Arbeitszeit erhöhung

ich habe folgendes problem:
ich bin angestellter in einem kleineren betrieb (ca.100 mitarbeiter).
unser chef ist nicht im arbeitgeber-verband
und nicht an tarifverträge gebunden.
es gibt auch keinen betriebsrat.
da es in letzter zeit immer wieder zu ärger wegen der überstunden kommt (ca. 2 stunden täglich)
meinte mein chef das er die arbeitszeit von derzeit 7.30-16.30 auf
6.00-18.00 ändern wolle. desweiteren ist eine urlaubssperre geplant. ist so ein vorgehen überhaupt rechtens?
und wie kann ich mich dagegen wehren?

gruß jörg

Außer einer Klage vor dem Arbeitsgericht, die wahrscheinlich sehr viel Ärger und eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses über kurz oder lang mit sich bringt, fiele mir vor allem eine Einschaltung des Betriebsrates ein - wenn es den nicht gibt, solltet ihr sofort eine Wahl einleiten, sofern ihr genug Mitarbeiter seid (5 wahlberechtigte, davon drei wählbare Mitarbeiter). Unterstützung gibt es dafür in Form von Literatur. Auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft nimmt sich mit Kußhand Eurer an. Außerdem könnte eine kleine „anonyme“ Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt helfen. Denn mehr als zehn Stunden Arbeit (ohne Pausen, versteht sich) sind ordnungswidrig. Bei Arbeitszeiten von 6.00 bis 18.00 müßten schon zwei Stunden Pause darin enthalten sein, daß die Regelung nicht ordnungswidrig ist.

Lieber Felix,

da ich die tatsächlichen (Macht-) Verhältnisse in Eurem Betrieb nicht kenne, beschränke ich mich auf eien eher rechtliche Behandlung Deines Problems: Neben bzw. zu den schriftlich fixierten Bedingungen Deines Arbeitsvertrages entstehen im Laufe der Zeit sog. betriebliche Übungen, also eine Art Gewohnheitsrecht. Wenn Du also über Jahre zu diesen oder jenen Bedingungen arbeitest (auch wenn sie nicht dokumentiert sind!!!) dann sind sie ungeschrieben Bestandteil Deines Arbeitsverhältnisses. Das kann natürlich gekündigt werden; z. B. durch eine Änderungskündigung. D. h. Dein Chef kündigt den Arbeitsvertrag incl. der undokumentierten Bestandteile und bietet Dir dessen Fortsetzung unter veränderten (in der Regel schlechteren) Bedingungen an.

Eine von Schäffs gern ausgesprochene Teilkündigung ist rechtsunwirksam - oder was würde er sagen, wenn Du einseitig einfach die Arbeitszeit verkürzt.

Soviel zur rechtlichen Seite, die praktische (und betriebspolitische) ist ja schon behandelt.

Munter bleiben

Hubert