Vaterschaftsanerkennung oder Adoption?

Von: , Frage gestellt am Sa, 26. Jun 2010

Hallo,
hier geht es um einen etwas komplizierten Fall in Sachen Vaterschaft und Kuckuskinder.

Mutter war mit ihrem ersten Ehemann 16 Jahre verheiratet (1991-207) aus
dieser Ehe gingen 4 Kinder hervor.
Sie haben sich allerdings schon Anfang 2003 (sehr friedlich) getrennt.
Mutter lernte neuen Mann kennen und wurde leider sehr schnell schwanger mit
Zwillingen diese wurden im Sommer 2004 geboren.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Mutter und ihr erster Ehemann noch nicht
geschieden und es gab auch noch kein anhängiges
Scheidundungsverfahren sie wollten sich beide mit der Scheidung in Rücksicht
auf ihre gemeinsamen 4 Kinder Zeit lassen und haben es ehrlich gesagt
einfach verpasst sich da mal vorher rechtlich zu informieren.
Nach der Geburt sind Mutter u. Lebenspartner zum Jugendamt und er wollte
die Vaterschaft anerkennen, sie bekamen die Auskunft dies sei nicht
möglich, auch ihre Hinweise das der EX gar nicht der Vater sein
kann, da er seit einigen Jahren sterilisiert ist, oder die Bereitschaft zu einem Gentest brachten sie nicht weiter.

Auf der Geburtsurkunde der Kinder steht der Name ihres Ex, da das
Amt damals meinte das muss sie so machen weil sie ja noch verheiratet ist und der Ehemann automatisch der Vater ist.

Mittlerweile sind die Zwillinge 6 JAhre alt und leben seit der Geburt
mit ihrem biologischen Vater,der Mutter und drei Halbgeschwistern zusammen, wobei es bei den Kindern keine Unterschiede gibt und auch die 3 Kinder aus ihrer ersten Ehe ein sehr gutes Verhältnis zum Lebenspartner der Mutter haben, auch zum Exmann der Mutter besteht weiterhin eine sehr freundschaftliche Beziehung.

Der Exmann hat nie Unterhalt für die beiden gezahlt( sollte er auch nicht)und war auch immer
in Kenntniss der Umstände.
Nach den bisherigen Informationen der Mutter wäre die einzigste Möglichkeit
für ihren Lebenspartner die Kinder zu adoptieren oder zu warten bis
sie 18 sind.
Nun gab es ja 2008 eine Gesetzänderung zu diesem Thema und sie hat
die Hoffnung das es dadurch doch noch die Möglichkeitkeit der
offiziellen Vaterschaftsanerkennung gibt. In anderen Foren hat sie gelesen das sich anscheinend teilweise auch
strafbar gemacht hat, was sie aber nicht so sieht, denn immerhin
wollten drei Erwachsene die sich alle einig darüber waren wer der
Vater der Kinder ist dieses auch amtlich anerkennen lassen. Im Grunde habe sie
die damaligen Gesetze und Behörden dazu gebracht so zu handeln.
Nun wollen der Vater der Zwillinge und die Mutter heiraten ( nach 7 Jahren
wilder Ehe) möchten aber diese Angelegenheit evtl. doch noch vorher
klären sofern es möglich ist. Sie hoffen hier etwas Hilfe zu finden und bedanken sich schon im
vorraus für evtl. Antworten.
MfG

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Vaterschaftsanerkennung oder Adoption?

    Hallo, Zwillingen diese wurden im Sommer 2004 geboren.
    Somit kann nach § 1598 BGB jetzt wohl weder der rechtliche Vater noch der biologische Vater gegen die Vaterschaft des früheren Ehemannes vorgehen. Nach der Geburt sind Mutter u. Lebenspartner zum Jugendamt und
    er wollte
    die Vaterschaft anerkennen, sie bekamen die Auskunft dies sei
    nicht
    möglich, auch ihre Hinweise das der EX gar nicht der Vater
    sein
    kann, da er seit einigen Jahren sterilisiert ist, oder die
    Bereitschaft zu einem Gentest brachten sie nicht weiter.
    Hier bestehen meinerseits Zweifel, dass die Auskunft richtig gewesen ist. Die Vaterschaftsanerkennung des biologischen Vaters wäre halt schwebend unwirksam gewesen. Auf der Geburtsurkunde der Kinder steht der Name ihres Ex, da
    das
    Amt damals meinte das muss sie so machen weil sie ja noch
    verheiratet ist und der Ehemann automatisch der Vater ist.
    Das wäre auch bei der schwebend unwirksamen Vaterschaftsanerkennung so gewesen. Die Namen wären dann vom Standesamt automatisch geändert worden, wenn ihnen das Scheidungsurteil zur Kenntnis gebracht worden wäre. Der Exmann hat nie Unterhalt für die beiden gezahlt( sollte er
    auch nicht)und war auch immer
    in Kenntniss der Umstände.
    Unterhalt ist nicht nur die einzigste Konsequenz des Ehemannes. Die Zwillinge würden im Falle seines Todes miterben.

    Umgekehrt, wenn der Scheinvater mal hilfebedürftig wird oder sein sollte, müssen auch die Zwillinge für ihn finanziell aufkommen. Nach den bisherigen Informationen der Mutter wäre die
    einzigste Möglichkeit
    für ihren Lebenspartner die Kinder zu adoptieren oder zu
    warten bis sie 18 sind.
    Wie oben geschrieben wird das Problem mit Volljährigkeit leider nicht behoben. Der Scheinvater muss - weil z. B. die richtigen Eltern in Not geraten - dann das Studium oder eine Ausbildung für die Zwillinge bezahlen.

    Wird der Scheinvater pflegebedürftig und die Zwillinge verdienen genug Geld, werden sie zur Kasse gebeten. Nun gab es ja 2008 eine Gesetzänderung zu diesem Thema und sie
    hat
    die Hoffnung das es dadurch doch noch die Möglichkeitkeit der
    offiziellen Vaterschaftsanerkennung gibt.
    Diese Vaterschaftsanfechtung könnte z. B. der Scheinvater machen, wenn ihm erst jetzt bekannt wird, dass er als offizieller Vater der nicht von ihm abstammenden Zwillinge behördlicherseits geführt wird. Ist aber u. U. nicht ganz billig.
    Ansonsten sind auch hier die Fristen verstrichen.

    Gruß
    Ingrid

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: nicht (ganz) richtig

      Hallo Ingrid,

      ich lese aus dem vorliegenden Sachverhalt nicht heraus, daß es jemals zu irgendeiner Anerkennung gekommen sei, das JA hatte doch die Beurkundung unter Hinweis auf den Ehemann abgelehnt oder?

      Damit sind wir NICHT im 1598 BGB, weil der sich auf bestehende ANERKENNUNGEN bezieht, hier erfolgte jedoch keine Anerkennung sondern es ist eine Vaterschaft nach 1592 Nr. 1 (Ehemann).

      Damit kommt man in die Fristenregelung des 1600b BGB. Wobei die Fristen hier auch schon verstrichen sind, AUSSER die Frist für die Anfechtung der Zwillinge, diese können mit Volljährigkeit die Vaterschaft anfechten.

      Grüße
      miamei

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