Wenn man im Internet einen Computer verkauft und in der Artikel Beschreibung aber ein Fehler war den der Verkäufer allerdings erst nach dem Verkauf bemerkte.
Kann der Verkäufer sich dann nicht auf §119 Irrtum berufen. Und den Verkauf Rückgängig machen.
Oder muss der Verkäufer den Rechner so Liefern wie Beschrieben.
grds. nein, da eine anfechtung durch den verkäufer das gewährleistungsrecht des käufers aushebeln würde.