also: ein unternehmen hat über eine webdesign-agentur ihren internetauftritt realisieren lassen. die agentur hatte auch den auftrag, die domain zu reservieren, aber statt den namen des unternehmens bei „domaininhaber“ gaben sie die eigene agentur-adresse an, auch bei den personendaten. der name des unternehmens taucht also überhaupt nicht auf, haben aber alles bezahlt.
mittlerweile haben sich agentur und unternehmen getrennt, aber wem gehört jetzt rechtlich gesehen, der domainname? muss und kann die agentur die angegebenen daten ändern (lassen)?
ganz lieben dank schon mal!
fredda
Hallo Fredda,
zwischen dem Unternehmen als Auftraggeber (AG) und der Webdesign-Agentur als Auftragnehmer (AN) ist ein Werkvertrag nach $631ff BGB zustande gekommen. Der AN hat eine Dienstleistung erbracht, für die der AG zu bezahlen hat. Spätestens nach erfolgter Bezahlung gehört die Domain dem AG.
In einem bei Auftragsvergabe geschlossenen Vertrag kann aber auch etwas anderes beschlossen worden sein. Wenn aber nichts anderes vereinbart wurde, dann hat der AN für den AG ein Geschäft besorgt und dazu gehörte die Anmeldung oder Reservierung der Domain. Selbstverständlich hat das - keine ausdrücklich anders lautende Vereinbarung vorausgesetzt - auf den Namen des AG zu erfolgen.
Gruß
Wolfgang