ich brauche da mal Hilfe, denn ich verstehe gar nichts mehr.
Folgender Sachverhalt:
Im Dezember ging ich in einen T-Punkt und beantragte einen Telefonanschluss, da ich bald umziehen wollte. Zu dieser Zeit lief gerade die Aktion bei T-Online „Neukunden 9 Monate keine Grundgebühr“. Da ich sowieso zu T-Online wollte, habe ich das gleich im T-Punkt mit beantragt.
Ich gab die Verfügung, dass mein Vater (er wohnt auf dem gleichen Grundstück wo ich hinziehen wollte) den Brief mit den Zugangsdaten in Empfang nehmen darf, da ich noch nicht dort wohnte und es sich um ein persönliches Einschreiben handelte.
Soweit ist ja noch alles klar. Mein Vater hat den Brief entgegengenommen und mir die Zugangsdaten gegeben. Ich setzte mich an den Rechner und es funktionierte alles.
Jetzt bekam mein Vater eine Rechnung von T-Online für meinen Anschluss. Ich habe da angerufen und wollte die Sache richtig stellen. Dachte ich doch, es muss nur mal schnell geklärt werden, wer wo wohnt und das die sich geirrt haben. Denkste!
Die Kundenbetreuung sagte mir, dass mein Vater nun der Vertragspartner sei, denn er hat den Brief entgegengenommen und dafür unterschrieben. Er hätte sich sofort melden müssen und sagen, dass der Brief nicht für ihn ist. Er hätte mir die Zugangsdaten gar nicht aushändigen dürfen und den Brief zurückschicken müssen. Denn in den AGB’s steht, dass der, der das eigenhändige Einschreiben entgegennimmt Vertragspartner ist. Wie soll mein Vater denn wissen, was da drin steht, wenn er den Brief gar nicht aufmacht, da er ja dachte er wäre für mich. Ich habe mir mit meinem minderen Rechtsverstand die AGB’s mal durchgelesen und diesen Fall nicht gefunden.
Die ändern den Namen nicht. Mein Vater soll den Anschluss kündigen und ich soll neu beantragen.
Warum soll mein Vater etwas kündigen, was er gar nicht beantragt hat? Ich sehe gar nicht ein, dass ich einen neuen Antrag stelle. Warum auch, schließlich habe ich es doch ordentlich beantragt.
Was ist nun, wenn mein Vater diese Rechnung nicht bezahlt und hinschreibt, dass er nicht Kunde ist? Wer ist in der Beweispflicht? Im Prinzip könnte ich doch morgen in den T-Punkt gehen, einen Antrag für mich stellen, meine Oma als berechtigten Empfänger angeben und dann hat sie T-Online, obwohl sie gar nicht weiß wie Internet geschrieben wird. Wenn ich aber für jemand anderen beantragen will, das geht dann nicht.
So, ich hoffe ihr seht da durch. Bin immer noch ganz schön wütend auf die freundliche Stimme bei der T-Online-Hotline. Aber so kann es doch nicht sein.
Schon mal vielen Dank für die Mühe die ihr schon beim lesen habt.
Susanne
P.S. Nicht das es jemand falsch versteht, es geht mir hier nicht darum T-Online schlecht zu machen. Ich möchte lediglich den Sachverhalt geklärt wissen. Da finde ich ist es schon wichtig zu wissen, um welche Firma es sich handelt. Eigentlich war ich bisher auch immer ein zufriedener Kunde und möchte das auch gern bleiben.
die Aussagen der Kundenbetreuung von T-Online sind ausgemachter Schwachsinn. Vorausgesetzt, daß das Antragsformular korrekt ausgefüllt wurde (Vertragspartner: Du und die Telekom) kann hier nichts anbrennen. Du kannst ermächtigen, wen Du willst, auch „eigenhändige“ Einschreiben entgegenzunehmen. Damit wird der Bevollmächtigte zu Deinem „Erfüllungsgehilfen“. Das heißt im vorliegenden Falle nichts anderes, als daß das Einschreiben als Dir zugestellt gilt. Punkt - Ende - Aus.
Sollten die AGBs der Telekom hier etwas anderes sagen, sind sie auf jeden Fall unwirksam, da durch die AGBs nicht wesentliche Erklärungen des Vertrages einseitig nach Gutdünken geändert werden können.
Wesentliche Erklärung des Vertrages ist, daß DU Vertragspartner bist. Wesentlich ist weiterhin, daß das Einschreiben rechtlich als DIR zugestellt gilt.
Ruf die Kundenbetreuung an und laß Dich mit dem Vorgesetzten verbinden, das sollte helfen. Die „einfachen“ Betreuer sind mit solchen Angelegenheiten schnell überfordert…
Die Kundenbetreuung sagte mir, dass mein Vater nun der
Vertragspartner sei, denn er hat den Brief entgegengenommen
und dafür unterschrieben.
Was ein Blödsinn, aber die können wohl net anders… ich würde sagen du setzt eine Brief auf und stellst den Sachverhalt klar und dein Vater verweigert die Bezahlung!
Falls die Ärger machen kannst denen ja sagen, daß sie den Vertrag zeigen sollen den dein Vater unterschrieben hat LOL
Wenn das Annehmen eines Briefes schon zum Vertragspartner macht, dann gib mir mal deine Adresse … ich schick dir ein Einschreiben und damit bist du dann mein Geschäftspartner… das Geschäft und was dich dsa kostet überleg ich mir dann noch ;o)))
ich habe mir den Vorgestezten geben lassen. Das Gespräch führte auch zu nichts. Auf meine Frage, wen ich denn anschreiben könnte erhielt ich zur Antwort, dass es niemanden mehr gebe und ich müsse mich damit abfinden.
Viel Grüße
Susanne
P.S. Deine Erklärung mit dem persönlichen Einschreiben ist Klasse. Da hab ich doch wieder gute Argumente bei meinem nächsten Anruf.
Die Kundenbetreuung sagte mir, dass mein Vater nun der
Vertragspartner sei, denn er hat den Brief entgegengenommen
und dafür unterschrieben.
Das scheint bei Telekom/T-Online wohl so üblich zu sein. Ich hatte neulich meinen D1-Vertrag gekündigt, danach wurde ich von D1 angerufen und überredet, den Vertrag doch zu verlängern. Dafür sollte ich ein neues Handy für 1,- DM bekommen. Am nächsten Tag habe ich es mir aber anders überlegt und dort angerufen und gesagt, ich möchte den Vertrag doch nicht verlängern. Man sagte mir, ich solle die Annahme des Handys verweigern, denn erst mit der Unterschrift, mit der ich den Empfang des Handys quittiere würde die Vertragsverlängerung wirksam. Als ich nach Hause kam, war das Handy aber schon bei meiner Nachbarin abgegeben worden, und sie hatte auch den Empfang quittiert. Ich frage mich, ob sie damit jetzt einen D1-Vertrag abgeschlossen hat…
Was ein Blödsinn, aber die können wohl net anders… ich
würde sagen du setzt eine Brief auf und stellst den
Sachverhalt klar und dein Vater verweigert die Bezahlung!
Dazu habe ich neulich was im TV gesehen. Einem Mann werden seit ca. einem halben Jahr ZWEI T-Online-Anschlüsse brechnet, obwohl er nur einen hat. Er hat auch schon alles versucht, das richtig zu stellen. Wenn er für einen Anschluss das Geld zurückbuchen ließ, haben sie ihm gedroht, den (einzigen) Anschluss zu sperren. Das ist eben typisch T-Online (und Telekom). Ich frage mich, ob sich da jemals was ändert.
Als ich auf meinen ISDN-Anschluss gewartet habe, habe ich auch mehrmals von der Hotline zu hören bekommen, dass ich den doch schon längst hätte. Ein Wunder, dass ich ihn dann doch noch bekommen habe…
Gruß K.
Falls die Ärger machen kannst denen ja sagen, daß sie den
Vertrag zeigen sollen den dein Vater unterschrieben hat LOL
Das bringt von vorneweg nichts. Manchmal hatte ich den Eindruck, dort sitzen nur uninteressierte Dämlackies. Was willste aber bei 15DM (Hab’ ich neulich als Tarifangebot für eine Tätigkeit im Call-Center gesehen - lol! - dafür kommt zu mir heute keine Reinemachefrau mehr) die Stunde auch erwarten …
Schreibe einen freundlichen Drohbrief, wenn du weisst wie das geht (wenn nicht, unterhalte Dich gleich mit einem RA in Deiner Nähe, keine Angst - die Kosten macht der in dem Fall bei T-Online geltend), in dem Du darauf hinweist, dass niemand anderes ausser Dir Vertragspartner ist (wegen Deiner Unterschrift auf dem Antrag), baue Dirk’s Ausführungen auch noch mit ein und weise darauf hin, dass ihr bis zur Klarstellung keinen Heller mehr zahlt.
Setze eine Frist von 4 Wochen und weise die Leute darauf hin, dass Du anschliessend „überhaupt kein Problem damit hast“, die Sache gerichtlich zu klären.
Die Heinzelmänner und -frauen an der Hotline haben auch mir immer nur einen bodenlosen Müll erzählt, und passiert is nix.
tut mir leid, daß die Anruferei nichts gebracht hat. Bei mir hat es bislang immer geholfen, das mag aber daran liegen, daß ich die Jungs am Telefon entsprechend zusammengefaltet habe, wenn sie uneinsichtig waren.
Leider scheint es mal wieder so zu sein, daß die ganze Telekom-Bande zu dämlich ist. Wie ruhig könnte das Leben doch ohne Idioten sein…
Also rate ich ebenfalls zu einem „Drohbrief“ bzw. Inanspruchnahme eines Anwalts. Es ist, wie Ulli sagt: Die Kosten für den Anwalt muß die Telekom tragen, da sie den Anlaß für dessen Einschaltung gegeben hat.
Also nur keine Sorge, es kann nichts anbrennen!!