Mich interressiert, ob jemand schon mal bei einer Auflösung einer WEG mitgewirkt oder selber eine initiert hat.
Könntest Du Dir vorstellen, dass man eine verschuldete WEG ohne Konkursverfahren auflösen, meinetwegen bei mehreren Häusern, diese dabei gleich teilen und dann entsprechend viele neue WEG`s wieder(neu) gründen kann. Stimmst Du mir zu, dass bei dieser Auflösung die Ansprüche etwaiger Gläubiger hinfällig werden würden und die nach Auflösung neu gebildete WEG unter neuem Namen völlig schuldenfrei wäre.
Deine Meinung dazu interresiert mich wirklich brennend, ich freue mich über jede Antwort - also, lasst uns darüber diskutieren.
Tschau Pati
Hi,
eine WEG haftet nach aussen, also gegenüber den Gläubigern, gesamtschuldnerisch. D.h. jeder Miteigentümer haftet mit seinem Vermögen. Er kann sich nicht dadurch freisprechen, dass die WEG aufgelöst worden sei.
Im Innenverhältnis kann die Verteilung der Haftung und der Schulden anders geregelt sein. Das ergibt sich dann aus dem Gesellschaftsvertrag. Der eingesetzte Verwalter haftet eventuell auch, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich zum Nachteil der Eigentümergemeinschaft gehandelt hat.
Also eine Konstruktion, die WEG aufzulösen und in anderer Konstellation wieder erstehen zu lassen, hilft nicht.
Gruß,
Francesco
Das geht wohl nicht
Hallo P & S,
eine Eigentümergemeinschaft kann wohl schon deshalb nicht aufgelöst werden, weil diese durch mehrere laut Teilungserklärung eingetragene Eigentümer begründet wird. Das kann also nicht funktionieren. Es müssten sich also mit einem mal die Eigentumsverhältnisse ändern. Die Frage ist nur wie soll das gehen. Irgendwer hat Eigentum an den Häusern und der haftet eben auch !
Die Eigentümer haben eben Rechte und Pflichten.
Und wie schon erwähnt wurde kommt es auf den Hintergrund drauf an. Trifft den Verwalter ein Verschulden - hat er Gelder veruntreut ?
Nicht angenehm aber vielleicht hilft es ja.
Gruß
Uschi
Mich interressiert, ob jemand schon mal bei einer Auflösung
einer WEG mitgewirkt oder selber eine initiert hat.
Könntest Du Dir vorstellen, dass man eine verschuldete WEG
ohne Konkursverfahren auflösen, meinetwegen bei mehreren
Häusern, diese dabei gleich teilen und dann entsprechend viele
neue WEG`s wieder(neu) gründen kann. Stimmst Du mir zu, dass
bei dieser Auflösung die Ansprüche etwaiger Gläubiger
hinfällig werden würden und die nach Auflösung neu gebildete
WEG unter neuem Namen völlig schuldenfrei wäre.
Deine Meinung dazu interresiert mich wirklich brennend, ich
freue mich über jede Antwort - also, lasst uns darüber
diskutieren.
Tschau Pati