Inkasso? Zahlungsverzug? Zurücktreten vom Kauf mög

mal angenommen, jemand geht zum Optiker und sucht sich eine Brille
aus. Es handelt sich um eine Brille, wo die Gläser in der Fabrik
einmontiert werden, nicht beim Optiker selber. 1,5 Wochen später ist
die Brille mit den Gläsern da, sie ist leider von der Glasform her
anders als das Mustermodell. Optiker schickt die Brille wieder in die
Fabrik und meldet sich 2 Wochen später, dass die Brille wieder da
sei.
In der Zwischenzeit zieht der Kunde 150 km weiter weg. Er vereinbart
mit dem Optiker, vorbeizukommen, wenn er wieder in der Gegend ist.
Schließlich kann der Kunde dafür nichts, dass die Brille beim ersten
mal falsch war.

Der Kunde wird vom Optiker 2 x per Telefon regelrecht
traktiert/bedrängt - Optiker droht sofort mit Detektiv und
Lohnpfändung und Sonstigem (so dass Kunde irgendwie auch keine Lust
mehr auf Optiker hat ;o). Der Kunde hat es noch nicht wieder in die
Gegend geschafft.

Optiker schickt Rechnung (Brille wurde aber noch nicht abgeholt).
Soll innerhalb von 1 Wo. überwiesen werden, sonst drohe Lohnpfändung!
(tzzzt).
Inkassobüro schickt 1 Wo. später eine Rechnung.

Rechnungsbetrag: Brillen: 199,80
Inkassofirma will: 51,87

Was könnte der Kunde nun tun? :o/

LG Anne

zahlen - der Optiker hat ein Nachbesserungsrecht, die Brille steht seit Monaten (nachgebessert) bereit, der Optiker kann nichts dafür, wenn Kunde wegzieht.

gäbe es eine Möglichkeit für den Kunden, dass er aus dem Vertrag raus kommt?

Die Inkassogebühr erscheint mir außerdem zu hoch.

Hallo,
Nein der Kunde hat kein Recht und auch keine Möglichkeit von seinem Kauf zurück zutreten, mit welcher Begründung auch? Der Umzug? Die Brille ist doch vom Kunden in Auftrag gegeben worden also hat dieser auch die Brille zu bezahlen.
Und Nein, die Inkassokosten sind nicht zu hoch, es haben schon Leute mehr Gebühren für weniger Geld bezahlt.
Der Optiker ist ohne Zweifel im Recht. Bleibt nur noch zu zahlen wenn man keinen weiteren Ärger haben möchte. Der nächste Schritt für den Optiker wäre die Schufa und die Pfändung.

Gruß Sunny

Hi,

Und Nein, die Inkassokosten sind nicht zu hoch,

kannst Du das belegen?

es haben schon

Leute mehr Gebühren für weniger Geld bezahlt.

Was ja nicht unbedingt richtig sein muß.

Gängige Rechtssprechung ist, daß Inkassokosten nicht höher sein dürfen, als die Kosten die ein Rechtsanwalt verlangen dürfte. Das wären in etwa, wenn die Tabelle noch stimmt: 25,00 € plus MwSt.

Es gibt auch Urteile, die höhere Inkassokosten stattgeben, es gibt aber auch ein Urteil, daß Inkassokosten gar nicht als Verzugsschaden anerkennt.

Der Optiker ist ohne Zweifel im Recht. Bleibt nur noch zu
zahlen wenn man keinen weiteren Ärger haben möchte. Der
nächste Schritt für den Optiker wäre die Schufa und die
Pfändung.

Naja, für die Pfändung bräuchte er auch erst mal einen Titel.

Gruß
Tina

Guten Morgen!

Nein der Kunde hat kein Recht und auch keine Möglichkeit von
seinem Kauf zurück zutreten, mit welcher Begründung auch? Der
Umzug? Die Brille ist doch vom Kunden in Auftrag gegeben
worden also hat dieser auch die Brille zu bezahlen.

Soweit in den Grundzügen richtig, es muss natürlich auch alles mit der Brille in Ordnung sein.

Und Nein, die Inkassokosten sind nicht zu hoch, es haben schon
Leute mehr Gebühren für weniger Geld bezahlt.

Und ja, die Inkassokosten sind zu hoch. Die Tatsache, dass schon viele Leute überhöhte Inkassokosten gezahlt haben, macht diese ja noch nicht rechtmäßig. Hätte der Optiker einen Rechtsanwalt mit dem Forderungseinzug beauftragt, hätte dieser (den Optiker erstmal über die Sachlage aufgeklärt und dann, nach Eintritt des Verzuges) nicht mehr als 39 Euro verlangen können.

Der Optiker ist ohne Zweifel im Recht.

Laut Sachverhalt kam eine Woche nach der Rechnung das Inkassoschreiben. „Ohne Zweifel“ kann man da nur sagen, dass das aber ganz schön kurz ist.

Zweifel 1 muss schon kommen, wenn man davon ausgeht, dass es sich um einen Werkvertrag handelt und der Vergütungsanspruch erst mit der Abnahme entsteht. Aber selbst wenn man dies außer Acht lässt, dann entsteht Zahlungsverzug nciht mit der Rechnung, sondern mit der Mahnung. Das Inkassoschreiben ist also als erste kostenlose Mahnung anzusehen.

Bleibt nur noch zu
zahlen

Ja, und zwar EUR 199,80.

wenn man keinen weiteren Ärger haben möchte.

Ach so, na dann zahlt man natürlich alles, was der wildgewordene Optiker verlangt.

Der
nächste Schritt für den Optiker wäre die Schufa

Oh, der Optiker ist MItglied der Schufa?

und die
Pfändung.

Ohne Vollstreckungstitel?

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Nachzulesen auch hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Inkassounternehmen

Huhu!

Gängige Rechtssprechung ist, daß Inkassokosten nicht höher
sein dürfen, als die Kosten die ein Rechtsanwalt verlangen
dürfte. Das wären in etwa, wenn die Tabelle noch stimmt: 25,00
€ plus MwSt.

Die Tabelle stimmt, der Faktor nicht. Der Anwalt nimmt, wenn die Tätigkeit weder umfangreich ncoh schwierig ist, das 1,3-fache einer Gebühr, also EUR 32,50. Hinzu kommt die Auslagenpauschale in Höhe von 20% der Gebühr, hier also EUR 6,50, nicht jedoch die Umsatzsteuer, denn der Optiker ist vorsteuerabzugsberechtigt.

Huhu!

Die Tabelle stimmt, der Faktor nicht. Der Anwalt nimmt, wenn
die Tätigkeit weder umfangreich ncoh schwierig ist, das
1,3-fache einer Gebühr, also EUR 32,50. Hinzu kommt die
Auslagenpauschale in Höhe von 20% der Gebühr, hier also EUR
6,50, nicht jedoch die Umsatzsteuer, denn der Optiker ist
vorsteuerabzugsberechtigt.

ok, was aber immernoch unter den Inkassokosten liegt. Sind die höheren Inkassokosten gerechtfertigt?

Gruß
Tina