Liebe Experten,
erst kürzlich bin ich unangeschnallt in eine Videoaufzeichnung
der Merseburger Polizei geraten.
Daraufhin sollte mich das Ganze 60DM kosten.
Nun habe ich aber dieses ärztliche Attest über meine
sogenannte „Anschnallangst“ inklusive der ausdrücklichen
Empfehlung vom Anlegen des Gurtes abzusehen.
Also schickte ich diese als Kopie der zuständigen Sach-
bearbeiterin und erachtete die Angelegenheit somit als
erledigt.
Die Antwort erreichte mich prompt:
„Ihre Ausführungen können Sie nicht entlasten.“
Aus der Geldbuße waren im Nu (zuzüglich Auslagen+Gebühr)
96DM geworden.
Ich habe dort angerufen und erfuhr zum ersten Mal um die
Vorraussetzungen einer Entlastung: Das ich mit der Be-
scheinigung zum Straßenverkehrsamt gehen müsse, um eine
Befreiung zu beantragen, dann einen grünen Behinderten-
aufkleber bekäme und kein Gurt mehr tragen bräuchte.
Zu Beachten sei jedoch, daß diese Anerkennung auf keinen
Fall rückwirkend erfolgen könne.
(Wo doch eigentlich meiner Meinung nach klar sein müßte,
einen solchen Makel hat man entweder schon seit geraumer
Zeit oder aufgrund eines traumatischen Erlebnisses - und
hierbei meine ich sicher nicht das Eintreffen eines Buß-
geldbescheids wegen eines fehlenden Sicherheitsgurtes
während der Fahrt!)
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich will ja gar
nicht mit vernünftigem Menschenverstand argumentieren
und anzweifeln, daß sich irgendeine „Autorität“ erdreisten
kann, mir die Verantwortung abzunehmen, über den Schutz
meines eigenes Lebens zu entscheiden.
Vielmehr hinderte mich die bescheinigte krankhafte Angst
vor der Beengung durch einen Gurt daran, einen solchen
angelegt gehabt haben zu können.
Aber das soll ja offensichtlich nicht genug sein.
Die telefonischen Äußerungen von Frau Müller bestätigten
desweiteren leider unmißverständlich meine Befürchtungen,
nämlich mit jedem weiteren Einspruch den zu zahlenden
Betrag nur „unnötig“ in die Höhe zu treiben und am Ende
doch alles bezahlen zu müssen.
Ich möchte das nicht und bitte deshalb Sie, liebe Experten,
inständigst um Rat, so es möglich sein kann, gegen die
Verfechter des Rechts, sein Recht zu behaupten.
Kann ich als Verkehrsteilnehmer in der Pflicht sein, über
jeden Paragraphen der StVO mit allen seinen Absätzen und
Unterpunkten genaustens informiert zu sein, hätte also
wissen sollen, daß mir eine Geldstrafe drohte und was man
in meinem Fall von mir erwartete?
Ist es rechtens, wenn die Auswirkungen meiner Phobie zwar
anerkannt werden, jedoch erst ab Antragsstellung, also ganz
so, als hätten sie mich erst mit selbiger beschlichen?
Ich danke im Voraus, freundlichst, Ihr Patrick Teichert