Mietrecht - Rauchen im Treppenhaus
Von: , Frage gestellt am Mi, 21. Mär 2001
Hallo,
Da ich eine relativ kleine Wohnung habe und selbs Nichtraucher bin, bitte ich meinen "rauchenden" Besuch, im gemeinschaftlichen Treppenhaus und nicht in meiner Wohnung der Sucht nachzugehen.
Von der Hausverwaltung habe ich jetzt eine Abmahnung bekommen, das dies zu unterlassen sei. Es dürfe weder im Treppenhaus noch im Hinterhof!!! geraucht werden. Begründung: weder Treppenhaus noch Hof sind von mir angemietet.
O.k. das mit dem Treppenhaus könnte ich zur Not noch einsehen, aber der Hinterhof ist ja wohl völlig lächerlich.
Kann der Vermieter das einfach so bestimmen ohne das ich mich wehren kann?
Es versteht sich ja von selbst, das mein Besuch nicht auf den Boden äschert und keine Kippen in der Gegend rumwirft.
Viele Grüße
Albert
