Verkauf von Kreditkarten-Infos an sich strafbar?

Von: , Frage gestellt am Mi, 21. Mär 2001

Hallo,

inwieweit macht sich jemand eigentlich strafbar, der Kreditkarten-Informationen, die er "zufällig" bekommen hat, verkauft? Welcher Straftatbestand gilt hier, wenn die Daten *nicht* von irgend welchen Hacker-Aktionen her kommen, sprich es sich nicht um das Eindringen in fremde Computersysteme (Computerbetrug) handelt? Würde der Hinweis des Verkäufers, die Daten dürften nur zu wissenschaftlichen Zwecken, aber nicht für Einkäufe aller Art genutzt werden, ausreichen, um juristisch gesehen auf der sicheren Seite zu sein?

Gruß

Boris

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    fraglos strafbar

    Hallo Boris,

    denn eben diese personenbezogenen Daten sollen durch das Bundesdatenschutzgesetz vor missbräuchlicher Verwendung geschützt werden. Einer der wichtigsten Paragraphen in diesem Zusammenhang ist sicher § 5:

    http://www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/Gesetze/bds...

    Gruss
    Eve*

    PS: bereits die Weitergabe dieser Daten an Dich ist strafbar

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