Pflichteilsberchtigung auf Immoblien

Der Fall
2001 heiraten 2 Menschen wobei der Mann 2 Kinder aus erster Ehe besitzt.
2004 wird Notariell festgelegt das diese Kinder keinen Pflichtteil bekommen sollen.
2005 wird eine Grundbuchänderung vorgenommen in der die Ehefrau als alleinige Besitzerin steht.
Haben die Kinder aus erster Ehe anspruch auf den Pflichtteil. Besteht dieser auch auf Immobilien oder nur auf Barvermögen. Könnten die Kinder aus erster Ehe verlangen das Haus zu veräußern wenn kein Barvermögen vorhanden ist obwohl bei Gericht ein Testament auf Gegenseitigkeit hinterlegt ist.

2001 heiraten 2 Menschen wobei der Mann 2 Kinder aus erster
Ehe besitzt.

Mit Sicherheit nicht! Lebende Menschen kann man nicht besitzen.

2004 wird Notariell festgelegt das diese Kinder keinen
Pflichtteil bekommen sollen.

Mit oder ohne Mitwirkung der Kinder? Ohne Mitwirkung ginge das nicht.

2005 wird eine Grundbuchänderung vorgenommen in der die
Ehefrau als alleinige Besitzerin steht.

Eigentümerin. Nicht Besitzerin, sondern Eigentümerin.

Haben die Kinder aus erster Ehe anspruch auf den Pflichtteil.

Da ich mal davon ausgehe, dass sie darauf verzichtet haben: nein. hinzu kommt, dass die Kinder ja nicht Kinder der Frau sind.

Besteht dieser auch auf Immobilien oder nur auf Barvermögen.

Der Pflichtteil bezieht sich auf die gesamte Erbschaft. Dazu gehört einfach alles, auch Immobilienbesitz.

Könnten die Kinder aus erster Ehe verlangen das Haus zu
veräußern wenn kein Barvermögen vorhanden ist obwohl bei
Gericht ein Testament auf Gegenseitigkeit hinterlegt ist.

Den letzten Teil des Satzes verstehe ich nicht. Anspruch auf Verkauf hat man als Pflichtteilsberechtigter nicht. Wenn man aber einen Gerichtstitel erwirkt, kann man die Zwangsvollstreckung betreiben, und dazu gehört auch, dass man das Grundstück mit dem Haus versteigern lassen kann.

Hallo,

2004 wird Notariell festgelegt das diese Kinder keinen
Pflichtteil bekommen sollen.

Ist damit ein „Berliner Testament“ gemeint?

Haben die Kinder aus erster Ehe anspruch auf den Pflichtteil.

Falls der Vater stirbt, ja, wenn es keine besonderen Gründe gibt ihnen den zu versagen s. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil#Pflichtteil… Durch die Schenkung (?) der Immobilie können evtl. auch Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen.

Cu Rene

Hi,

2005 wird eine Grundbuchänderung vorgenommen in der die
Ehefrau als alleinige Besitzerin steht.

Eigentümerin. Nicht Besitzerin, sondern Eigentümerin.

Haben die Kinder aus erster Ehe anspruch auf den Pflichtteil.

Da ich mal davon ausgehe, dass sie darauf verzichtet haben:
nein. hinzu kommt, dass die Kinder ja nicht Kinder der Frau
sind.

wenn man jetzt davon ausgeht, daß die Kinder nicht verzichtet haben, kommt es dann nicht darauf an, wie die Frau den Immobilienteil bekommen hat? Hätte sie ihn zu einem normalen Preis gekauft, wäre die Immobilie aus dem Erbe des Mannes draußen. Bei einer Schenkung aber doch nicht?

Ist es nicht so, daß bei Schenkungen an die Ehefrau die 10 Jahresfrist nicht greift, bzw. erst ab Beendigung der Ehe zu laufen beginnt?

Gruß
Tina

Zu deinen Fragen erlaube ich mir, auf folgende Vorschrift zu verweisen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html

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Hi, der Pflichtteil besteht nur aus Barvermögen. Wenn dies nicht vorhanden ist, können die die Pflichtteilberechtigten die TEILUNGSVERSTEIGERUNG des Hauses erwirken!
50% gehören der Witwe + sogenanntem Voraus (das ist der gesamte Hausstand gegebenenfalls sogar mit KFZ).
Von dem Haus wird seit 2005 jedes Jahr 1/10 abgerechnet (im Gesetz ist von Auflösung der Ehe und NICHT vom Todesfall eines Ehepartners die Rede!),also dürften vom Haus noch 60, wenn nicht gar nur 50% da sein. Davon bekommt die Witwe nun 25 oder 30%, die Kinder müssen sich die restlichen 25 oder 30% teilen und darüber und nur darüber können sie eine Teilungsversteigerung erwirken.
Und wer ersteigert schon ein 25 oder 30% Haus und Grundstück in und auf dem die Witwe noch lebt!
Es empfiehlt sich eine Fachanwalt für Erbrecht einzuschalten.
MfG ramses90