Mein Vater hatte vor 18 Jahren noch mal geheiratet. Nun bekam ich eine Stiefmutter und diese hat noch einen Sohn (ohne Kontakt). Inzwischen ist mein Vater verstorben und das Vermögen wurde laut Testament zur Hälfte geteilt. Meine Stiefmutter hat selber kein eigenes Vermögen. Wenn sie nun stirbt bekommt der Sohn (jedoch zu Lebzeiten nie Kontakt) seinen Anteil. Habe ich als Stieftochter, wo wir beide in getrennten Haushalten leben, Anspruch auf einen Pflichtteil des Vermögens von meinem Vater?
Hi Elfie,
wenn ich es richtig verstehe, hast du bereits den dir zustehenden Erbteil beim Tode deines Vaters erhalten.
Was deine Stiefmutter geerbt hat, ist jetzt ihr Vermögen. Bei ihrem Tod werden die Karten neu gemischt. Du kannst von ihr nur dann erben, wenn sie dich in einem Testament bedenkt. Einen Anspruch auf einen Pflichtteil gegenüber deiner Stiefmutter hast du nicht.
Gruß,
Francesco
Danke! Ja Du hast richtig verstanden, vor 6 Monaten teilten wir uns das Erbe. Also danke für Deine so schnelle Antwort!
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