Hallo zusammen,
eine Frau, seit zwei Wochen von ihrem Mann geschieden, lebt mit den zwei gemeinsamen Kindern, für die er Unterhalt zahlt, in einer Wohnung zusammen.
Die Exfrau hat keine anwaltliche Beratung oder Hilfestellung bei der vom Exmann gewünschten Scheidung in Anspruch genommen. Die Kinder sind auf der Lohnsteuerkarte des Exmannes eingetragen. Nun hat die Frau zum 01.06. eine Teilzeitarbeitsstelle bekommen und benötigt eine Lohnsteuerkarte. Der Exmann weiss noch nichts von der Arbeitstelle. Kann die Frau gleich ein Kind bei sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen oder muss der Exmann erst seine Lohnsteuerkarte ändern lassen?
Welche Hürden ( Anträge, Formulare…)gilt es noch zu überwinden, damit die Exfrau nicht wieder „den Kürzeren“ zieht?
Für Infos bedankt sich
senta sorglos
jedem Elternteil stehen jeweils ein halbes Kind zu: die Mutter, muss eine eigene Steuerkarte beantragen und zwar Steuerklasse II, wenn sie nur mit ihren Kindern ( für die sie das Kindergeld erhält) und NICHT mit einem anderen Erwachsenen zusammenlebt.
Der Vater hat dann Klasse I haben und jeweils 1/2 Kind ( bei 2 Kindern: 1 Kinderfreibetrag )weiterhin!
E.
Danke, eugenie!
Die Mutter lebt mit den Kindern alleine. Bekommt sie sofort bei der Ausstellung die Kinder auf ihrer Steuerkarte eingetragen oder geht das erst ab dem kommenden Jahr? Der Exmann lebt mit einer anderen Frau zusammen und wird nicht wollen, dass ihm der Kinderfreibetrag gestrichen wird…
Viele Grüße
senta sorglos
Hallo,
die Frau bekommt problemlos die Steuerklasse 2 und ebenso problemlos 2 halbe Kinderfreibeträge, also 1,0 eingetragen.
Eventuell müssen auf der Gemeinde Geburtsurkungen und/oder Schulbescheinigungen vorgelegt werden.
Dem Ex-Mann geht dadurch nichts verloren.
Gruß
Lawrence