Score-Berechnung 2

Hallo zusammen,

ich habe eine weitere Frage zu den Antworten der Auskunfteien.

Nehmen wir mal an X hat eine weitere Antwort erhalten, X bekommt keinen Score-Wert mitgeteilt, obwohl X explizit nach einem Score-Wert gefragt hat.

Folgende Textpassage könnte in dem Schreiben enthalten sein:

… Negative Zahlungs- und Forderungsinformationen zu Ihrer Person liegen vor. Es wird daher kein aktueller Wahrscheinlichkeitswert berechnet…

Muss die Auskunftei nach §34 BDSG nun X einen Score-Wert mitteilen, oder nicht?

Danke und Grüße

Alex

Hallo,

die übliche Vorgehensweise ist, dass nur dann gescort wird, wenn nicht schon k.o.-Kriterien (=Negativeinträge) vorliegen.

Denn Scoring kostet Geld und niemand der Kunden der Auskunftei will wissen, wie die Kreditwürdigkeit in Prozent oder Punkten aussieht, wenn schon aufgrund von Negativeinträgen ausgeschlossen ist, dass man mit diesem einen Vertrag schließt.

Insofern kann das durchaus sein, dass es keinen Score-Wert gibt, weil den keiner will.

Und was es nicht gibt, kann man auch nicht nach § 34 BDSG beauskunften, gell?

VG
EK

Hallo, der Scorewert dient bestimmten Personen dazu um vorher sagen zu können wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das diese Person seine Rechnung bezahlt, wenn ihm Ware o.ä. geliefert oder erbracht wird.

Wenn ich aber einen negativen Schufaeintrag habe ergibt diese Score Berechnung doch keinen Sinn denn es wird doch sowieso keine Ware oder Dienstleistung erbracht, egal ob ich nun einen Punkt oder 20 unter diesem „mindest Scorewert“ liege.
Diese Person sollte per Nachnamen oder Vorauskasse diesn Vorgang abwickeln denn eine andere Möglichkeit hat diese hier nicht. Gruß Sunny

danke - owt
Grüße Alex