Versorgungsausgleich, wenn die Ehefrau selbstständ

die ehe ist 38 monate alt. der ehemann ist arbeitnehmer und geht ab august 2010 aus der altersteilzeit in den vorruhestand. Das trennungsjahr beginnt morgen oder kann rückdatiert werden (je nachdem was sinnvoll ist). Die ehefrau war immer selbstständig.
Wie wird jetzt der versorgungsausgleich geregelt ? die ehefrau hat selbst für ihre rente nichts getan.

falsches Brett!
Hallo.

Da für den Versorgungsausgleich die Rentenversicherung zuständig ist, gehört die Frage ins Brett „Versicherungen“!

Gruß Conni

[Mod] Jein
Auf der anderen Seite entscheidet ja das Familien-, also das Amtsgericht über den Versorgungsausgleich, und eine auf das einschlägige Gesetz verweisende Norm findet sich im BGB. Abgesehen davon gibt es ja sogar einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Man kann die Frage durchaus hier im Brett stellen.