Ich habe etwas Trouble mit der DTAG und deren Tochter T-Online.
Ich hatte Anfang November das Komplettpaket T-ISDN-XXL mit T-DSL bestellt, incl. der T-Online DSL flat. Durch einen Fehler wurde der Antrag für die „Flat“ sofort an T-Online weitergeleitet - die mir auch prompt eine Kennung (immer noch ungeöffnet und mittlerweile storniert) sowie die Software zusandten.
Kurz: Ich soll die Flat jetzt seit dem 24.11.2000 (ursprünglicher Termin) zahlen, weil sie dann bestellt wurde, obgleich ich seitens der DTAG erst vor 8 Tagen (offiziell: gestern!) den DSL-Anschluss erhalten habe.
Ich denke, da muss ich mich nicht drauf einlassen, oder doch? Die DTAG hat nun auf mein Insistieren immerhin schon mal eine Mahnsperre gesetzt (weil ich mich weigere, diese Beiträge zu entrichten, mahnten die mich schon 2 mal an) und will den Fall prüfen, doch diese Auskunft ist auch schon über 14 Tage alt und keine weitere Reaktion erfolgt.
ich habe fast dasselbe PRoblem: Ich wollte von ISDN-flat auf DSL-flat umsteigen. Das wurde auch SOFORT gemacht, so dass ich seit Monaten, trotz Beschwerden, auch schriftlich per Einschreiben, mein ISDN Internet im Minutentakt (ca. DM 300 pro Monat) abgerechnet bekomme. T-DLS habe ich aber erst letzten Montag bekommen. Ich hatte T-Online eine Frist bis vorgestern gesetzt, nächste Woche geht die Angelegenheit zum Anwalt.
Vielleicht halten wir uns gegenseitig auf dem LAufenden?
ist ja ein spaßiger Sachverhalt, den Du da schilderst.
Faktisch würde ich mich auf nichts einlassen und keinesfalls für den Zeitraum vor der Freischaltung zahlen. Lass Dich ruhig mahnen, was soll’s??
Wenn die Jungs von T-Online wirklich ernst machen und Dir einen Mahnbescheid schicken wollen, haben sie ein Problem:
Im Mahnbescheid ist anzukreuzen, ob
1.Die Forderung nicht von einer Gegenleistung abhängt
2.Die Forderung von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht wurde
Im vorliegenden Falle kann die Forderung nicht „nicht von einer Gegenleistung abhängen“, weil die Leistung von T-Online ja Gegenstand des Vertrags ist.
Der zweite Fall liegt auch eindeutig nicht vor, denn die Leistung wurde ja erst vor wenigen Tagen erbracht.
Wie wollen die Spaßvögel also ihre Forderung begründen???
Ich würde mich gemütlich zurücklehnen - T-Online hat ein Problem, nicht Du. Da muß T-Online schon selbst zusehen, wie sie ihren Unfug intern geradeziehen…
Sollten wir wirklich, und zusehen, dass wir noch ein paar
Betroffene finden - mit einer Sammelklage ham’ wir
möglicherweise bessere Aussichten.
Sammelklagen gibt es in Deutschland zwar nicht, aber dennoch ist es immer gut, sich gegenseitig auf dem Laufenden zu halten und ggf. mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten. Da ich davon ausgehe, dass das noch mehr Leuten passiert ist, wäre es wirklich gut, diese zu finden.
Es gab auch irgendwo eine Website, wo sich Kunden denen solche Dinge passiert sind (egal mit welchem Unternehmen) zusammenfinden konnten. Ich weiss nur nicht mehr wo.
meines Wissens weist die Telekom auf ihrer online-Anmeldeseite darauf hin, dass man die Flat nicht bestellen sollte, solange TDSL noch nicht installiert ist (aus den von dir genannten Gruenden). Warum sie dann aber die Moeglichkeit geben, Flat gleich mitzubestellen ist mir schleierhaft.
die Thematik ist nicht neu, offensichtlich sind gerade in der Anfangszeit des T-DSL-Flatangebotes viele in diese Falle getappt.
Schaut doch mal ins Archiv (kann auch sein daß die Diskussion damals im Brett „Zugang und Provider“ lief). Mich hat damals auch der Telekom Mitarbeiter im T-Punkt „gewarnt“. Inzwischen stand eine entspechende Warnung fast in jeder Computer- und Internetzeitschrift.
Juristisch werdet Ihr Euch mit folgender Argumentation auseinandersetzen müssen: „Telekom und T-Online sind zwei rechtlich völlig selbstständige Firmen. T-Online hat keine Zugriff auf die Telekom-Datenbanken, kann daher gar nicht wissen, ob Euer T-DSL-Anschluß bereits geschaltet ist. Die Leistung (vom T-Online) ist erbracht, da sie den T-Online-Zugang über DSL zum Flattarif für euch bereit hielt. Das Ihr technisch nicht in der Lage wart, diesen zu nutzen ist nicht das Problem von T-Online. Die Telekom wiederum berechnet den T-DSL-Anschluß erst wenn er auch geschaltet ist. Was Ihr für Verträge mit Eurem Provider macht (auch wenn der „zufällig“ T-Online und nicht xyz heißt) geht die Telekom nichts an.“
Ob die mit dieser Argumentation durchkommen weiß ich nicht, ich bin kein Jurist. Vielleicht kann hier mal jemand eine kompetente Beurteilung abgeben. Wenn die Argumentation juristisch stichhaltig ist, können die Opfer sich wenigstens den Anwalt sparen.
Möglicherweise (auch diese Frage wieder an kompetente Juristen) gibt es ja eine Möglichkeit unter Vorbehalt zu bezahlen bis ein entsprechender Präzedenzfall verhandelt wurde. Oder ein Widerspruch mit aufschiebender Wirkung für die Zahlungspflicht bis zu einer entsprechenden Gerichtsentscheinung. Wer-weiss-was?
Wie gesagt, persönlich bin ich fein raus, da ich rechtzeitig gewarnt wurde.
Juristisch werdet Ihr Euch mit folgender Argumentation
auseinandersetzen müssen: "Telekom und T-Online sind zwei
rechtlich völlig selbstständige Firmen. T-Online hat keine
Zugriff auf die Telekom-Datenbanken, kann daher gar nicht
wissen, ob Euer T-DSL-Anschluß bereits geschaltet ist.
ne, ne. T-Online hat bei der Telekom immerhin meinen DSL-Anschluss erst beantragt! Das scheint bei dem heutigen online- Formular gar nicht mehr zu gehen, aber damals ging das so.
nur damit wir uns nicht mißverstehen: Die ganze Passage, aus der Du zitierst, war durch Anführungszeichen als Argumentation von T-Online und Telekom gekennzeichnet.
Damit ist nicht die Meinung ausgedrückt, daß ich diese Aussagen für richtig oder gar bewiesen halte. Im übrigen sehe ich auch nicht ganz, warum man, auch bei rechtlich selstständigen Firmen keinen gegenseitigen Zugriff auf Datenbanken zulassen kann.
Die Frage ist halt nicht wiw wir das aus technischer Sicht beurteilen, sondern was die Juristen dazu sagen.
nur damit wir uns nicht mißverstehen: Die ganze Passage, aus
der Du zitierst, war durch Anführungszeichen als Argumentation
von T-Online und Telekom gekennzeichnet.
Damit ist nicht die Meinung ausgedrückt,
das hatte ich schon richtig verstanden.
ich auch nicht ganz, warum man, auch bei rechtlich
selstständigen Firmen keinen gegenseitigen Zugriff auf
Datenbanken zulassen kann.
Das sähe ich dagegen schon, das würde gegen das BDSG verstoßen - ausser die Kunden würden darauf hingewiesen. Aber wegen der Abrechnung über die Telefonrechnung der Telekom ist das ja eh gegeben.
Die Frage ist halt nicht wiw wir das aus technischer Sicht
beurteilen, sondern was die Juristen dazu sagen.
Meine Argumentation ist keinesfalls technisch, sondern Vertragsrechtlich. Ich habe einen einzigen Vertrag über T-DSK und T-Online DSL flat abgeschlossen, der aber bis dato nur teilweise, zudem zu meinen Ungunsten, erfüllt wurde.
ich habe fast dasselbe PRoblem: Ich wollte von ISDN-flat auf
DSL-flat umsteigen. Das wurde auch SOFORT gemacht, so dass ich
seit Monaten, trotz Beschwerden, auch schriftlich per
Einschreiben, mein ISDN Internet im Minutentakt (ca. DM 300
pro Monat) abgerechnet bekomme.
Genau auch mein Problem. Ich habe von T-Online die Zugangsdaten lange vor dem eigentlichen DSL-Anschluß bekommen. Darauf habe ich angerufen und darum gebeten, die Flatrate bis zum Fertigstellen von DSL über ISDN nutzen zu können. Resultat war, daß ich die Pauschale für die DSL-Flat berechnet bekam und zusätzlich jede Einwahl über ISDN nochmal einzeln. Weiterhin wurde mir schon vor langem die „betriebsfähige Bereitstellung von T-DSL“ in Rechnung gestellt obwohl ich bis heute noch immer nicht die zum Betrieb nötige und seinerzeit mitbestellte Netzwerkkarte geliefert bekam. Natürlich nutze ich DSL jetzt mit einer geliehenen Karte. Ich bezahle jetzt auch die laufenden Kosten (Flat-Pauschele und monatlicher DSL-Betrag). Die m.E. unberechtigten Beträge für die ISDN-Einwahlen und die Bereitstellung habe ich (nach vorheriger Fristsetzung per Fax) zurückbuchen lassen. Nachdem man mich vorher ignoriert hat, droht mir die Telekom jetzt natürlich mit Telefon sperren etc., versuchen mir die entstandenen Rückbuchungskosten aufzudrücken usw. Man ist ja auch machtlos, wenn die einem einfach die Leitung sperren…