Darf die Polizei bei der Ausübung als Kontrollorga

Hallo, habe eine Rechtsfrage:
Darf die Polizei - Zivilstreife - bei der Kontrolle und nur zur Überprüfung und Sicherstellung von Beweisaufnahmen Verwaltungsübertretungen begehen?
Sind die Beweise - Filmaufnahmen - dann als Beweismittel überhaupt zulässig wenn die Polizei selbst die Gesetze überschreiten muss, um an die Beweismittel heran zu kommen.
Würde mich über die Antwort eines Rechtsexperten freuen.
MfG Tiefenbacher

Jein…
Hallo,

grundsätzlich darf die Polizei Rechtsgüter verletzen, um andere zu schützen. Es gilt aber nicht in jedem Fall, es kommt immer auf den Einzelfall an. Gerade bei Verstößen gegen die informelle Selbstbestimmung, sei es durch Fotos, Filmaufnahmen oder verdeckte Tonausnahmen sind die Grenzen sehr eng gesteckt.

Gruss

Iru

[Mod] Hinweis
Wie sich aus dem Begriff Verwaltungsübertretung und aus der ViKa des Fragestellers ergibt, ist hier nach österreichischem Recht gefragt.

Zusatz
Nach Mevius Hinweis: Mein Beitrag bezieht sich auf deutsches Recht.