Da ich eine relativ kleine Wohnung habe und selbs Nichtraucher bin, bitte ich meinen „rauchenden“ Besuch, im gemeinschaftlichen Treppenhaus und nicht in meiner Wohnung der Sucht nachzugehen.
Von der Hausverwaltung habe ich jetzt eine Abmahnung bekommen, das dies zu unterlassen sei. Es dürfe weder im Treppenhaus noch im Hinterhof!!! geraucht werden. Begründung: weder Treppenhaus noch Hof sind von mir angemietet.
O.k. das mit dem Treppenhaus könnte ich zur Not noch einsehen, aber der Hinterhof ist ja wohl völlig lächerlich.
Kann der Vermieter das einfach so bestimmen ohne das ich mich wehren kann?
Es versteht sich ja von selbst, das mein Besuch nicht auf den Boden äschert und keine Kippen in der Gegend rumwirft.
Hi Albert,
das Treppenhaus dient als Zubringer zu den angeschlossenen Wohnung und ist kein Aufenthaltsort für Raucher. Der Hausverwalter kann von dir verlangen, dass das Treppenhaus nicht als Raucherzimmer genutzt wird.
Bei dem Hinterhof kommt es darauf an, wie er in den Mietverträgen zur Nutzung bestimmt ist. Wenn du den Hinterhof nutzen darfst, kann der Hausverwalter ein Rauchen grundsätzlich nicht verbieten, da es an der freien Luft stattfindet. Ausnahme wäre eventuell, wenn sich auf dem Hinterhof feuergefährliche Anlagen (Gastanks usw.) befinden. Dann könnte ich mir eine solche Einschränkung vorstellen.
Ansonsten nicht.
Gruß,
Francesco
Bei dem Hinterhof kommt es darauf an, wie er in den
Mietverträgen zur Nutzung bestimmt ist. Wenn du den Hinterhof
nutzen darfst, kann der Hausverwalter ein Rauchen
grundsätzlich nicht verbieten, da es an der freien Luft
stattfindet.
Was heißt das nun genau für mich. Muß im Mietvertrag ausdrücklich drinstehen: der Mieter darf den Hof zum Rauchen benutzen? Oder wenn überhaupt nichts vom Hof drinsteht, kann ich dann davon ausgehen, das ich ihn benutzen darf?
Hi Albert,
eine Raucherregelung im Mietvertrag wird es wohl nicht geben. Sie wäre auch wirkungslos, da in Deutschland das Rauchen an der freien Luft nicht verboten ist.
Es geht nur um die Nutzung des Hinterhofes an sich. Ist im Mietvertrag hierzu etwas gesagt? Kannst du den Hinterhof nutzen?
Oder gibt es eine Regelung in der Hausordnung, dass der Hinterhof z.B. nur eingeschränkt für bestimmte Tätigkeiten (Müllentsorgung, weil dort die Mülltonnen stehen; Wäsche aufhängen,usw.) genutzt werden darf?
Wenn weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung etwas bestimmt ist, kann man davon ausgehen, dass der Hinterhof zu den von allen Mietern genutzten Gemeinschaftsräumen gehört. Dann kann der Verwalter das Rauchen dort auch nicht verbieten.
Natürlich mußt du dann die anderen Kriterien beachten wie Verschmutzung, Lärmbelästigung…
Gruß,
Francesco
…muss ja auch nicht jeder, muss man vielleicht ueberlegen dazu?
freundschaft nach krefeld -digi
komme urspruenglich aus duisburg.dinslaken. jetzt in potsdam zzt.
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