Herr K. möchte sein Mittagsessen bei seinem lieblings Restaurant bestellen da er auf der aktuellen Speisekarte zum mitnehmen ein Hauptgericht für 10 Euro ausgewählt hat. Herr K. fährt hin und bestellt die Speise zum mitnehmen. Die Bedienung möchte aber auf einmel 14 Euro für die Speise haben, da die Preise geändert wurden. Auf der aktuellen Karte steht aber der Preis von 10 Euro. Herr K. protestiert und verlangt das Essen zum Preis von 10 Euro.
Verlang Herr K. den Preis von 10 Euro zu recht?
Kann Herr K. sonst die kosten für hin und rückfahrt dem Restaurantbesitzer in Rechnung stellen wenn er den preis von 14 Euro ablehnt?
Wenn die Geschichte so stimmt, wie du sie erzählst, dann ja. Wenn in Wahrheit der neue Preis bereits aushing, was ich für deutlich wahrscheinlicher halte, dann nicht.
Kann Herr K. sonst die kosten für hin und rückfahrt dem
Restaurantbesitzer in Rechnung stellen wenn er den preis von
14 Euro ablehnt?
Nein.
Welche §§ spielen hier die entscheidende Rolle?
Die Vertragsauslegung, dazu gehören die §§ 157, 133, 242 BGB.
Wenn die Geschichte so stimmt, wie du sie erzählst, dann ja.
wo liegt hier der Unterschied zur falschen Preisauszeichnung im Supermarkt, wo man meines Wissens keinen Anspruch hat, die Ware zum biiligeren, falsch ausgezeichneten, Preis zu bekommen?
Liegt es daran, dass der Vertrag hier bereits bei der Bestellung des Essens geschlossen wird, und im Supermarkt erst beim einscannen/eintippen in die Kasse?
Liegt es daran, dass der Vertrag hier bereits bei der
Bestellung des Essens geschlossen wird, und im Supermarkt erst
beim einscannen/eintippen in die Kasse?
Genau, es kommt sozusagen darauf an, wann die Differenz in der Preisvorstellung zu Tage tritt. Wenn der Gast ein Gericht bestellt und der Gastwirt bestätigend nickt und das Essen zubereitet und übergibt, ist der Vertrag längst geschlossen. Dann stellt sich nur noch die Frage, welcher Preis dafür gelten soll.
Das wäre im Supermarkt nicht anders.
Und in beiden Fällen besteht kein Anspruch auf den niedrigeren Preis, wenn der Vertrag noch nicht geschlossen wurde.
Wie sieht es aus wenn der neue Preis nur im Restaurant selber ausgehängt wird aber auf den aktuellen Speiseflayer der als Werbung verteilt wird um Kunden anzulocken ein anderer steht.
Kann man da rechtlich nichts machen, da der Kunde schliesslich mit günstigen Preisen in den Laden gelockt wird?
Zivilrechtlich bestünde kein Anspruch auf den niedrigeren Preis. Vermutlich wäre der Fall ordnungsrechtlich interessant. Jedenfalls aber werden sich die Anwälte der Mitbewerber freuen, dass sie mal wieder eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs schreiben können.