Wie bekomme ich mein Geld zurück - Schulden

Hallo,

welches druckvolles Mittel/Recht gibt es für mich als Privatperson, um Schulden einzutreiben.

Es gibt eine Person, die mir seit 1 Jahr Geld schuldet und nicht damit herausrückt. Vergebene Mühe mit Mails und Postkarten zur Erinnerung half alles nichts. Ich bin verzweifelt, wie komme ich jetzt an mein Geld heran? Hinzu kommt noch, die Privatperson lebt in einem anderen Bundesland.

Was kann ich tun?

Danke und Gruß
Sabine

Zunächst solltest Du dafür sorgen, daß der Schuldner diese Schuld auch anerkennt, also schriftlich o. vor Zeugen. Ang., er schuldet Dir 1.000 DM. Das beste Mittel ist, ihm mitzuteilen, daß Du Deine 5.000 DM (!) wiederhaben möchtest. Völlig entrüstet wird der entgegenen, daß es sich nur um 1.000 DM handelt. Somit hat er die Schuld anerkannt. Das ganze ist nicht nötig, wenn andere Beweise vorliegen (Schuldschein, Zeugen). Es hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt, wenn der Schuldner sich sonst nicht zur Zahlung bewegen läßt. Der RA wird ihm zunächst in Form eines Briefes „einheizen“, dh. ihm gerichtliche Verfahren und Vollstreckung androhen. Versuchs !

HM

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Zunächst solltest Du dafür sorgen, daß
der Schuldner diese Schuld auch
anerkennt, also schriftlich o. vor
Zeugen. Ang., er schuldet Dir 1.000 DM.
Das beste Mittel ist, ihm mitzuteilen,
daß Du Deine 5.000 DM (!) wiederhaben
möchtest. Völlig entrüstet wird der
entgegenen, daß es sich nur um 1.000 DM
handelt. Somit hat er die Schuld
anerkannt. Das ganze ist nicht nötig,
wenn andere Beweise vorliegen
(Schuldschein, Zeugen). Es hilft nur der
Gang zum Rechtsanwalt, wenn der Schuldner
sich sonst nicht zur Zahlung bewegen
läßt. Der RA wird ihm zunächst in Form
eines Briefes „einheizen“, dh. ihm
gerichtliche Verfahren und Vollstreckung
androhen. Versuchs !

Derjenige bekennt sich schon um diesen Betrag, aber er sucht immer Ausreden um sich davor zu drücken. Der Schuldenbetrag ist einfach zu klein um einen RA zu kontakten.

Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten?

Sabine

HM

Vorgehensweise

  1. besorge Dir die korrekte und vollständige Adresse (wo die Person polizeilich gemeldet ist)

  2. Schreibe der Person einen Brief in welchem Du ihm/ihr einen Termin zur Rückzahlung setzt (z.B. 14 Tage vom Datum an welchem Du diesen Brief schreibst). Gib den Termin genau an!

  3. Hat der/die Schuldnerin bis zum gesetzten TErmin nicht reguliert (Forderung komplett bezahlt)

  4. Einen Tag nach dem gesetzten Termin beantrage einen gerichtlichen Mahnbescheid (Formulare beim örtlichen Amtsgericht). Beim Ausfüllen des Formulars die Variante ankreuzen, daß bei Nichtregulierung sofort ein Verfahren gegen den Schuldner eröffnet werden soll (mit dem Ziel der Zwangsvollstreckung).

*normalerweise solltest Du zu diesem Zeitpunkt Dein Geld bereits erhalten - falls nicht*:

  1. Zwangsvollstreckungsverfahren gnadenlos durchziehen.

Es ist bei der Sache gänzlich unerheblich um welchen Schuldbetrag es sich handelt - wenn sich jemand Geld leiht muß er dieses Geld auch zurückzahlen!

  1. besorge Dir die korrekte und
    vollständige Adresse (wo die Person
    polizeilich gemeldet ist)

  2. Schreibe der Person einen Brief in
    welchem Du ihm/ihr einen Termin zur
    Rückzahlung setzt (z.B. 14 Tage vom Datum
    an welchem Du diesen Brief schreibst).
    Gib den Termin genau an!

  3. Hat der/die Schuldnerin bis zum
    gesetzten TErmin nicht reguliert
    (Forderung komplett bezahlt)

  4. Einen Tag nach dem gesetzten Termin
    beantrage einen gerichtlichen
    Mahnbescheid (Formulare beim örtlichen
    Amtsgericht).

Hi,

korrigierend möchte ich sagen daß es die Formulare im Schreibwarenhandel gibt.

Max

  1. besorge Dir die korrekte und
    vollständige Adresse (wo die Person
    polizeilich gemeldet ist)

  2. Schreibe der Person einen Brief in
    welchem Du ihm/ihr einen Termin zur
    Rückzahlung setzt (z.B. 14 Tage vom Datum
    an welchem Du diesen Brief schreibst).
    Gib den Termin genau an!

  3. Hat der/die Schuldnerin bis zum
    gesetzten TErmin nicht reguliert
    (Forderung komplett bezahlt)

  4. Einen Tag nach dem gesetzten Termin
    beantrage einen gerichtlichen
    Mahnbescheid (Formulare beim örtlichen
    Amtsgericht).

Darauf kann er Widerspruch erheben, wenn er sich mit sowas auskennt, und berufsmäßige Schuldner tun dies in der Regel sehr gut!. Das Problem ist, wie „Herr Meier“ oben schon schrieb, der BEWEIS der Schuld. Die Beweislast liegt bei Sabine. Er kann behaupten, von Ihr nie Geld genommen zu haben, wenn Sabine nichts Schriftliches oder Zeugen dafür hat. Das Gericht muss ihm, wenn es eine Verhandlung gibt, dann glauben (In dubio … usw.).
Vielleicht ist das Beste für Sabine, sie nimmt sich einen guten Freund zur Hilfe. (Das ist jetzt ernst gemeint) Der Freund sollte mit folgenden Attributen ausgestattet sein:

  • Körpergröße mind. 190cm
  • Körperbau wie Schwarzenegger, van Damme & Co.
  • falls vorhanden, ein Pittbull, Rottweiler oder ähnlich geeignetes Tier.

Unter freundlicher Androhung gewisser Unannehmlichkeiten im Hinblick auf die aufgezählten Eigenschaften des Freundes läßt sich des Schuldners Geldbörse sicherlich leicht öffnen.

Gruß Ronald

Hi,

korrigierend möchte ich sagen daß es die
Formulare im Schreibwarenhandel gibt.

Max

Die gemachten Vorschläge sind z.T. recht originell (Schwarzenegger-Freund).

Grundsätzlich gilt: Geld in Anwälte oder gerichtliche Mahnverfahren zu stecken ist nur interessant, wenn es auch etwas zu holen gibt.

Um einen Tip (neudeutsch= Tipp)geben zu können, muß etwas bekannt sein über das Objekt (=Schulder).

a) Arbeitet dieser irgendwo festangestellt?
Falls ja, prima, da ließen sich mehrere Dinge daraus machen.

b) Was könnte dem Schuldner besonders peinlich sein, mit dem man ihn treffen könnte, denn ein besonderes Schuldbewußtsein scheint er nicht zu haben.

c) Müssen vielleicht aus persönlichen Gründen (Verwandschaft, gemeinsame Bekanntschaft) Rücksichten genommen werden ?

d) Gibt es eine Person, welche Einfluß auf den Schuldner nehmen könnte ?

Gruß
Heinrich

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Ganz frisch im Kopf bist Du wohl auch nicht… Androhung von Körperverletzung, Schuldeneintreibung mit Schlägertrupps…
Der Schuldner lacht sich tot, denn dadurch wird er zum Gläubiger. (Schmerzensgeld etc…). Wir sind weder im Mittelalter noch in Amerika. (Dort gibt es solche Eintreiber…). Gut getarnt gibt es sowas sogar in Deutschland. Nur wer beweist das?

Ganz frisch im Kopf bist Du wohl auch
nicht…

Ach, Danke für das Kompliment !

Androhung von

Körperverletzung, Schuldeneintreibung mit
Schlägertrupps…

Das REICHT bei manchen !

Der Schuldner lacht sich tot,

Es kommt drauf an, wer das ist.Muss man von Fall zu Fall abwägen. Einfach gestrickte Geister lassen sich so tatsächlich zur Zahlung bewegen. Selbst habe ich das noch nicht ausprobiert, hatte aber schon Angebote solcher „Firmen“, die mir auf diese Weise zur Eintreibung von meinen Außenständen verholfen hätten. Allerdings, ich gebe Dir recht, ist das nicht die feine Englische. Mit dem Rechtsweg fährt man natürlich am Besten, sofern BEWEISE vorhanden sind.

denn

dadurch wird er zum Gläubiger.
(Schmerzensgeld etc…). Wir sind weder
im Mittelalter noch in Amerika.

Manchmal wäre das besser!

(Dort

gibt es solche Eintreiber…). Gut
getarnt gibt es sowas sogar in
Deutschland. Nur wer beweist das?