Impressum auf Homepage

Hallo,

es gibt eine Homepage, auf der (eigene, keine fremden) Tiere gegen Schutzgebühr vermittelt werden. Sprich, sie werden „verkauft“.
Die Homepage ist von einer Privatperson, die alles privat organisiert und finanziert, also ohne Verein etc.

Rein rechtlich ist die Seite ja kommerziell, weil etwas zum Kauf angeboten wird und weil es auch Links auf fremde Seiten gibt.

Nun ist die Frage, was alles in das Impressum der Seite muss.

Der Seitenbetreiber hat nämlich von nichts eine Ahnung, möchte die Seite aber auch nur ungerne schließen, weil ja die Tiere so in ein neues Zuhause vermittelt werden.

Wie wäre in diesem Fall die Geschäftsbezeichnung?

Und muss die Arbeit, bei der kein Gewinn gemacht wird, weil das Geld aus der Schutzgebühr direkt wieder in den Unterhalt der Tiere fließt, irgendwo angemeldet werden?

Welche Quittungen, von Schutzgebühr, Tierarztkosten, Futter, etc. sollte der Seitenbetreiber aufbewahren?

Und wer könnte dem Seitenbetreiber noch alles rechtlich auf den Schlips treten?

LG
amanda

Moin,

Die Homepage ist von einer Privatperson, die alles privat
organisiert und finanziert, also ohne Verein etc.

Nun ist die Frage, was alles in das Impressum der Seite muss.

Name des Verantwortlichen, seine ladungsfähige Anschrift und eine Möglichkeit zur direkten Kommunikation (Kontaktformular, Mailadresse oder Telefonnummer).

Wie wäre in diesem Fall die Geschäftsbezeichnung?

Ich dachte, es handelt sich um eine Privatperson?

Und muss die Arbeit, bei der kein Gewinn gemacht wird, weil
das Geld aus der Schutzgebühr direkt wieder in den Unterhalt
der Tiere fließt, irgendwo angemeldet werden?

Ein Gewerbe muss man anmelden, wenn man die Absicht hat, auf Dauer Gewinn zu erzielen.

Welche Quittungen, von Schutzgebühr, Tierarztkosten, Futter,
etc. sollte der Seitenbetreiber aufbewahren?
Und wer könnte dem Seitenbetreiber noch alles rechtlich auf
den Schlips treten?

Jetzt hats mir zu wenig mit der Frage nach dem Impressum zu tun, daher kann ich nichts mehr sagen, ianal.

Liebe Grüße,
-Efchen

Die Frage ist eben, ab wann eine Homepage so geschäftlich ist, dass man ein Impressum braucht.

Ist die Homepage denn jetzt erst geschäftlich, wenn Gewinn gemacht wird? Oder wenn etwas verkauft wird oder wie?

Die Person macht ja keinen Gewinn, aber muss sie das nachweisen können, durch Quittungen etc.?

Weil die Person nimmt ja zum Teil Geld für ihre Dienste (Vermittlung, Betreuung etc.)
Nur Gewinn macht sie am Ende nicht, weil alles für Futter und Tierarzt draufgeht.

Also muss die Sache nirgends angemeldet werden, sehe ich das richtig?
Das muss ja nur, wenn am Ende des Monats/Jahres ein Plus auf dem Konto ist (und davon ist die Person gaaaanz weit entfernt)

LG amanda

Die Frage ist eben, ab wann eine Homepage so geschäftlich ist,
dass man ein Impressum braucht.

Wo steht denn im TMG, dass eine Website „geschäftlich“ sein muss?
Grundsätzlich wird von jeder Website verlangt, dass sie ein Impressum hat. Eine Ausnahme gibt es inzwischen nur für rein private, familiäre Websites, wie Fotoalbum und solche Dinge. Darunter fällt die von Dir beschriebene Website nicht.

Ist die Homepage denn jetzt erst geschäftlich, wenn Gewinn
gemacht wird? Oder wenn etwas verkauft wird oder wie?

Was ist eigentlich „geschäftlich“? Gewerblich? Ob eine Website gewerblich ist oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Impressumspflicht (außer, dass natürlich auch jede gewerbliche Website impressumspflichtig ist).

Die Person macht ja keinen Gewinn, aber muss sie das
nachweisen können, durch Quittungen etc.?

Das hat nichts mit der Impressumspflicht zu tun, sondern ist eher eine Frage, die das Finanzamt stellen könnte, wenn es behauptet, der Betreiber handelt gewerblich. Aber davon hab ich keine Ahnung.

Also muss die Sache nirgends angemeldet werden, sehe ich das
richtig?

Ich würde vermuten, dass das nicht notwendig ist. Aber man kann ja einfach mal beim Gewerbeamt der Stadt anfragen.

Das muss ja nur, wenn am Ende des Monats/Jahres ein Plus auf
dem Konto ist (und davon ist die Person gaaaanz weit entfernt)

Ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht, hat auch nichts mit dem Kontostand zu tun und auch nicht damit, ob man Gewinn macht oder nicht, sondern damit, ob man vorhat, Gewinn zu machen. Im Jahr der Gewerbeanmeldung z.B. sind die Ausgaben aller Wahrscheinlichkeit nach höher als die Einnahmen. Trotzdem ist eine Gewerbeanmeldung nötig.

Aber ich sehe hier keine Gewinnerzielungsabsicht, aber wie gesagt, ianal. Das Gewerbeamt der Stadt hilft sicher weiter.

Liebe Grüße,
-Efchen