Kostenfreier Internetdienst?

Hallo!

Wenn in den AGB eines Internet-Dienstanbieters NICHT AUSDRÜCKLICH steht, dass dieser Dienst kostenfrei ist,

dort aber auch NICHT AUSDRÜCKLICH steht, dass der Dienst kostenpflichtig ist,

kann man dann davon ausgehen, dass er kostenfrei ist?

Hanna

Hallo,

die Frage der Kostenpflichtigkeit muss nicht zwingend in den AGB auftauchen. Überhaupt habe ich so manches Mal hier den Verdacht, als ob der Begriff der AGB vollkommen falsch verstanden wird. AGB sind optionale Festlegungen des Verwenders mit denen er im Bereich dispositiven Rechts Festlegungen trifft. D.h. er kann z.B. bei mehreren gesetzlich möglichen Varianten eine Auswahl treffen, oder Fristen definieren, …

Vielfach sind AGB inzwischen so umfangreich und regeln Dinge, die ohnehin lt. Gesetzt gar nicht anders geregelt werden können (oder versuchen sie anders zu regeln, obwohl dies ausgeschlossen ist, aber man kann es ja mal versuchen). ABG können aber auch aus nur zwei konkreten Festlegungen bestehen, und alles was nicht in den AGB geregelt wird, läuft dann eben nach BGB/HGB/…

Die Frage der Kostenpflichtigkeit ist nun gerade kein Punkt, den man klassisch in AGB regeln würde. Denn das Gesetz geht ohnehin davon aus, dass Leistungen nicht umsonst erbracht werden. (wobei niemand daran gehindert wird, es trotzdem zu tun). Vielleicht finden sich in den AGB aber indirekt Hinweise auf eine Kostenpflicht, weil z.B. Zahlungsbedingungen definiert werden (was ohne Kostenpflicht ja keinen Sinn machen würde).

Gruß vom Wiz

Hallo,
Kosten sind aber ein serh wichtiger Bestandteil des Vertrages, also nur die Vermutung, das Kosten entstehen können reicht noch lange nicht für einen Vertragsschluss. Wenn Kosten entstehen, müssen sie def. in dem Angebot genannt werden.
hth

Kosten sind aber ein serh wichtiger Bestandteil des Vertrages,
also nur die Vermutung, das Kosten entstehen können reicht
noch lange nicht für einen Vertragsschluss. Wenn Kosten
entstehen, müssen sie def. in dem Angebot genannt werden.

Nicht unbedingt, vgl. z.B. §612 Abs. 1 BGB.

dafür müsste es aber auch als dienstvertrag ersichtlich sein

Hallo,

Wenn in den AGB eines Internet-Dienstanbieters NICHT
AUSDRÜCKLICH steht, dass dieser Dienst kostenfrei ist,

dort aber auch NICHT AUSDRÜCKLICH steht, dass der Dienst
kostenpflichtig ist,

kann man dann davon ausgehen, dass er kostenfrei ist?

Gegenfrage:

Wenn in den AGB eines Bäckers/Autohändlers/Friseurs NICHT AUSDRÜCKLICH steht, dass das Brötchen/das Autos/die Frisur kostenfrei ist, dort aber auch NICHT AUSDRÜCKLICH steht, dass das Brötchen/das Autos/die Frisur kostenpflichtig ist, kann man dann davon ausgehen, dass das Brötchen/das Autos/die Frisur kostenfrei ist?

Wohl eher nicht. Warum muss jemand in seinen AGB explizit darauf hinweisen, dass er Geld für seine Ware oder seine Leistung verlangt, was ja dem normalsten der Welt entspricht.

Gruß

S.J.

dafür müsste es aber auch als dienstvertrag ersichtlich sein

Ich hätte jetzt in meiner Einfalt gedacht, dass sich dies von ganz allein aus dem jeweils geschlossenen Vertrag ergibt.

dafür müsste man doch erstmal wissen, um welchen „dienst“ es geht

dafür müsste man doch erstmal wissen, um welchen „dienst“ es
geht

Ich dachte immer, das würde ebenfalls aus dem Vertrag hervorgehen.