unberechtigt…
Na dann sperr mal die Lauscher auf: der gelbe Zettel, der Dir offenbar öfters einmal in den Briefkasten flattert, ist keine Postaktie, sondern eine amtliche Aufforderung, den Allerwertesten zur Post zu bewegen und das durch Niederlegung zugestellte Schriftstück (Mahnbescheid, Klageschrift, oder was auch immer) abzuholen. Dann und nur dann, hast Du Gelegenheit, zu der Sache Stellung zu nehmen und darzulegen, warum die Forderung unberechtigt ist. Diese Möglichkeit bleibt Dir natürlich versagt, wenn Du die gelben Zettel als farbenfrohe Küchentapete verwendest.

3. Schuldfähigkeit
Diese Masche muß ich mir unbedingt merken. Demnächst werde ich wie eine Bekloppte bei Cartier, Ferrari & Co. bestellen und die eintrudelnden Rechnungen mit dem Hinweis zurückschicken, daß ich zum Zeitpunkt der Bestellung nicht ganz dicht - pardon: nicht bzw. vermindert schuldfähig - war und sie die Rechnungen für ein Lagerfeurchen verwenden können.

4. Gnadengesuche
Dafür ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Übrigens kannst Du eine Verfassungsbeschwerde auch selbst einreichen; dazu brauchst Du keinen Anwalt. Was die Form angeht: eine Suchmaschine anwerfen und nach dem Stichwort Verfassungsbeschwerde suchen. Allerdings frage ich mich ernsthaft, welches Deiner Grundrechte Du verletzt siehst.

5. Anträge
Bei jedem Amtsgericht gibt es eine Rechtsberatungsstelle, die Dir bei der Formulierung von diversen Anträgen behilflich ist. Sinnvollerweise sollte man da nicht reinlatschen und sofort über die fiese deutsche Justiz wettern.

6. Ladung zum Haftantritt als Rache der Justiz
Zunächst einmal scheinen Dir die Lauffristen innerhalb der deutschen Behörden nicht ganz geläufig zu sein. Außerdem wird Deine Strafanzeige wohl kaum bei dem Bearbeiter des Haftbefehls gelandet sein.

7. Strafanzeige wegen Parteiverrats
Eines solchen Vergehens macht sich ein Anwalt nur schuldig, wenn er in ein und demselben Verfahren für beide Parteien tätig ist. Wenn trotz Deines ausdrücklichen Wunsches gewisse Anträge nicht gestellt wurden, wird es schon seinen Sinn gehabt haben. Schließlich kannst Du von keinem Anwalt dieser Welt verlangen, daß er sich durch Stellung von idiotischen und aussichtslosen Anträgen zum Klops des Gerichts macht.

8. Krimineller Trottel
Du regst Dich über die Bezeichnung ‚kriminell‘ auf??? Wenn ich aus Deinem ersten Posting zitieren darf: ‚Verurteilung aus den frühen 90iger Jahren (8 Monate mit Bewährung wegen angeblichen Betruges und tatsächlicher Urkundenfälschung.‘ Es mag eine törichte Vermutung sein, aber: ist nicht Urkundenfälschung ein Straftatbestand und folglich jemand, der deswegen rechtskräftig verurteilt wurde, nicht kriminell? Ein Trottel ist er noch dazu, weil er sich hat erwischen lassen. Hat mir die renommierte Uni-Buchhandlung Kiepert womöglich die 1.-April-Ausgabe des Strafgesetzbuches verkauft, in dem nur für mich und eigentlich nur aus Jux ein ganzer Abschnitt (der 23.) einzig und allein der Urkundenfälschung gewidmet ist, reingeschummelt wurde? Anstatt zu jammern, solltest Du froh sein, daß Dir die Richter nur eine softe Bewährungsstrafe und nicht die möglichen fünf Jahre (für Urkundenfälschung) aufgebrummt haben.

9. Wiederaufnahme und Wiedereinsetzung
Sofern mich nicht alles täuscht, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzug in den vorigen Stand nur bis zum Ende der mündlichen Verhandlung möglich bzw. im Falle eines unverschuldeten Versäumnisses zwei Wochen nach Behebung des Hindernissen. Allerdings ist auch hier nach einem Jahr alles vorbei. Was die Wiedereinsetzung angeht, fünf Jahre nach der Rechtskraft des Urteils ist nix mehr zu machen.

10. Illegaler Gerichtsvollzieher
So, so, da versteigerte der Gerichtsvollzieher also Deine geliebten persönlichen Dinge. Bist Du denn auch sicher, daß die auch bezahlt - also wirklich Deine - waren? Wenn ein Urteil rechtskräftig ist, darf ein Gerichtsvollzieher nun einmal sämtliche rechtlich zulässigen Vollstreckungshandlungen vornehmen: die Zwangsversteigerung gehört dazu.

11. Erwerbstätigkeit
Nun halt mal die Luft an! Was hindert Dich denn bitte schön daran, aus Deiner 18 qm großen Wohnung ein paar Bewerbungen abzuschicken???

12. Kostenvorschuß für einen Anwalt
Zunächst einmal darf jeder Anwalt einen angemessenen Kostenvorschuß fordern - auch das ist in dem ausschließlich zu Deinem Nachteil entwickelten deutschen Recht so verankert. Wenn ich ehrlich bin und mir Deine Ausführungen ansehe: jeder Anwalt täte gut daran, von Dir die gesamte Gebühr im voraus zu verlangen, sonst sieht er sein Geld ebensowenig wie die fürchterliche Bank und die unverschämten sonstigen Gläubiger.

13. Die Family
Aha! Jetzt bist nicht nur Du, sondern Deine ganze Familie ein Justizopfer. Was erwartest Du jetzt? Sollen wir etwa bei w-w-w zusammenlegen und die Schulden, die Du Dir durch Deine eigene Blödheit eingebrockt hast, begleichen? Wenn ich kein Händchen für die Selbständigkeit habe, daß lasse ich spätestens nach dem zweiten Versuch die Pfoten davon und suche mir einen Job, anstatt es auf Teufel komm raus immer und immer wieder zu versuchen und jedes Mal auf die Nase zu fallen. Das tun in der Tat nur Trottel. Ich bezweifle ja nicht, daß Du Deine Mama liebst und Dir Sorgen um sie machst. Aber: was in Gottes Namen haben a) der Tod Deiner Oma mit Deinen Schulden und b) der Alkoholismus Deines Onkels mit dem von Dir geschilderten Sachverhalt zu tun??? Ein wirklicher Zusammenhang will sich mir da nicht so recht erschließen.

14. Verschwörungstheorien
Ich sage nur: Paranoja pur!!! *wink an CdB* Als nächstes unterstellst Du auch noch uns, daß wir gemeinsame Sache mit den kriminellen Vorständen der Sparkasse, Deinem Bürgermeister, den Politikern in Deiner Stadt, und was weiß ich wem, machen…

15. Psychiatrische Behandlung
Ich habe eben mit meiner Mutter, die jahrelang in der geschlossenen Psychiatrie gearbeitet hat, telefoniert und sie gefragt, wie es es eigentlich mit den Behandlungskosten von Nicht-Versicherten aussieht. Bevor Fragen auftauchen: NEIN, meine Mom ist kein Teil dieser gemeinen Verschwörung! Sie hat mir bestätigt, daß sie häufig auch Leute ohne Versicherung aufgenommen hat; dann wurde aber das Sozialamt eingeschaltet.

Ich fasse also zusammen: Du baust Mist und erwartest nun, daß Dich jemand - vorzugsweise ein qualifizierter Strafrechtler, der üblicherweise ein Stundenhonorar von 500 DM plus Mehrwert erhebt - sofort und kostenlos aus dem Schlamassel rausholt, ansonsten heißt es wieder: Verschwörung der übelsten Sorte!

Und noch eins: ein Justizopfer ist jemand, der zwanzig Jahre unschuldig in der Todeszelle saß bzw. unschuldig hingerichtet wurde und nicht jemand, der seit Jahren Schulden macht, rechtskräftig wegen mehrerer Delikte verurteilt wurde und nun kräftig auf die Tränendrüse drückt, weil er sich den Konsequenzen stellen muß.

Ich kann nur den Kopf schütteln…

Tessa

Anmerkungen:
Vorab: Qualifizierter RA nun vorhanden.

1. Verurteilung wegen Betruges
In dem Wissen, daß Du die Rechnung nicht bezahlen kannst, hast
Du Zeug für 6.000 DM bestellt. Dafür hat das böse deutsche
Gesetz einen Namen: Eingehungsbetrug. Übrigens: steht
in dem vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil,
etc.) nicht nur ‚Forderung auf Warenlieferung‘ sondern
‚Forderung aus Eingehungsbetrug‘ (= unerlaubte Handlung) darf
sogar die Pfändungsfreigrenze herabgesetzt werden. Dazu gibt
es unter anderem Urteile des OLG Celle und OLG Hamm aus dem
Jahr 1999.

Zum Zeitpunkt der Bestellung hatte ich Programmierauftraege zum Stundensatz von 100 bis 200 DM, die mich fuer mehrere Monate ausgelastet haetten. Nach Verleumdungen durch Dritte und unwahre Creditreformauskuenfte zogen sich die Auftraggeber zurueck. Zeugen und Nachweise vorhanden.

2. 50 - 100 vollstreckbare Titel
… und jedes einzelne Versäumnisurteil unberechtigt…
Na dann sperr mal die Lauscher auf: der gelbe Zettel, der Dir
offenbar öfters einmal in den Briefkasten flattert, ist
keine Postaktie, sondern eine amtliche Aufforderung,
den Allerwertesten zur Post zu bewegen und das durch
Niederlegung zugestellte Schriftstück (Mahnbescheid,
Klageschrift, oder was auch immer) abzuholen. Dann und nur
dann, hast Du Gelegenheit, zu der Sache Stellung zu nehmen und
darzulegen, warum die Forderung unberechtigt ist. Diese
Möglichkeit bleibt Dir natürlich versagt, wenn Du die gelben
Zettel als farbenfrohe Küchentapete verwendest.

Erlaeuterung wuerde hier zu umfangreich. Ist in den naechsten Tagen unter der gestern geposteten URL nachzulesen.

3. Schuldfähigkeit
Diese Masche muß ich mir unbedingt merken. Demnächst werde ich
wie eine Bekloppte bei Cartier, Ferrari & Co. bestellen und
die eintrudelnden Rechnungen mit dem Hinweis zurückschicken,
daß ich zum Zeitpunkt der Bestellung nicht ganz dicht -
pardon: nicht bzw. vermindert schuldfähig - war und sie die
Rechnungen für ein Lagerfeurchen verwenden können.

Auch Ausfuehrungen hierueber unter gestern geposteter URL.

4. Gnadengesuche
Dafür ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Übrigens
kannst Du eine Verfassungsbeschwerde auch selbst einreichen;
dazu brauchst Du keinen Anwalt. Was die Form angeht: eine
Suchmaschine anwerfen und nach dem Stichwort
Verfassungsbeschwerde suchen. Allerdings frage ich mich
ernsthaft, welches Deiner Grundrechte Du verletzt siehst.

Neben einer Stelle in Hessen ist der Bundespraesident relevante Instanz.

5. Anträge
Bei jedem Amtsgericht gibt es eine Rechtsberatungsstelle, die
Dir bei der Formulierung von diversen Anträgen behilflich ist.
Sinnvollerweise sollte man da nicht reinlatschen und sofort
über die fiese deutsche Justiz wettern.

An Amtsgerichten in hessischen Kleinstaedten gibt es keine Rechtsberatungsstellen.

6. Ladung zum Haftantritt als Rache der Justiz
Zunächst einmal scheinen Dir die Lauffristen innerhalb der
deutschen Behörden nicht ganz geläufig zu sein. Außerdem wird
Deine Strafanzeige wohl kaum bei dem Bearbeiter des
Haftbefehls gelandet sein.

kann ich nicht beurteilen

7. Strafanzeige wegen Parteiverrats
Eines solchen Vergehens macht sich ein Anwalt nur schuldig,
wenn er in ein und demselben Verfahren für beide Parteien
tätig ist. Wenn trotz Deines ausdrücklichen Wunsches gewisse
Anträge nicht gestellt wurden, wird es schon seinen Sinn
gehabt haben. Schließlich kannst Du von keinem Anwalt dieser
Welt verlangen, daß er sich durch Stellung von idiotischen und
aussichtslosen Anträgen zum Klops des Gerichts macht.

Das sieht der neue Rechtsanwalt etwas anders.

8. Krimineller Trottel
Du regst Dich über die Bezeichnung ‚kriminell‘ auf??? Wenn ich
aus Deinem ersten Posting zitieren darf: ‚Verurteilung aus den
frühen 90iger Jahren (8 Monate mit Bewährung wegen angeblichen
Betruges und tatsächlicher Urkundenfälschung.‘
Es mag eine törichte Vermutung sein, aber: ist nicht
Urkundenfälschung ein Straftatbestand und folglich jemand, der
deswegen rechtskräftig verurteilt wurde, nicht kriminell? Ein
Trottel ist er noch dazu, weil er sich hat erwischen lassen.
Hat mir die renommierte Uni-Buchhandlung Kiepert womöglich die
1.-April-Ausgabe des Strafgesetzbuches verkauft, in dem nur
für mich und eigentlich nur aus Jux ein ganzer Abschnitt (der
23.) einzig und allein der Urkundenfälschung gewidmet ist,
reingeschummelt wurde? Anstatt zu jammern, solltest Du froh
sein, daß Dir die Richter nur eine softe Bewährungsstrafe und
nicht die möglichen fünf Jahre (für Urkundenfälschung)
aufgebrummt haben.

Auch Ausfuehrungen hierzu unter gestern geposteter URL.

9. Wiederaufnahme und Wiedereinsetzung
Sofern mich nicht alles täuscht, ist ein Antrag auf
Wiedereinsetzug in den vorigen Stand nur bis zum Ende der
mündlichen Verhandlung möglich bzw. im Falle eines
unverschuldeten Versäumnisses zwei Wochen nach Behebung des
Hindernissen. Allerdings ist auch hier nach einem Jahr alles
vorbei. Was die Wiedereinsetzung angeht, fünf Jahre nach der
Rechtskraft des Urteils ist nix mehr zu machen.

Da das Urteil aus Mai 2000 stammt, sind die Rechtsmittel moeglich.

10. Illegaler Gerichtsvollzieher
So, so, da versteigerte der Gerichtsvollzieher also Deine
geliebten persönlichen Dinge. Bist Du denn auch sicher, daß
die auch bezahlt - also wirklich Deine - waren? Wenn ein
Urteil rechtskräftig ist, darf ein Gerichtsvollzieher nun
einmal sämtliche rechtlich zulässigen Vollstreckungshandlungen
vornehmen: die Zwangsversteigerung gehört dazu.

Buecher waren bezahlt.
Versteigerte Buecher sind fuer Berufsausuebung erforderlich und daher unpfaendbar.

11. Erwerbstätigkeit
Nun halt mal die Luft an! Was hindert Dich denn bitte schön
daran, aus Deiner 18 qm großen Wohnung ein paar Bewerbungen
abzuschicken???

Nichts, ca 200 seit April 1999. Antwort: „Bitte bewerben Sie sich nach Bereinigung ihrer Altlasten erneut“

12. Kostenvorschuß für einen Anwalt
Zunächst einmal darf jeder Anwalt einen angemessenen
Kostenvorschuß fordern - auch das ist in dem ausschließlich zu
Deinem Nachteil entwickelten deutschen Recht so verankert.
Wenn ich ehrlich bin und mir Deine Ausführungen ansehe: jeder
Anwalt täte gut daran, von Dir die gesamte Gebühr im voraus zu
verlangen, sonst sieht er sein Geld ebensowenig wie die
fürchterliche Bank und die unverschämten sonstigen Gläubiger.

Bewusste Sparkasse schaedigte mehrere hundert Privatpersonen und Firmen. Verein von geschaedigten vorhanden. Presse und TV berichteten. In der Sparkasse gehen Staatsanwaelte und Revisoren ein und aus.
Zum Zeitpunkt der gegen mich erfolgten Kreditkuendigung belief sich die Sicherheitenauslastung nachweislich auf unter 70 % der Verkehrswerte.

13. Die Family
Aha! Jetzt bist nicht nur Du, sondern Deine ganze Familie ein
Justizopfer. Was erwartest Du jetzt? Sollen wir etwa bei w-w-w
zusammenlegen und die Schulden, die Du Dir durch Deine eigene
Blödheit eingebrockt hast, begleichen? Wenn ich kein Händchen
für die Selbständigkeit habe, daß lasse ich spätestens nach
dem zweiten Versuch die Pfoten davon und suche mir einen Job,
anstatt es auf Teufel komm raus immer und immer wieder zu
versuchen und jedes Mal auf die Nase zu fallen. Das tun in der
Tat nur Trottel. Ich bezweifle ja nicht, daß Du Deine Mama
liebst und Dir Sorgen um sie machst. Aber: was in Gottes Namen
haben a) der Tod Deiner Oma mit Deinen Schulden und b) der
Alkoholismus Deines Onkels mit dem von Dir geschilderten
Sachverhalt zu tun??? Ein wirklicher Zusammenhang will sich
mir da nicht so recht erschließen.

Kannst Du alles auf gestern geposteter URL nachlesen.

14. Verschwörungstheorien
Ich sage nur: Paranoja pur!!! *wink an CdB* Als
nächstes unterstellst Du auch noch uns, daß wir gemeinsame
Sache mit den kriminellen Vorständen der Sparkasse, Deinem
Bürgermeister, den Politikern in Deiner Stadt, und was weiß
ich wem, machen…

Warum sollte ich?

15. Psychiatrische Behandlung
Ich habe eben mit meiner Mutter, die jahrelang in der
geschlossenen Psychiatrie gearbeitet hat, telefoniert und sie
gefragt, wie es es eigentlich mit den Behandlungskosten von
Nicht-Versicherten aussieht. Bevor Fragen auftauchen: NEIN,
meine Mom ist kein Teil dieser gemeinen Verschwörung! Sie hat
mir bestätigt, daß sie häufig auch Leute ohne Versicherung
aufgenommen hat; dann wurde aber das Sozialamt eingeschaltet.

Ich schaemte mich, das Sozialamt aufzusuchen.

Ich fasse also zusammen: Du baust Mist und erwartest nun, daß
Dich jemand - vorzugsweise ein qualifizierter Strafrechtler,
der üblicherweise ein Stundenhonorar von 500 DM plus Mehrwert
erhebt - sofort und kostenlos aus dem Schlamassel rausholt,
ansonsten heißt es wieder: Verschwörung der übelsten Sorte!

Es ist empirisch belegt, gegen nicht qualifiziert vertretene und/oder durch Krankheit oder andere Faktoren nicht handlungsfaehige Angeklagte in 20 bis 30 % der Faelle Verurteilungen wegen nicht begangener Taten erfolgen oder zu harte Strafen verhaengt werden.

Und noch eins: ein Justizopfer ist jemand, der zwanzig Jahre
unschuldig in der Todeszelle saß bzw. unschuldig
hingerichtet wurde und nicht jemand, der seit Jahren Schulden
macht, rechtskräftig wegen mehrerer Delikte verurteilt wurde
und nun kräftig auf die Tränendrüse drückt, weil er sich den
Konsequenzen stellen muß.

Die einzige von mir begangene Tat bestand in der Faelschung eines Mietvertrages zwecks Abwendung einer Zwangsraeumung.

und was ist das Schlimmste an der Sache…
… jetzt erzählt er, er hätte ganz plötzlich nen Anwalt (der natürlich ohne Geld aus reiner Nächstenliebe arbeitet, was aber net so ganz in die Verschwörungstheorie passt)…der wird nu verhindern, daß er in den Knast muß und wir werden noch lange im Forum zugemüllt ;o)))))))

Bernd

Hallo Tessa,
also das Du das nicht kapieren willst. Der hat NICHTS gemacht,gar nichts, er ist doch ein Justizmissbrauchsopfer!!
Es waren tatsächlich nur immer die anderen.
Gruß elmore

nachdem ich diese aufregende Diskussion seit Tagen mit
Spannung verfolge, muß ich endlich mal meinen Senf dazu
loswerden, obwohl ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann,
daß wir hier gehörig verarscht (die Wächter dieses Brettes
mögen mir diesen Ausdruck bitte nachsehen) werden.

mein lieber mann, fraeulein, watt kannse gut tanzen… :smile:
tess, du musst ja eine barbarische wut im bauch haben.
DEINEN ARTIKEL FINDE ICH SAU-GUT!
es geht mir um den artikel; das andere habe ich garnicht mal
gelesen.
gruss - digi
leider hatte schon jemand drei … gegeben.
sonst haettste noch mehr davon erhalten.
gruss - digi