Ich beabsichtige ein Einfamilienhaus zu bauen in diesem Bebauungsplan der für diese Neubausiedlung besteht sind rote Dachziegel vorgeschrieben ,ich möchte aber aus verschiedenen Gründen Glasfaserbitumendachschindeln aus den Staaten als Dachbedachung.
Kann mir jemand weiterhelfen ,wie trotz dieser Vorschrift mein Haus mit Schindeln decken kann.
kleiner Tip, der zumindest in der Provinz funktioniert: Rede einfach mit dem Leiter des zuständigen Bauamts…
In unserem Bebauungsplan gab es auf 15 Seiten auch einige Auflagen, die umgänglich waren.
Lustig wird es eigentlich erst, wenn sich Deine Nachbarn beim Bauamt beschweren, die ja eigentlich auch anders hätten bauen wollen (was für ein Deutsch).
nix genaues weiss ich … aber …
… ich meine gehört zu haben, dass bezüglich der Dachfarben Lockerungen verfügt wurden. Wenigstens hier in NRW …
frag mal einen Architekten, der muss das wissen…
oder schau in eine Suchmaschine…
Ich hoffe Du findest was zu dem Thema, wie gesagt, ich weiss es nicht mit Sicherheit!!!
Gruß Ayla, die leider nicht mehr sagen kann… aber vielleicht kannst Du mit den „hörensagen“-Infos was anfangen *hoff*
wenn sich das Bauamt stur stellt, kannst Dich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln. Es hilft kein Flehen. Der B-Plan ist rechtskräftig und jede Abweichung kann entweder Abbruch oder Bußgeld bedeuten. In meiner Gegend, Eifel, sind rote Dächer „verboten“. Nur dunkle, schieferähnl. (oder orig. Schiefer) ist erlaubt. In einer Sauerlandstadt (Kurort) ist sogar Kunstschiefer nicht mal gestattet, weil man ein einheitliches Aussehen haben will.
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