Hallo,
ich habe eine Frage an alle Europa-Arbeitsrechtler:
Also, wenn ein deutsches Unternehmen im EU-Ausland andere Firmen zukauft,
muß dann ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden (die Betonung liegt auf MUSS)?
Bei einem Firmenzusammenschluss innerhalb von Deutschland ist lt. BetrVG ein Gesamtbetriebsrat zu bilden, aber wie ist das EU-Recht?
Hallo Stephan,
das Unternehmen das Betriebe im Ausland dazukauft kann keinen Gesamtbetriebsrat bilden. Denn in ausländischen Betrieben gibt es zumeist andere Formen der Arbeitnehmervertretungen und keine Betriebsräte.
Dafür müßt Ihr möglicherweise einen Europäischen Betriebsrat bilden (nach EU Recht).
Grundlage hierfür ist das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) von 1988
Viel Erfolg bei der Gründung
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Stephan,
Sorry hab ich noch vergessen. Ein Betriebsrat, Konzernbetriebsrat und Gesamtbetriebsrat wird ausschließlich nach dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz gebildet. Das gilt im Ausland natürlich nicht.
Mit kollegialen Grüßen
Michael