Bedeutung: Auskunftsansruch MITTLERWEILE erfüllt

Bei einer Stufenklage ging es 1) um Erteilung von Auskunft 2) um eine Versicherung an Eides statt und letztendlich die Leistungserbringung.

Vorgeschichte: Das Klageverfahren wurde eröffnet, da es trotz intensiver Bemühungen nicht möglich war, von der Gegenseite eine Auskunft zu Geschäftszahlen zu bekommen. NAch einem schriftlichen Vorverfahren wurde ein Gerichtstermin festgelegt. Zu diesem Termin hat die Gegenseite dann Auskunft erteilt.

Ergebnis: Auf erster Ebene erging nun der Beschluss, dass der geltend gemachte Auskunftsanspruch MITTLERWEILE gegeben ist.

Frage: Nun ist mir nicht ganz klar was das nun bedeutet. Ist das für den Kläger positiv, also wurde diese Stufe „gewonnen“ Wie ist das mit den Kosten für diesen Teil? Die Gegenseite hat ja nun „noch schnell“ vor der Urteilsverkündung Auskunft erteilt - musste also nicht dazu verurteilt werden.

Weiteres Vorgehen: An der Richtigkeit dieser Auskunft bestehen berechtigte Zweifel, sodass es nun um die Eidesstattliche Versicherung geht.

Ich hoffe es kann jemand eine Richtung geben, wie das alles zu verstehen ist?

Vielen Dank und liebe Grüße Bambi

Wenn nach Klageerhebung der Auskunftsanspruch erfüllt wird, kann der Antrag auf der ersten Stufe nicht mehr erfolgreich sein, denn der Anspruch, der geltend gemacht wird, ist ja durch Erfüllung schon erloschen. Darum sollte man den Rechtsstreit insoweit für erledigt erklären.