Macht es Sinn, das gemeinsame Haus (beide im Grundbuch, Kredite und Verträge VOR der Hochzeit unterschrieben)
VOR DER SCHEIDUNG zu teilen und einen Partner auszuzahlen? Das senkt die Scheidungskosten? Hat diese vorzeitige Teilung Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich? D.h. Wenn dann der Ehemann Schulden hat, weil er die Ehefrau ausgezahlt hat und die HAT dann Geld, gibt es weniger Ausgleich für die Frau? Auch wenn ihr eben eh ein Teil des Hauses gehört hat?
Macht es Sinn, das gemeinsame Haus (beide im Grundbuch,
Kredite und Verträge VOR der Hochzeit unterschrieben)
VOR DER SCHEIDUNG zu teilen und einen Partner auszuzahlen?
Ja, definitiv.
Das senkt die Scheidungskosten?
Denk ich schon.
Hat diese vorzeitige Teilung Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich?
Wenn die Vermögernsaufteilung einvernehmlich erfolgt, können beide Partner so teilen, wie sie es für richtig und fair halten. Sie vermeiden so, dass Fremde mitbestimmen.
Wenn es eine einvernehmliche Scheidung sein soll, dann sollte man einen notariellen Vertrag machen. Der Notar wird das Haus allerdings bei der Gebührenrechnung berücksichtigen.
Allerdings braucht man für einen Hausverkauf / eine Eigentümer-Änderung so oder so einen Notar. Und damit wird der obige Vertrag dann richtig sinnvoll. Da für eine Scheidung zwangsweise mindestens ein Anwalt erforderlich ist (man kann sich auch einen Gemeinsam nehmen, nur zur Verhandlung kommt dann mal schnell ein zweiter hinzu), wäre es sinnvoll, das mit dem zu besprechen.
Anmerkung o.T.
Hallo,
(man kann sich auch einen Gemeinsam nehmen,
Nein, das kann man nicht. Es bedeutet, dass einer der beiden keinen Anwalt hat. Das ist nicht das gleiche.
Gruß
loderunner (ianal)
Verfeinerung: Wenn man sich sowieso einig ist, kann man sich gemeinsam von einem Anwalt beraten lassen.
Für die eigentliche Gerichtsverhandlung braucht dann jeder einen eigenen Anwalt, den kann aber der gemeinsam gewählte dann organisieren.
So hat’s zumindest meine Frau mit Ihrem Ex gemacht.
Hallo,
da bewegt sich ein Anwalt aber auf dünnem Eis. Wenn jemand noch nicht beraten ist und gar nicht weiß, was ihm alles zusteht, wie kann er dann mit dem anderen einig sein? Scheidung ist immer ein Interessenkonflikt und im schlimmsten Fall begeht der Anwalt sogar Parteiverrat.
http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/der_gemeinsame…
VG
EK
Hi,
es soll Menschen geben, die einigen sich lieber, anstatt sich zu streiten.
GvC
Hallo,
es soll Menschen geben, die einigen sich lieber, anstatt sich
zu streiten.
Und eine wirklich neutrale Beratung durch zwei Anwälte im Unterschied zur notwendigen parteilichkeit eines einzigen steht dem im Wege? Lieber einmalig 200Euro sparen als hinterher über Jahre auf 20Euro pro Monat verzichten?
Gruß
loderunner (ianal)