Verursacherprinzip?
Von: , Frage gestellt am So, 13. Jun 2010
Nehmen wir mal an, Herr X kauft von Herrn Y einen Imbisswagen älteren Baujahrs zum Preis von 400,- Euro. Gehen wir davon aus, das Herr Y den Wagen mit dem Hinweis veräußert, das der Wagen lediglich einen "kleineren" Einbruchsschaden hat und geringfügige Reparaturen nötig seien um den Wagen in Gebrauch nehmen zu können.
Nehmen wir weiter an, Herr X versucht nun den "Bagatellschaden" zu beheben und stellt dabei fest, das der Reparaturumfang sein Können und seine Möglichkeiten (Werkzeug etc.) übersteigt.
Nehmen wir ferner an, das Herr X den Wagen deshalb in einer Online Auktion zu veräußern sucht unter Schilderung des tatsächlichen Zustands des Wagens.
Gehen wir nun davon aus, das Herr Z das "Bastlerfahzeug" für 200,- Euro ersteht, bezahlt und dann ein Übergabetermin verinbart wird, bei dem Herr Z aber plötzlich den Wagen nicht mehr mitnehmen will, sondern sein Geld zurück verlangt.
Wäre es da nicht naheliegend, das hier das Verursacherprinzip greift und letzen Endes Herr Y den Wagen zurücknehmen muss?
