also wenn ich ein vierzeiliges Gedicht geschrieben habe
welches in meiner Schublade schlummert und ein anderer
schreibt ebenso eins dann kann ich ihn verklagen wenn ich
nachweisen kann das mein Gedicht eher entstanden ist?
Wie ist das mit "Erotik-Filmchen", welche von privaten
Personen "gedreht" und ins Netz gestellt worden sind. Sind die
auch schon geschützt wie mein Gedicht?
Wie kann ich im Netz erkennen ob das Werk (ein Film)
urheberrechtlich geschützt ist wenn ich nicht erkennen kann
wer das Werk gedreht hat bzw. vertrieben hat?
Ob dein Gedicht geschützt wäre, müsste im Zweifelsfall von einem Gericht entschieden werden, nicht nur wegen der Beweisfrage, wer es zuerst geschrieben hat, sondern auch, weil das Urheberrecht den subjetiven Anspruch der "künstlerischen Höhe" voraussetzt. Will sagen: Wird es als Murks empfunden, ist es auch nicht geschützt. Das könnte natürlich auch dem Erotikfilmchen schnell so ergehen.
Um urheberrechtlich geschützt zu sein, bedarf es keines Wissens um den Urheber. Selbst anonyme Werke sind geschützt.
Bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Und wenn es eine Firma ist die den Film gedreht hat? Zb
20thentury (oder wie die Firma heißt) oder so?
Hier kommen dann natürlich die gesetzlichen Regelungen anderer Länder mit ins Spiel. Aber die Copyrights der USA wurden in den letzten Jahren ziemlich genau unseren Gesetzen angepasst. Die Urheberschaft dürfte beim Regisseur oder beim Produzenten liegen, für das Drehbuch beim Drehbuchautor. Andererseits unterliegen manche Titel sogar dem Markenrecht.
Hinter jeder Filmfirma stecken kreative Köpfe, die die Urheber sind, genauso, wie die von Verlagen veröffentlichten Bücher von Autoren geschrieben wurden. Die Urheberschaft liegt also bei den Kreativen. Die Nutzungsrechte bei den Verlegern.
Gruß!
Horst