Fahren ohne Gurt

Liebe Experten,

erst kürzlich bin ich unangeschnallt in eine Videoaufzeichnung
der Merseburger Polizei geraten.
Daraufhin sollte mich das Ganze 60DM kosten.

Nun habe ich aber dieses ärztliche Attest über meine
sogenannte „Anschnallangst“ inklusive der ausdrücklichen
Empfehlung vom Anlegen des Gurtes abzusehen.

Also schickte ich diese als Kopie der zuständigen Sach-
bearbeiterin und erachtete die Angelegenheit somit als
erledigt.

Die Antwort erreichte mich prompt:
„Ihre Ausführungen können Sie nicht entlasten.“
Aus der Geldbuße waren im Nu (zuzüglich Auslagen+Gebühr)
96DM geworden.

Ich habe dort angerufen und erfuhr zum ersten Mal um die
Vorraussetzungen einer Entlastung: Das ich mit der Be-
scheinigung zum Straßenverkehrsamt gehen müsse, um eine
Befreiung zu beantragen, dann einen grünen Behinderten-
aufkleber bekäme und kein Gurt mehr tragen bräuchte.
Zu Beachten sei jedoch, daß diese Anerkennung auf keinen
Fall rückwirkend erfolgen könne.
(Wo doch eigentlich meiner Meinung nach klar sein müßte,
einen solchen Makel hat man entweder schon seit geraumer
Zeit oder aufgrund eines traumatischen Erlebnisses - und
hierbei meine ich sicher nicht das Eintreffen eines Buß-
geldbescheids wegen eines fehlenden Sicherheitsgurtes
während der Fahrt!)

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich will ja gar
nicht mit vernünftigem Menschenverstand argumentieren
und anzweifeln, daß sich irgendeine „Autorität“ erdreisten
kann, mir die Verantwortung abzunehmen, über den Schutz
meines eigenes Lebens zu entscheiden.

Vielmehr hinderte mich die bescheinigte krankhafte Angst
vor der Beengung durch einen Gurt daran, einen solchen
angelegt gehabt haben zu können.
Aber das soll ja offensichtlich nicht genug sein.

Die telefonischen Äußerungen von Frau Müller bestätigten
desweiteren leider unmißverständlich meine Befürchtungen,
nämlich mit jedem weiteren Einspruch den zu zahlenden
Betrag nur „unnötig“ in die Höhe zu treiben und am Ende
doch alles bezahlen zu müssen.

Ich möchte das nicht und bitte deshalb Sie, liebe Experten,
inständigst um Rat, so es möglich sein kann, gegen die
Verfechter des Rechts, sein Recht zu behaupten.

Kann ich als Verkehrsteilnehmer in der Pflicht sein, über
jeden Paragraphen der StVO mit allen seinen Absätzen und
Unterpunkten genaustens informiert zu sein, hätte also
wissen sollen, daß mir eine Geldstrafe drohte und was man
in meinem Fall von mir erwartete?

Ist es rechtens, wenn die Auswirkungen meiner Phobie zwar
anerkannt werden, jedoch erst ab Antragsstellung, also ganz
so, als hätten sie mich erst mit selbiger beschlichen?

Ich danke im Voraus, freundlichst, Ihr Patrick Teichert

Soll der Text ein verfrühter Aprilscherz sein? Nun denn, wenn nicht, dann ganz allg. zum Thema.

In allen Rechtsordnungen, also nicht nur bei uns, muß man für eine Tat zahlen (mit Geld oder Freizeit), die mit einer Strafe belegt ist. Also zahlen!

Nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Ländern greifen Vergünstigungen aller Art erst dann, wenn ein Antrag gestellt und dieser Antrag auch von der Behörde genehmigt ist.

Ein Arzt kann bei uns Bescheinigungen ausstellen, soviel er will. In diesem Fall willst du eine Befreiung von der Anschnallpflicht, die aus vernünftigen Gründen erlassen wurde. Es geht nämlich hier nicht nur um Dein Leben, sondern auch um das der Anderen - wenn es kracht. Du fliegst nach einem Crash durch die Lande und genau einem anderen vor die Reifen. Der LKW hat nun das Problem, Deine Überreste vom Blech abzukratzen und das kostet Geld und Nerven. Zudem ist jede Versicherung der Meinung, daß Nichtangeschnallte auch bei unverschuldetem Unfall mind. 1/3 des Körperschadens selbst bezahlen müssen.

Also, Deine Phobie (Einbildung? Laß Dich behandeln!), kostet auch Dritten Geld, Zeit und Nerven. Deshalb muß ein Amtsarzt das Attest des Arztes überprüfen, Simulanten ausbremsen. Wenn Deine „Krankheit“ tatsächlich besteht, dann bekommst das entsprechende Behindertenbabberl und dann darfst unanschnallt die Straßen unsicher machen. Denke aber dran, daß dieser Behördenweg, du magst ihn als Amtsschimmel bezeichnen, Geld und Zeit kostet. Wer Vergünstigungen will, muß dafür - zu Recht - löhnen.

Kurz und knapp, zahle die Gebühr rechtzeitig, sonst wird es noch teuerer. In jedem Fall empfehle ich die Einschaltung eines Anwaltes.

Zum Schluß noch eine persönliche Anmerkung: Ich machte, Fehler eines Unfallgegners, mal eine Flugreise mit dem Auto. Pi mal Auge rund 20 - 25 m mit perfekter Dachlandung. Das zu einer Zeit, wo das Wort airbag noch niemand schreiben konnte, weil es das Zeug noch nicht gab. Polizei und Feuerwehr sahen meine Frau und mich mit staunenden Augen an. Da klettern zwei aus dem unsicheren Renault R 4 und haben kaum Blessuren davon getragen. Der Sicherheitsgurt hat gehalten. Kommentar eines Feuerwehrmannes: Wir stellten uns schon darauf ein, euch vom Straßenrand abzukratzen…

Kann ich als Verkehrsteilnehmer in der Pflicht sein, über
jeden Paragraphen der StVO mit allen seinen Absätzen und
Unterpunkten genaustens informiert zu sein, hätte also
wissen sollen, daß mir eine Geldstrafe drohte und was man
in meinem Fall von mir erwartete?

Hallo Patrick,
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Leider nicht
Mit Grüßen
Michael

:Kann ich als Verkehrsteilnehmer in der Pflicht sein, über
:jeden Paragraphen der StVO mit allen seinen Absätzen und
:Unterpunkten genaustens informiert zu sein, hätte also
:wissen sollen, daß mir eine Geldstrafe drohte und was man
:in meinem Fall von mir erwartete?

Deshalb gibt es ja zwingend vorgeschriebene Fahrkurse mit anschließender Führerscheinprüfung, um ihre Kenntnis der StVO zu bestätigen.

: … inklusive der ausdrücklichen
:Empfehlung vom Anlegen des Gurtes abzusehen.

Mit anderen Worten: Halten Sie sich von Autos fern.
(Es sei denn Sie unterstellen ihrem Arzt die Absicht, sie zu einem Gesetzesbruch aufzufordern.)

:Ich habe dort angerufen und erfuhr zum ersten Mal um die
:Vorraussetzungen einer Entlastung: Das ich mit der Be-
:scheinigung zum Straßenverkehrsamt gehen müsse, um eine
:Befreiung zu beantragen, dann einen grünen Behinderten-
:aufkleber bekäme und kein Gurt mehr tragen bräuchte.
:Zu Beachten sei jedoch, daß diese Anerkennung auf keinen
:Fall rückwirkend erfolgen könne.

Wenn sie eine Erlaubnis bekommen, ohne Gurt zu fahren, dann ist es auch erlaubt.
Ohne Erlaubnis ist es verboten.
Finde ich irgendwie einleuchtend.
Wo genau liegt hier das Problem?

sei zufrieden, dass man dir nicht einen strick dreht:
‚zum autofuehren wegen maengel nicht geeignet‘.
dann biste den lappen auch ganz los.

versuch doch mal, deine angst loszuwerden.
scheint mir ein guter weg zu sein.
mir hat der gurt das leben gerettet.

gruss - digi, der auch mal zwei jahre in mq war…
hat mir dort gefallen - gotthardstr.