Urheberrecht

Hallo,

a) gilt das Urheberrecht nur für Firmen oder auch für Privatleute?
b) muss man, wenn man meint ein eigenes Werk kreiert zu haben irgendwo beantragen dass es „geschützt“ wird oder passiert das automatisch?
c) gibt es irgendwo Info´s wo man schnell erfahren kann ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht? Zb wenn ein Film im Internet angeboten wird ist es ja nicht ZWINGEND dass er urheberrechtlich geschützt ist
d) wie lange gilt ein Werk (zb Film) als urheberrechtlich geschützt?

LG

Hallo Tobi,

a) gilt das Urheberrecht nur für Firmen oder auch für
Privatleute?

das Urheberrecht gilt selbstverständlich für alle.

b) muss man, wenn man meint ein eigenes Werk kreiert zu haben
irgendwo beantragen dass es „geschützt“ wird oder passiert das
automatisch?

Nein, durch das Urheberrecht ist es automatisch per Gesetz geschützt.

c) gibt es irgendwo Info´s wo man schnell erfahren kann ob ein
Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht? Zb wenn ein
Film im Internet angeboten wird ist es ja nicht ZWINGEND dass
er urheberrechtlich geschützt ist

Es ist durchaus „zwingend“, dass der Film urheberrechtlich geschützt ist. Es kann aber sein, dass der Urheber die Nutzung ausdrücklich erlaubt, was dann aber erkennbar sein sollte.

d) wie lange gilt ein Werk (zb Film) als urheberrechtlich
geschützt?

Bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

das Urheberrecht gilt selbstverständlich für alle.

b) muss man, wenn man meint ein eigenes Werk kreiert zu haben
irgendwo beantragen dass es „geschützt“ wird oder passiert das
automatisch?

Nein, durch das Urheberrecht ist es automatisch per Gesetz
geschützt.

also wenn ich ein vierzeiliges Gedicht geschrieben habe welches in meiner Schublade schlummert und ein anderer schreibt ebenso eins dann kann ich ihn verklagen wenn ich nachweisen kann das mein Gedicht eher entstanden ist?
Wie ist das mit „Erotik-Filmchen“, welche von privaten Personen „gedreht“ und ins Netz gestellt worden sind. Sind die auch schon geschützt wie mein Gedicht?
Wie kann ich im Netz erkennen ob das Werk (ein Film) urheberrechtlich geschützt ist wenn ich nicht erkennen kann wer das Werk gedreht hat bzw. vertrieben hat?

d) wie lange gilt ein Werk (zb Film) als urheberrechtlich
geschützt?

Bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Und wenn es eine Firma ist die den Film gedreht hat? Zb 20thentury (oder wie die Firma heißt) oder so?

LG

also wenn ich ein vierzeiliges Gedicht geschrieben habe
welches in meiner Schublade schlummert und ein anderer
schreibt ebenso eins dann kann ich ihn verklagen wenn ich
nachweisen kann das mein Gedicht eher entstanden ist?
Wie ist das mit „Erotik-Filmchen“, welche von privaten
Personen „gedreht“ und ins Netz gestellt worden sind. Sind die
auch schon geschützt wie mein Gedicht?
Wie kann ich im Netz erkennen ob das Werk (ein Film)
urheberrechtlich geschützt ist wenn ich nicht erkennen kann
wer das Werk gedreht hat bzw. vertrieben hat?

Ob dein Gedicht geschützt wäre, müsste im Zweifelsfall von einem Gericht entschieden werden, nicht nur wegen der Beweisfrage, wer es zuerst geschrieben hat, sondern auch, weil das Urheberrecht den subjetiven Anspruch der „künstlerischen Höhe“ voraussetzt. Will sagen: Wird es als Murks empfunden, ist es auch nicht geschützt. Das könnte natürlich auch dem Erotikfilmchen schnell so ergehen.

Um urheberrechtlich geschützt zu sein, bedarf es keines Wissens um den Urheber. Selbst anonyme Werke sind geschützt.

Bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Und wenn es eine Firma ist die den Film gedreht hat? Zb
20thentury (oder wie die Firma heißt) oder so?

Hier kommen dann natürlich die gesetzlichen Regelungen anderer Länder mit ins Spiel. Aber die Copyrights der USA wurden in den letzten Jahren ziemlich genau unseren Gesetzen angepasst. Die Urheberschaft dürfte beim Regisseur oder beim Produzenten liegen, für das Drehbuch beim Drehbuchautor. Andererseits unterliegen manche Titel sogar dem Markenrecht.
Hinter jeder Filmfirma stecken kreative Köpfe, die die Urheber sind, genauso, wie die von Verlagen veröffentlichten Bücher von Autoren geschrieben wurden. Die Urheberschaft liegt also bei den Kreativen. Die Nutzungsrechte bei den Verlegern.

Gruß!

Horst

Hallo WildAlf,

danke für die Antworten.
Aber wie soll ich herausbekommen welcher (in dem Falle) Film von welchem Urheber „geschützt“ ist? Denn nur wenn ich das weiß kann ich den Urheber doch auch fragen ob ich mir diesen Film zb downloaden darf oder nicht. Gibt es da eine Liste wo die Firmen ihre „werke“ eintragen oder kann man anhand des Filmes (nur anhand des Titels) herausfinden wer „dahinter“ steckt?

LG

Hi, ganz einfach du brauchst die Einwilligung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers.
Wenn du die aus welchen Gründen auch immer, nicht schaffst zu bekommen, dann hast du die Einwilligung eben nicht und solltest (darfst) das Werk deshalb nicht verwenden. Du kannst nicht abschätzen wie der Rechteinhaber auf die unerlaubte Nutzung reagiert, Du kennst auch die Bedingungen nicht, zu denen er gewöhnlich die Einwilligung gibt.
Auch weisst du nicht ob er sofort auf Schadenssersatz klagt oder 2,9 Jahre wartet um 3 Jahre Lizenzgebühren plus Zuschläge verrechnet, etc, etc.

OL

Moin,

Aber wie soll ich herausbekommen welcher (in dem Falle) Film
von welchem Urheber „geschützt“ ist?

Das steht vielleicht dabei.
Ein Film hat idR einen Abspann, in dem das stehen kann.
Auf der Kauf-DVD steht das drauf.
Es gibt viele Möglichkeiten.

Denn nur wenn ich das
weiß kann ich den Urheber doch auch fragen ob ich mir diesen
Film zb downloaden darf oder nicht.

Und wenn Du es nicht rausfindest, kannst Du nicht erfahren, ob Du das darfst und dann solltest Du es auch nicht tun.

Gibt es da eine Liste wo
die Firmen ihre „werke“ eintragen oder kann man anhand des
Filmes (nur anhand des Titels) herausfinden wer „dahinter“
steckt?

Das Internet weiß vieles…da gibts z.B. diverse Movie Databases.

Grüße,
-Efchen