Die Familie meines Mannes erwartet von mir, daß ich mit meinem Vermögen, welches alles nur auf meinen Namen steht (keine Gütertrennung), später mal für die Pflege meiner Schiegermutter in einem Heim aufkomme. Stimmt das, oder kann der Staat nur Geld von meinem Mann (Sohn) fordern?
Hi Elfie,
für deine Schwiegermutter bist du nicht unterhaltspflichtig. Nur die Verwandten der auf- und absteigenden Linie (Kinder, Eltern) sind unterhaltspflichtig. Also kann der Staat dich auch nicht zur Beteiligung an den Pflegekosten heranziehen.
Es spielt keine Rolle, welchen Güterstand ihr habt.
Gruß,
Francesco
Vielen Dank! Du hast mir nun bestätigt, was wir schon vermuteten, danke für die schnelle Hilfe!
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Zusatz
Hi,
wie immer hat Francesco recht. Kurze Anmerkung dazu: Wenn Dein Mann Unterhalt für seine Mutter bezahlen muss wird die Unterhaltshöhe nach Einkommen und anderweitigen Unterhaltspflichten (evt. Dir als Ehefrau gegenüber) berechnet. Es kommt also am Rande auch darauf an, ob Ihr beide verdienst, d.h. wie hoch das Haushaltseinkommen als ganzes ist. Entsprechend wird Euer Haushaltseinkommen evt. auch durch die Unterhaltszahlungen Deines Mannes geringer. Grundsätzlich habe ich die Erfahrung gemacht, daß die festgesetzten Unterhaltsbeträge niedriger sind als die Angehörigen oft erwarten (höchste Zahlung, die mir je untergekommen ist waren DM 440,-- mtl.).
Gruß! Tine