Hallo,
ich möchte meine Eigentumswohnung, díe mit einem Hypothekenkredit finanziert ist verkaufen. Der Kredit läuft noch ca. 4 Jahre.
Mein Bänker hat nun folgendes gesagt: Sobald die Wohnung verkauft ist wird der Kredit fällig und ich muß ihn ablösen. Da ich ihn vor Ende der Laufzeit ablöse muß ich der Bank den Zinsverlust ersetzen. Ist dies richtig ?
Ich habe gehört, daß es diesbezüglich ein Urteil geben soll.
Nach diesem Urteil muß man wenn das Objekt verkauft wird und der Kredit deshalb vor Ende der Laufzeit zurück bezahlt wird der Bank den Zinsverlust nicht ersetzen.
Wer kenn diese Urteil ?
Danke
Arni
Hi Arni,
so ist das nicht richtig. Der BGH hat in seinem Urteil nur den Berechnungsmodus geändert. Demnach dürfen die Banken bei solchen Krediten nicht mehr so viel wie vorher praktiziert zurück fordern.
Grundsätzlich ist es so, dass bei Kündigung eines Kredites der Bank eine Zinsentschädigung zusteht.
Wenn du das genauer haben möchtest, frage noch mal an, dann muß ich dir das Urteil heraus suchen.
Gruß,
Francesco
Hallo Arni,
Dein Problem läßt sich einfach umgehen:
Vereinbare mit dem Käufer, daß er einen Teil des Kaufpreises durch Übernahme der Hypothek tilgt. Er zahlt weiter die Raten und Du bist aus dem Schneider.
Rechtlich einwandfreie Geschichte, wird jährlich tausendfach praktiziert. Sollte Deine Hypothek natürlich zu außerordentlich ungünstigen Konditionen laufen, wirst Du einen gewissen Abschlag beim Kaufpreis hinnehmen müssen. Das ist aber Verhandlungssache.
Du kannst Dir selbst ausrechnen, mit welcher Lösung Du günstiger fährst, da Dir die Bank auf Anforderung zu offenbaren hat, wieviel Geld Sie von Dir für die vorzeitige Vertragsauflösung will. Aber auch hier kannst Du durch taktisch richtige Verhandlungsführung den „Tarif“ drücken. Am Ende ist die Geschichte lediglich Rechenaufgabe und Verhandlungssache.
Viel Erfolg!
Gruß
Dirk