Hallo zusammen,
nehmen wir folgendes an: Man bekommt vom Bauunternehmen einen Haustürschlüssel für das im Bau befindliche Haus. Das im Bau befindliche Haus ist bis jetzt noch nicht in Eigentum des Käufers übergegangen. Es gehört somit noch der Baufirma. Beim Aufschliessen des Schlosses ist der Schlüssel abgebrochen. Zum Öffnen musste man in Absprache mit dem Bauunternehmen den Schlüsseldienst rufen. Der Schlüssel war nicht mehr entfernbar, sodass der Zylinder aufbohrt werden musste. Dies hat ein Schlüsseldienst getan. Der Verursacher (Nicht-Eigentümer) bezahlte die Rechnung.
Deckt diesen Fall die Privatpflichtversicherung der HUK-Coburg?
Viele Grüße
Hallo Mr. Tom,
diese Frage beantwortet jeder Versicherungsvertreter der HUK-Coburg gerne und mit den hier erforderlichen Kenntnissen der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Außerdem hat die HUK-Coburg die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail eingerichtet. Auch dort kann man diese Frage stellen, wenn man keinen Vertreter anrufen will.
Zum Sachverhalt ohne Versicherungsfrage die typische Antwort des Juristen: Das kommt darauf an. In diesem Fall kommt es darauf an, ob der zukünftige Hauseigentümer das Eigentum des jetzigen Hauseigentümers (Baufirma) vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt hat. Oder einfacher ausgedrückt: Wurde der Schlüssel abgebrochen, weil jemand nicht aufgepasst hat oder gab es ein Problem mit dem Schloss an sich. Wurde der Schlüssel abgebrochen, weil jemand nicht aufgepasst hat, ist das ein typischer Fall für Schadenersatz und damit wieder (in Abhängigkeit von den Versicherungsbedingungen) ein Fall für die Privathaftpflicht, wenn der jemand denn eine hat.
Jedenfalls passt das nicht unter die Bauhaftpflichtversicherung, die der Bauunternehmer höchstwahrscheinlich abgeschlossen hat.
Gruß
Ewurscht
Deckt diesen Fall die Privatpflichtversicherung der HUK-Coburg?
Sind denn „fremde Schlüssel“ mitversichert ?
Genau, das kommt auf den Tarif bei der Gesellschaft an. Die meisten „neuen“ Haftpflichtversicherung haben private & fremde Schlüssel bis zu einer Summe von min. 5.000€ (meist höher) mitversichert. Wenn den Schlüssel ein Mitarbeiter der Baufirma abgebrochen hätte, wären es „beruflich“ genutzte Schlüssel, welche allerdings auch i.d.R. mitversichert sind.
Bei älteren Verträgen kommt es ab und zu vor, dass das Schlüsselrisiko nicht mitversichert ist. Von daher einfach bei der Gesellschaft anfragen, die können einem Auskunft geben ob etwas mitversichert ist.
MfG
Dimo