ich habe folgendes Problem:
Heute ist mir von einem Rechtsanwalt ein Schreiben ins Haus geflattert, mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, da ich auf meiner Schriftarten-Seite einen Copyright-geschützen Font und 2 geschützte Bezeichnungen verwendet habe.
Das stelle ich nicht in Frage, ist mir halt versehentlich passiert…
ABER:
Wie kommen die auf einen Streitwert von 150000 DM (!), und was kann ich tun, um den Streitwert niedriger anzusetzen?
Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung zwar unterschreibe, aber ohne den Zusatz, auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen?
Nützt es etwas, der Erklärung ein Schreiben beizufügen, indem ich darlegen kann, so gut wie nichts an der Seite bzw. durch die angebotenen Fonts verdient zu haben, und einen niedrigeren Streitwert zu fordern?
Der tatsächlich entstandene Schaden dürfte wirklich minimal - wenn überhaupt vorhanden - sein.
Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Antworten
da hast Du natürlich ein böses Problem. Fakt ist, daß Du, wenn Du die Unterlassungserklärung unterschreibst, die Rechtmäßigkeit der Forderung anerkennst.
Damit räumst Du allerdings auch gleichzeitig ein, daß Du Anlaß für die Einschaltung des Rechtsanwalts gegeben hast - demnach hast Du auch seine Kosten zu tragen.
Es lungern in Deutschland einige Anwälte herum, die sich ihren Lebensunterhalt damit verdienen, in den Medien nach unzulässigen Angaben, Copyright-Verletzungen usw. zu suchen. Dann fordern sie die Leute zur Unterlassung auf und präsentieren saftige Rechnungen.
Prüfe zunächst einmal die Legitimation des Anwalts. Hat er eine solche IM ORIGINAL vorgelegt?? Hat er diese nicht, handelt er auch nicht im Auftrag der Copyright-Inhaber. Setze Dich in diesem Falle direkt mit den Inhabern der Rechte in Verbindung und schildere die Sachlage. Sicher läßt sich dann eine (vielleicht) kostenlose Lösung finden!!
Prüfe das zunächst einmal, vielleicht ist alles nicht so schlimm, wie befürchtet.
Prüfe zunächst einmal die Legitimation des Anwalts. Hat er
eine solche IM ORIGINAL vorgelegt?? Hat er diese nicht,
handelt er auch nicht im Auftrag der Copyright-Inhaber. Setze
Dich in diesem Falle direkt mit den Inhabern der Rechte in
Verbindung und schildere die Sachlage. Sicher läßt sich dann
eine (vielleicht) kostenlose Lösung finden!!
Prüfe das zunächst einmal, vielleicht ist alles nicht so
schlimm, wie befürchtet.
Hallo Dirk,
zunächst danke für deine Antowrt.
Die Legitimation liegt vor.
Mir geht es eigentlich nur noch darum, den Streitwert irgendwie zu senken, da ich ihn für völlig überzogen halte.
Siehst du hier eine Möglichkeit?
zunächst danke für deine Antowrt.
Die Legitimation liegt vor.
Mir geht es eigentlich nur noch darum, den Streitwert
irgendwie zu senken, da ich ihn für völlig überzogen halte.
Siehst du hier eine Möglichkeit?
Danke
Gruss
Klaus
Hallo Klaus,
dann sieht es natürlich übel aus.
Habe im Hinblick auf die Streitwertfestsetzung leider keinen großen Plan, die Höhe scheint mir aber auch völlig überzogen.
Ich würde zunächst mal den Anwalt anrufen und erkunden, wie sie denn den Streitwert ermessen haben.
Es könnte sein, daß es die „preiswertere“ Lösung ist, den gegnerischen Anwalt zu bezahlen. Es könnte auch sein, daß es „preiswerter“ ist, einen eigenen Anwalt zu bezahlen und gegen die Festsetzung des Streitwertes gerichtlich vorzugehen.
Das ist so „in’s Blaue hinein“ schwer zu sagen, würde mich aber mal mit dem bösen Anwalt in Verbindung setzen. Fragen kostet nichts.
Sorry, daß ich hier nicht konkret helfen kann - besser ich geb’s zu, als daß ich Dich richtig in die Scheisse reinreite…
Hallo Klaus,
der Streitwert ist so hoch angesetzt, damit der Anwalt noch daran verdient, danach richten sich nämlich seine Gebühren. Ich hatte mal was ähnliches, mir hat die Rechtsabteilung der IHK geholfen. Schreib dem Anwalt einen Brief, dass Du den Streitwert für überzogen hälst, und der Meinung bist, dass er lediglich der Erzeugung von Gebühren dient.
So kam ich damals von Streitwert 500.000 auf 20.000.
Viel Glück
Merit
Hi,
gebührenbewehrte Abmahnungen durch Anwälte kosten in der Regel zwischen 300,- und 600,-.
Wie hoch sind die Gebühren, die der Rechtsanwalt von dir verlangt?
Wenn diese Gebühren erheblich über den genannten Durchschnittsbeträgen liegen, kannst du die Rechtsanwaltskammer anschreiben oder zunächst einmal den Anwalt damit bedrohen, weil es nach Abzocke riecht.
Gerade bei der Drohung mit der Anwaltskammer lenken viele Rechtsanwälte ein. Ich würde es versuchen.
An der grundsätzlichen Unterlassungserklärung wirst du nicht vorbeikommen. Aber erst unterschreiben, wenn das mit den Gebühren geklärt ist!
Gruß,
Francesco
Hi,
gebührenbewehrte Abmahnungen durch Anwälte kosten in der Regel
zwischen 300,- und 600,-.
Wie hoch sind die Gebühren, die der Rechtsanwalt von dir
verlangt?
Hallo, anke für deine Antwort.
Die berechnen aufgrund des Streitwertes nach BRAGO… eine Gebühr von 2173,61 DM !
Wenn diese Gebühren erheblich über den genannten
Durchschnittsbeträgen liegen, kannst du die
Rechtsanwaltskammer anschreiben oder zunächst einmal den
Anwalt damit bedrohen, weil es nach Abzocke riecht.
Gerade bei der Drohung mit der Anwaltskammer lenken viele
Rechtsanwälte ein. Ich würde es versuchen.
An der grundsätzlichen Unterlassungserklärung wirst du nicht
vorbeikommen. Aber erst unterschreiben, wenn das mit den
Gebühren geklärt ist!
Kann ich die Erklärung auch unterschreieben OHNE den Zusatz, die Gebühren zu zahlen?
Ich komme sonst Schwierigkeiten die Frist einzuhalten…
Hi Klaus,
du müsstest dann den vom Anwalt vorbereiteten Text sehr genau prüfen, ob darin auch das Anerkenntnis seiner Gebühren enthalten ist. Einen solchen Passus mußt du streichen und vermerken, dass du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibst, aber seine Gebührenrechnung nicht anerkennst.
Der Betrag, den du genannt hast, ist auf jeden Fall zu hoch. Er darf dir eine solche Forderung nicht abverlangen.
Wie hoch soll dann die Vertragsstrafe sein, die in der Unterlassungserklärung anerkannt werden soll?
Gruß,
Francesco
Hi Klaus,
du müsstest dann den vom Anwalt vorbereiteten Text sehr genau
prüfen, ob darin auch das Anerkenntnis seiner Gebühren
enthalten ist. Einen solchen Passus mußt du streichen und
vermerken, dass du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
abgibst, aber seine Gebührenrechnung nicht anerkennst.
Der Betrag, den du genannt hast, ist auf jeden Fall zu hoch.
Er darf dir eine solche Forderung nicht abverlangen.
Wie hoch soll dann die Vertragsstrafe sein, die in der
Unterlassungserklärung anerkannt werden soll?
Hi Klaus,
da hast du ja die Anhaltspunkte.
Der Rechtsanwalt muß die Gebühren nach einem Streiwert von DM 10.100,- berechnen. Dabei käme eine Gebühr von etwa 300,- DM heraus.
Gruß,
Francesco
Hi Merit,
genau darum geht es doch. Der von dem Rechtsanwalt angesetzte Streitwert ist an den Haaren herbeigezogen. Er dürfte höchstens einen Streitwert in Höhe der zu vereinbarenden Vertragsstrafe zu Grunde legen.
Gruß,
Francesco