Hallo.
Hab grade einen Brief von der Polizei bekommen. Sie schreibt mir, daß ich vor kurzem über eine rote Ampel gefahren bin.
Beweismittel: ein Polizeihauptmeister einer Polizeiwache hier am Land.
Soll ichs zugeben oder leugnen oder soll ich sagen was ich dazu weiß (was nicht sehr viel ist, es is schan fast zwei wochen her…)
Hallo.
Hab grade einen Brief von der Polizei bekommen. Sie schreibt
mir, daß ich vor kurzem über eine rote Ampel gefahren bin.
Beweismittel: ein Polizeihauptmeister einer Polizeiwache hier
am Land.
Soll ichs zugeben oder leugnen oder soll ich sagen was ich
dazu weiß (was nicht sehr viel ist, es is schan fast zwei
wochen her…)
Was willste dazu noch sagen?
Bist gefahren, dann zahl - ist bestimmt nicht über eine sek. - also mit Führerschein abgeben??? Das wird normalerweise nur gemacht wenns eindeutig und beweisbar (die Zeitüberschreitung von 1 sek.) feststeht.
Wennde Probeführerschein hast kannste evtl. noch überlegen, ob nich ein anderer gefahren ist…
Wenn Dein Ato nachweisbar nicht in Betrieb war o in einer ganz anderen Stadt (nachweisbar), dann leg widerspruch ein.
Wenn Dein Ato nachweisbar nicht in Betrieb war o in einer ganz
anderen Stadt (nachweisbar), dann leg widerspruch ein.
Widerspruch würde ich in jedem Fall IMMER einlegen…
Weiß ja nicht wie Deine Erfahrungen damit sind, aber Da ich selbst Polizeibeamter bin, kann ich Dir sagen, daß Du keine Chance hast wenn der Anzeigende Beamte bei der Anzeigenfertigung sauber gearbeitet hat.
Ist ein Foto dabei?
Das ist ja bei einer Anzeige durch den Beamten nicht erforderlich.
Bist Du bei rot gefahren?
Selbst wenn dem nicht so wäre (gelbfahrt) der Beamte einen vermeintlichen Rotlichtverstoß jedoch sauber dokumentiert, hast Du praktisch keine Chance. Wenn ersteinmal etwas geschrieben steht…
Ein Widerspruch bringt u.U. nur erhöhte Kosten.
Aber das muß jeder selbst wissen.
Ein Widerspruch bringt u.U. nur erhöhte Kosten.
Aber das muß jeder selbst wissen.
Der erste in der Regel aber nicht… und wenn man da genug hinschreibt haben die Beamten (im Ordnungsamt) meistens keinen Bock die Sache weiterzuverfolgen (zumindest bei 10,- DM Parkverstössen - bei einer roten Ampel sieht das wahrscheinlich schon anders aus).
Ich stelle das mal so hin, weil ein Freund von mir so ein Beamter ist. Wenn er gerade keinen Bock hat, kommt halt jeder Fall, bei dem der Verwaltungsaufwand höher ist, als die Einnahme in den Mülleimer wenn widersprochen wird.
Jeder hat das Recht auf Widerspruch und sollte auch davon gebrauch machen.
Der erste in der Regel aber nicht… und wenn man da genug
hinschreibt haben die Beamten (im Ordnungsamt) meistens keinen
Bock die Sache weiterzuverfolgen (zumindest bei 10,- DM
Parkverstössen - bei einer roten Ampel sieht das
wahrscheinlich schon anders aus).
10.- DM Parkverstöße gibts übrigens nicht.
Ich stelle das mal so hin, weil ein Freund von mir so ein
Beamter ist. Wenn er gerade keinen Bock hat, kommt halt jeder
Fall, bei dem der Verwaltungsaufwand höher ist, als die
Einnahme in den Mülleimer wenn widersprochen wird.
Na das mag ja in irgendeinem Dorf so sein…
Aber drauf verlassen würde ich mich in keinem Fall, schon gar nicht bei einem Rotlichtverstoß, der ja (einfach) 100.-
und 3 Punkte kostet.
Jeder hat das Recht auf Widerspruch und sollte auch davon
gebrauch machen.
Du bist ja witzig - das kostet doch wenns nicht berechtigt ist n haufen Geld. Beim widerspruch kommen noch Gebühren drauf. Und wenns zur Gerichtsverhandlung kommt kanns richtig teuer werden - also was soll dieser sinnlose Ratschlag???
Ich wünsch Dir viel Spaß, wenns bei Dir mal so weit ist
Aber drauf verlassen würde ich mich in keinem Fall, schon gar
nicht bei einem Rotlichtverstoß, der ja (einfach) 100.-
und 3 Punkte kostet.
Nichts anderes habe ich gesagt… ich rede von Ordnungsgeldern bei Parkverstössen… bei roten Ampeln sieht es anders aus.
Du bist ja witzig - das kostet doch wenns nicht berechtigt ist
n haufen Geld. Beim widerspruch kommen noch Gebühren drauf.
Und wenns zur Gerichtsverhandlung kommt kanns richtig teuer
werden - also was soll dieser sinnlose Ratschlag???
Ich wünsch Dir viel Spaß, wenns bei Dir mal so weit ist
Ich habe schon mehrmals widersprochen und es hat NIE mehr gekostet.
Aber jetzt reicht´s wirklich… lass uns die Diskussion hier beenden, da es mit der Frage sowieso nix mehr zu tun hat.
Ist schon ein komisches Rechtverständnis. Wenn man Schuld hat sollte man keinen Widerspruch einlegen.
Die richtig vielen unnötigen Kosten die durch unnötige Widersprüche verursacht werden zahlen doch alle. Wenn die Verwaltungskosten steigen, werden halt die Gebühren erhöht.
Also lasst son Scheiß, Ihr schadet allen und Euch selber auch.
Gruß elmore (kein Polizist)
Hi,
die Diskussion hat mit der Frage sehr wohl etwas zu tun.
Wenn der Betroffene Widerspruch einlegt und diesem nicht abgeholfen wird (was die Regel ist) wandert die Sache vors Gericht. Wenn die Argumente den Richter nicht überzeugen, wird der Spaß teuer, weil eben die Verfahrens- und Gerichtkosten dazu kommen.
Insofern ist es reine Zockerei, einfach Widersprüche einzulegen ohne diese begründen zu können.
Gruß,
Francesco
Da haste recht, es gibt drei o. vier die mit der Parkscheibe zusammenhängen.
War ich etwas vorlaut…
Na das mag ja in irgendeinem Dorf so sein…
Wenn Du Bonn als Dorf bezeichnest…
Ganz ehrlich? seit ich mal da war find ich die Bezeichnung durchaus zutreffend…
Aber drauf verlassen würde ich mich in keinem Fall, schon gar
nicht bei einem Rotlichtverstoß, der ja (einfach) 100.-
und 3 Punkte kostet.
Nichts anderes habe ich gesagt… ich rede von Ordnungsgeldern
bei Parkverstössen… bei roten Ampeln sieht es anders aus.
Dann sind wir uns ja einig aber…
Du bist ja witzig - das kostet doch wenns nicht berechtigt ist
n haufen Geld. Beim widerspruch kommen noch Gebühren drauf.
Und wenns zur Gerichtsverhandlung kommt kanns richtig teuer
werden - also was soll dieser sinnlose Ratschlag???
Ich wünsch Dir viel Spaß, wenns bei Dir mal so weit ist
Ich habe schon mehrmals widersprochen und es hat NIE mehr
gekostet.
… warum rätst Du dann trtzdem zum Widerspruch?
Bei den 10.- DM Verstößen haste wohl Glück gehabt, wenns um Punkt geht sind die mit Sicherheit mehr hinterher…
Aber jetzt reicht´s wirklich… lass uns die Diskussion hier
beenden, da es mit der Frage sowieso nix mehr zu tun hat.
Soooo das sind sie alle, damit ihr sie nich
alle einzeln aufführen müßt:
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene
Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der
erlaubten Höchstparkdauer bis 30 min. geparkt (§ 12 Abs. 2)
§ 13 Abs. 1, 2 § 49 Abs. 1 Nr. 13
Alles kosten NUR 10.- DM
ICH HABE MICH OBEN GEIRRT!!!
ES GIBT PARKVERSTÖßE DIE MIT EINEM VERWARNUNGSGELD VON 10.- DM GEAHNDET WERDEN!!!
gehst Du in deinem Job auch so forsch vor wie hier ?
Hoffe mal nicht !!!
Es gibt sicher unzählige Dinge, die Polizei, Recht und Ordnung angehen und von denen Du trotzdem noch nie etwas gehört hast…deshalb muß aber nicht immer alles unwahr sein. Du kannst Dir nicht forstellen, wie oft ich, betroffen oder beteiligt, schon erlebt habe, daß Polizisten auch nur Menschen sind. Zitat :
„Junge Frau, das war aber ein bißchen schnell!“
„Sorry, aber ich habe nen Meeting, bin ziemlich spät dran und ein wenig nervös!“…dazu ein charmantes Lächeln…
Viel mehr folgte diesem Gespräch nicht und ich brauchte nichts, aber auch rein gar nichts zu bezahlen, obwohl der nette Herr schon seinen Block schreibparat hatte, und sein Kollege war auch nicht sehr weit entfernt.
Und das ist noch harmlos…Geschichten, die das Leben schrieb, habe ich in dieser und stärkerer Form noch viel mehr erlebt.
Es gibt ja auch Anwälte, die kennen die Richter und Staatsanwälte so gut, daß VOR der Verhandlung das Strafmaß schon feststeht und die Verhandlung dann nur der Form wegen geführt wird. Danach gehen dann Staatsanwalt und RA nett essen…
Du
kannst Dir nicht forstellen, wie oft ich, betroffen oder
beteiligt, schon erlebt habe, daß Polizisten auch nur Menschen
sind. Zitat :
„Junge Frau, das war aber ein bißchen schnell!“
„Sorry, aber ich habe nen Meeting, bin ziemlich spät dran
und ein wenig nervös!“…dazu ein charmantes Lächeln…
Viel mehr folgte diesem Gespräch nicht und ich brauchte
nichts, aber auch rein gar nichts zu bezahlen, obwohl der
nette Herr schon seinen Block schreibparat hatte, und sein
Kollege war auch nicht sehr weit entfernt.
HI!
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich im Gegensatz zu Straftaten nach dem Opportunitätsprinzip. Das heisst, dass die Verfolgung im pflichtgemäßen Ermessen des Beamten steht. Hat der „Täter“ eine nachvollziehbare Rechtfertigung für sein Handeln (z.B. Ehefrau bekommt auf dem Rücksitz gerade ein Kind), ist das Maß des Fehlverhaltens gering, oder ist eine Verfolgung nicht zweckmäßig/praktikabel (z.B. hunderte Fußballfans fahren nach Gewinn der Weltmeisterschaft in Kolonne mit Gegröhle durch die Stadt, ohne Gewalt anzuwenden) kann die Polizei von einer Ahndung absehen.
Wenn du also flunkerst (um nicht lügen zu sagen), um einer gerechten Bestrafung zu entgehen, kannst du froh sein, wenn dir geglaubt wird bzw. die angegebenen Gründe anerkannt werden. Das Fehlverhalten hat dann nicht der Beamte gezeigt, sondern derjenige, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat!
Muchas Gracias…
…ich weiß jetze was ich zu tun habe (die Disku hier is ja noch toller als im Bolidsaibrett…). Vielen Dank an alle, die sich so eine Mühe gemacht haben. Wie rührend, ich geb Euch allen ein Sternchen, sogar dem Herrn Polizei.
…ach noch was, Vanessa: Nicht sauer sein, is echt ne reine Interessensfrage: was hast Du denn da für nen Fummel an auf dem Bildchen - oder is das etwas Bodypainting?
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich im
Gegensatz zu Straftaten nach dem Opportunitätsprinzip. Das
heisst, dass die Verfolgung im pflichtgemäßen Ermessen des
Beamten steht.
…kann die Polizei von einer Ahndung
absehen.
Gruß
Jeanny
Hi Jeanny,
nur sehr komisch das die netten Beamten in Grün besonders bei Frauen sehr kulant mit ihrem Ermessensspielraum umgehen.