Gebrauchtwagenkauf - Gewährleistung
Von: , Frage gestellt am Di, 15. Jun 2010
Hallo allerseits,
hier mal ein etwas kompliziert zu formulierender Fall, ich hoffe es ist verständlich und Regelkonform :-)
angenommen Person x kauft bei Autohaus A einen 5 Jahre alten Gebrauchtwagen und bekommt dafür 1 Jahr Gewährleistung.
Bereits nach zwei Wochen bemerkt Person x, dass an den Bremsen etwas nicht stimmt, was bei der Probefahrt nicht bemerkt wurde.
Da Person x ca. 300km von Autohaus A entfernt wohnt, geht sie nach Rücksprache mit Autohaus A, zu Autohaus B, um die Bremsen überprüfen zu lassen. Autohaus B bescheinigt einen Mangel an den Bremsscheiben und wechselt diese aus. Person x bekommt nie eine Rechnung zu sehen, da Autohaus B dies direkt mit Autohaus A verrechnet hat, weil Gewährleistungsfall.
Die Bremsen funktionieren anfangs einwandfrei. Allerdings stellen sich nach 7 Monate später wieder genau die gleichen Probleme ein. Da Person x mittlerweilen 900km von Autohaus A und 600km von Autohaus B weg wohnt, muss ein anderes Autohaus aufgesucht werden. Person x spricht darauf hin mit Autohaus A, ob dies in Ordnung sei. Autohaus A sagt ja, besteht allerdings darauf, dass Autohaus C erst mit Autohaus A Kontakt aufnimmt, bevor irgendetwas repariert wird.
Person x geht zu Autohaus C, schildert das Problem. Nach einer kurzen Untersuchung wird das Auto als verkehrsuntauglich deklariert, da Bremsen nicht voll funktionistüchtig sind. Vorwurf Autohaus C an B: Schlamperei.
Person X und Autohaus C halten folgendes schriftlich fest:
Auftrag: Klimaanlage und Bremsen prüfen, nach Rücksprache mit Autohaus A Reperatur.
Ferner kommt es zu folgender mündlichen Absprache:
Autohaus A wird kontaktiert, wenn nicht alle Kosten übernommen werden, Anruf bei Person x zur weiteren Absprache.
Person x bekommt keinen Anruf von Autohaus C und geht davon aus, dass Autohaus C alles mit Autohaus A geklärt hat. Als Person x das Auto drei Tage später abholen will, stellt sie fest, dass Autohaus C keine Rücksprache mit Autohaus A gehalten hat, und Bremsen und andere Bremsenteile repariert hat. Kosten 450 Euro. Autohaus C will das Geld von Person x. Diese weigert sich das Geld zu zahlen und verlässt ohne Auto das Autohaus C, da dieses ohne Rechnungsbegleichung den Schlüssen nicht herausrückt.
Autohaus C behauptet, Gewährleistung ist nicht gültig.
Nun mal meine Fragen:
Darf Autohaus C ohne Auftragserteilung das Auto überhaupt reparieren?
Muss Person x überhaupt bezahlen, wenn sich Autohaus C nicht an Absprache, bzw Auftrag hält? (Reperatur nach Absprache mit Autohaus A)
Hat Autohaus C Recht, wenn es behauptet Gewährleistung zieht nicht? Warum konnte dann Autohaus B den Fall über die Gewährleistung abrechnen?
Wie kommt Person x wieder zu ihrem Auto?
Am nächsten Tag spricht Person x mit Autohaus A und erklärt den Sachverhalt. Autohaus A spricht darauf hin mit Autobaus C und bescheinigt Person x, dass Autohaus C die Kosten für die Bremsscheiben übernimmt, ander Kosten müsse Person x bezahlen. Bremsscheiben sollen über Teilegewährleistung verrechnet werden.
Als Person x darauf hin zu Autohaus C geht, will dieses von der Abmachung mit Autohaus A nichts mehr wissen und verlangt den vollen Betrag.
Welche Möglichkeiten/ Rechte hat Person x? Welche Schritte sollen/ können am besten ergriffen werden?
Person X ist seit 5 Tagen ohne Auto, was zu erheblichen Umständen führt.
Danke für die Antworten.
