Unfall + Sachverständiger
Von: , Frage gestellt am Fr, 23. Mär 2001
Liebe Leute,
ich habe das auch auf dem Brett "Versicherungen" gepostet. Ich glaube aber inzwischen, daß es hier besser paßt:
Mir fuhr kürzlich jemand im Parkhaus ins Auto. Schuldfrage völlig geklärt (der Unfallgegner zahlt), nach erstem Eindruck nicht viel kaputt. Versicherung: Wir brauchen nur die Rechnung der Werkstatt, oder einen Kostenvoranschlag. Ich schickte den Kostenvoranschlag mit zwei Polaroits: 1969,- DM Werkstattkosten + Nutzungsausfall von 2 Tagen = 2200,- DM. Zugegeben, auf den Bildern konnte man nur wenig erkennen. Jetzt die Frage:
Man rief mich gestern an, ein Sachverständiger wollte, weil auf den Fotos nicht viel zu erkennen war, das Auto mal sehen.
Ich fragte, ob ich nicht selbst einen Gutachter beauftragen könne. Man gab mir keine eindeutige Antwort, man wolle doch nur mal eben gucken, blabla. Ich habe aber den Eindruck, daß eben doch ein Gutachter kommt, man mir aber nicht klar sagen wollte, daß ich den auch beauftragen könnte. Ich hatte den Eindruck, daß man mir was unterjubeln wollte. Ab welcher Schadenssumme wird denn ein Gutachter bezahlt, bzw. notwendig ? Falls man mir einen Gutachter verweigert, muß ich dann den Allianz-"Sachverständigen" zulassen, oder kann ich drauf bestehen, daß bezahlt wird ? Laßt mich mal einen Satz los werden: Es geht anscheinend bei Versicherungen nie ohne Ärger ab. Immer wieder hat man das Gefühl, daß eine ein Recht vorenthalten wird, daß man evtl. über den Tisch gezogen wird. Ich möchte noch ne Frage anschließen: Ich habe eine Menge Versicherungen bei besagter Allianz. Dieser kleine Fall fängt aber gerade an, mein Vertrauensverhältnis zu diesem Laden zu stören. Kann ich auf Grund dieser Tatsache Versicherungsverträge kündigen ? Man kann doch immer im Schadensfall kündigen. Ist das Vertragsabhängig ?
Ach ja, noch was: was ist den die Schadenssumme bei sonem Unfall:
Was die Werkstatt auf der Rechnung hat, oder auch der Nutzungsausfall ? Also 1968,- oder 2200,- DM ?
Gruß, Stephan
