Wenn jemand ein Verbrechen begeht, oder einen Vertrag abschließt, irgend was länger daurendes oder gültiges, und dann ändert sich das Gesetz. Nach der Gesetzesänderung nun tritt eine Streitfrage auf. Welches Gesetz hat dann Gültigkeit?
Ich hab mal gelesen, dass grundsätzlich niemand verurteilt werden darf auf Grund eines Gesetzes, das zur Tatzeit noch nicht gültig war.
In welchem Gesetz ist dieser Grundsatz festgeschrieben, und was würde passieren, wenn sich genau das diesen Grundsatz betreffende Gesetz ändert?
Gilt das auch andersrum? Kann man aufgrund eines Gesetzes verurteilt werden, das nicht mehr gültig ist, wenn zur Tatzeit die Tat verboten war, jedoch zur Zeit, wenn die Tat bekannt wird, das Gesetz abgeschafft wurde?
Wenn jemand ein Verbrechen begeht, oder einen Vertrag
abschließt, irgend was länger daurendes oder gültiges, und
dann ändert sich das Gesetz. Nach der Gesetzesänderung nun
tritt eine Streitfrage auf. Welches Gesetz hat dann
Gültigkeit?
Das kommt darauf an, ob es sich um eine Straf- oder ein sonstiges Gestez handelt. Im Zivil- und Verwaltungsrecht kann es da spezielle Übergangsregelungen geben.
Ich hab mal gelesen, dass grundsätzlich niemand verurteilt
werden darf auf Grund eines Gesetzes, das zur Tatzeit noch
nicht gültig war.
Ich auch.
In welchem Gesetz ist dieser Grundsatz festgeschrieben,
Im Grundgesetz, Art. 103, und im StGB, § 1.
und
was würde passieren, wenn sich genau das diesen Grundsatz
betreffende Gesetz ändert?
Das wäre „the end of the world as we know it“, denn es handelt sich um einen der heiligsten rechtsstaatlichen Grundsätze überhaupt. Wenn Art. 103 GG einmal abgeschafft wird, kannst Du davon ausgehen, dass vorher die Taliban oder irgendwelche Nazis die Macht in Deutschland an sich gerissen haben.
Gilt das auch andersrum? Kann man aufgrund eines Gesetzes
verurteilt werden, das nicht mehr gültig ist, wenn zur Tatzeit
die Tat verboten war, jedoch zur Zeit, wenn die Tat bekannt
wird, das Gesetz abgeschafft wurde?
Klar, denn die Strafbarkeit entsteht mit Vollendung der Tat.
Ich hab mal gelesen, dass grundsätzlich niemand verurteilt
werden darf auf Grund eines Gesetzes, das zur Tatzeit noch
nicht gültig war.
Ja, das stimmt.
In welchem Gesetz ist dieser Grundsatz festgeschrieben,
Im Grundgesetz. Art. 103 Abs. 2 GG
was würde passieren, wenn sich genau das diesen Grundsatz
betreffende Gesetz ändert?
Interessante Frage. Grundsätzlich kann man auch das Grundgesetz ändern, dann würde der Grundsatz also nicht mehr gelten.
Allerdings dürfen die Grundsätze von Art. 1 und Art. 20 GG durch die Änderung nicht „berührt“ werden. Dazu zählt auch das Rechtsstaatsprinzip.
Es spricht manches dafür, dass dieser Grundsatz - Lateiner sagen: Nulla poene sine lege scripta - gewissermaßen versteckt schon im Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 GG versteckt ist. Dann würde der Grundsatz als weiterhin gelten.
(Nebenbei steht der Grundsatz auch noch in § 1 StGB, aber das zu ändern, wäre das geringste Problem)
überhaupt. Wenn Art. 103 GG einmal abgeschafft wird, kannst Du
davon ausgehen, dass vorher die Taliban oder irgendwelche
Nazis die Macht in Deutschland an sich gerissen haben.
…oder das BVerfG es mit einer „teleologischen Reduktion“ entwertet, in dem es diesen (ich stimme Dir in der Sache ja vollkommen zu) „heiligen Grundsatz“ gegen den Grundsatz der „materiellen Gerechtigkeit“ ausspielt - nachzulesen im Mauerschützen-Urteil…