Ist eine Waschmaschine in der Mietwohnung erlaubt?

Im Vertrag ist nichts festgehalten zu diesem Thema.
Der Hausmeister sagt nein, daß wäre ungerecht.
Der Vermieter sagt nein, das müßte separat im Vertrag stehen,
wenn es erlaubt wäre.
Es gibt allerdings eine allgemein nutzbare Waschmaschine mit Münzen.

Aber was ist jetzt rechtens?

Vielen Dank!

Grüße
Caro

Hi Caro,

ist im Mietvertrag darüber nichts aufgeführt, darf in der Wohnung eine Waschmaschine aufgestellt werde.
Das gilt auch, wenn es im Haus eine Waschanlage gibt.

Gruß
roland

Falls der Mietvertrag keine Klausel enthält die zur Nutzung der Münzwaschmaschine verpflichtet, ist eine private Waschmaschine erlaubt. Falls eine gemeinschaftliche waschmaschine zur verfügung steht, können die mieter auch zu deren Nutzung verpflichtet werden. Allerdings nur wenn das explizit im mietvertrag steht, den du ja gelesen und durch Unterschrift akzepiert hast.

Also wenn gar nichts über Waschmaschinen drin steht, kannst Du Dir auch eine in die Wohnung stellen. Das Argument des Vermieters ist Blödsinn, denn sonst wären alle Mietverträge eine Liste von:
Art 345.: Das Aufstellen von Blumenvasen ist erlaubt.
Art 346.: Die aufbewahrung von büchern in der wohnung ist erlaubt…usw.

Gruß

Tomcat

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