Ausbietungsgarantie - Garantierter Verkauf?

Kann in einer notariellen Ausbietungsgarantie geregelt werden, dass der Verkauf einer Immobilie immer an den Garantiegeber geht?

Angenommen es wird eine solche Ausbietungsgarantie i.H.v 100 TEUR geschlossen und auf der Zwangsversteigerung werden 150 TEUR geboten - so müssten alle Gebote gestrichen werden und den Zuschlag würde der Garantiegeber bekommen.

Die Zwangsversteigerung würde somit lediglich dem „Abschütteln“ von Forderungen durch weitere Gläubiger (Eigentümergemeinschft) dienen, da diese im Rahmen der Zwangsversteigerung mit pauschal 5 % vom Verkehrswert befriedigt werden würden.

Ist eine solche Regelung möglich?

Hallo,

nein eine solche Regelung ist nicht möglich.
§ 81, Abs. 1 ZVG:
„§ 81
(1) Der Zuschlag ist dem Meistbietenden zu erteilen.“

Gruß
Ewurscht