welches druckvolles Mittel/Recht gibt es für mich als Privatperson, um Schulden einzutreiben.
Es gibt eine Person, die mir seit 1 Jahr Geld schuldet und nicht damit herausrückt. Vergebene Mühe mit Mails und Postkarten zur Erinnerung half alles nichts. Ich bin verzweifelt, wie komme ich jetzt an mein Geld heran? Hinzu kommt noch, die Privatperson lebt in einem anderen Bundesland.
Zunächst solltest Du dafür sorgen, daß der Schuldner diese Schuld auch anerkennt, also schriftlich o. vor Zeugen. Ang., er schuldet Dir 1.000 DM. Das beste Mittel ist, ihm mitzuteilen, daß Du Deine 5.000 DM (!) wiederhaben möchtest. Völlig entrüstet wird der entgegenen, daß es sich nur um 1.000 DM handelt. Somit hat er die Schuld anerkannt. Das ganze ist nicht nötig, wenn andere Beweise vorliegen (Schuldschein, Zeugen). Es hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt, wenn der Schuldner sich sonst nicht zur Zahlung bewegen läßt. Der RA wird ihm zunächst in Form eines Briefes „einheizen“, dh. ihm gerichtliche Verfahren und Vollstreckung androhen. Versuchs !
HM
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Zunächst solltest Du dafür sorgen, daß
der Schuldner diese Schuld auch
anerkennt, also schriftlich o. vor
Zeugen. Ang., er schuldet Dir 1.000 DM.
Das beste Mittel ist, ihm mitzuteilen,
daß Du Deine 5.000 DM (!) wiederhaben
möchtest. Völlig entrüstet wird der
entgegenen, daß es sich nur um 1.000 DM
handelt. Somit hat er die Schuld
anerkannt. Das ganze ist nicht nötig,
wenn andere Beweise vorliegen
(Schuldschein, Zeugen). Es hilft nur der
Gang zum Rechtsanwalt, wenn der Schuldner
sich sonst nicht zur Zahlung bewegen
läßt. Der RA wird ihm zunächst in Form
eines Briefes „einheizen“, dh. ihm
gerichtliche Verfahren und Vollstreckung
androhen. Versuchs !
Derjenige bekennt sich schon um diesen Betrag, aber er sucht immer Ausreden um sich davor zu drücken. Der Schuldenbetrag ist einfach zu klein um einen RA zu kontakten.
besorge Dir die korrekte und vollständige Adresse (wo die Person polizeilich gemeldet ist)
Schreibe der Person einen Brief in welchem Du ihm/ihr einen Termin zur Rückzahlung setzt (z.B. 14 Tage vom Datum an welchem Du diesen Brief schreibst). Gib den Termin genau an!
Hat der/die Schuldnerin bis zum gesetzten TErmin nicht reguliert (Forderung komplett bezahlt)
Einen Tag nach dem gesetzten Termin beantrage einen gerichtlichen Mahnbescheid (Formulare beim örtlichen Amtsgericht). Beim Ausfüllen des Formulars die Variante ankreuzen, daß bei Nichtregulierung sofort ein Verfahren gegen den Schuldner eröffnet werden soll (mit dem Ziel der Zwangsvollstreckung).
*normalerweise solltest Du zu diesem Zeitpunkt Dein Geld bereits erhalten - falls nicht*:
besorge Dir die korrekte und
vollständige Adresse (wo die Person
polizeilich gemeldet ist)
Schreibe der Person einen Brief in
welchem Du ihm/ihr einen Termin zur
Rückzahlung setzt (z.B. 14 Tage vom Datum
an welchem Du diesen Brief schreibst).
Gib den Termin genau an!
Hat der/die Schuldnerin bis zum
gesetzten TErmin nicht reguliert
(Forderung komplett bezahlt)
Einen Tag nach dem gesetzten Termin
beantrage einen gerichtlichen
Mahnbescheid (Formulare beim örtlichen
Amtsgericht).
Hi,
korrigierend möchte ich sagen daß es die Formulare im Schreibwarenhandel gibt.
besorge Dir die korrekte und
vollständige Adresse (wo die Person
polizeilich gemeldet ist)
Schreibe der Person einen Brief in
welchem Du ihm/ihr einen Termin zur
Rückzahlung setzt (z.B. 14 Tage vom Datum
an welchem Du diesen Brief schreibst).
Gib den Termin genau an!
Hat der/die Schuldnerin bis zum
gesetzten TErmin nicht reguliert
(Forderung komplett bezahlt)
Einen Tag nach dem gesetzten Termin
beantrage einen gerichtlichen
Mahnbescheid (Formulare beim örtlichen
Amtsgericht).
Darauf kann er Widerspruch erheben, wenn er sich mit sowas auskennt, und berufsmäßige Schuldner tun dies in der Regel sehr gut!. Das Problem ist, wie „Herr Meier“ oben schon schrieb, der BEWEIS der Schuld. Die Beweislast liegt bei Sabine. Er kann behaupten, von Ihr nie Geld genommen zu haben, wenn Sabine nichts Schriftliches oder Zeugen dafür hat. Das Gericht muss ihm, wenn es eine Verhandlung gibt, dann glauben (In dubio … usw.).
Vielleicht ist das Beste für Sabine, sie nimmt sich einen guten Freund zur Hilfe. (Das ist jetzt ernst gemeint) Der Freund sollte mit folgenden Attributen ausgestattet sein:
Körpergröße mind. 190cm
Körperbau wie Schwarzenegger, van Damme & Co.
falls vorhanden, ein Pittbull, Rottweiler oder ähnlich geeignetes Tier.
Unter freundlicher Androhung gewisser Unannehmlichkeiten im Hinblick auf die aufgezählten Eigenschaften des Freundes läßt sich des Schuldners Geldbörse sicherlich leicht öffnen.
Gruß Ronald
Hi,
korrigierend möchte ich sagen daß es die
Formulare im Schreibwarenhandel gibt.
Ganz frisch im Kopf bist Du wohl auch nicht… Androhung von Körperverletzung, Schuldeneintreibung mit Schlägertrupps…
Der Schuldner lacht sich tot, denn dadurch wird er zum Gläubiger. (Schmerzensgeld etc…). Wir sind weder im Mittelalter noch in Amerika. (Dort gibt es solche Eintreiber…). Gut getarnt gibt es sowas sogar in Deutschland. Nur wer beweist das?
Körperverletzung, Schuldeneintreibung mit
Schlägertrupps…
Das REICHT bei manchen !
Der Schuldner lacht sich tot,
Es kommt drauf an, wer das ist.Muss man von Fall zu Fall abwägen. Einfach gestrickte Geister lassen sich so tatsächlich zur Zahlung bewegen. Selbst habe ich das noch nicht ausprobiert, hatte aber schon Angebote solcher „Firmen“, die mir auf diese Weise zur Eintreibung von meinen Außenständen verholfen hätten. Allerdings, ich gebe Dir recht, ist das nicht die feine Englische. Mit dem Rechtsweg fährt man natürlich am Besten, sofern BEWEISE vorhanden sind.
denn
dadurch wird er zum Gläubiger.
(Schmerzensgeld etc…). Wir sind weder
im Mittelalter noch in Amerika.
Manchmal wäre das besser!
(Dort
gibt es solche Eintreiber…). Gut
getarnt gibt es sowas sogar in
Deutschland. Nur wer beweist das?