Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachschaden

Von: , Frage gestellt am So, 4. Jul 2010

Hallo zusammen,

wie ist das wenn ein kind(nicht das eigene Kind)eine Figur vor einer eisdiele zum stürzen bringt und diese dabei kaputt geht?.ca 1,80m große GFK-Figur das kind streift mit der Hand vorbei und die figur fällt dabei um und geht kaputt. das kind ist erst 4 jahre, 96cm groß und wiegt 12 Kilo, hat also nicht viel Kraft. Nun hat die Figur einige Kratzer und die Eiswaffel ist abgebrochen.

Die Eisdiele will jetzt knapp 1000Euro weil keine Haftpflicht Versicherung vorhanden ist. Müssen die nicht gegen so was versichert sein?
Bzw muss so was nicht angebunden sein? Da sind doch viele kleine Kinder und das ist wirklich gefährlich!!!! was wäre wenn sie drunter gelegen hätte?
Wer ist im recht?
ich hoffe auf Hilfe!

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachschad

    vorbei und die figur fällt dabei um und geht kaputt. das kind ist erst 4 jahre,
    Dann ist es nicht deliktfähig und haftet nicht. Wenn die Eisdiele den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen kann, bleibt sie auf dem Schaden sitzen. Die Eisdiele will jetzt knapp 1000Euro weil keine Haftpflicht
    Versicherung vorhanden ist. Müssen die nicht gegen so was versichert sein?
    Die Eisdiele soll eine Versicherung haben, die Eltern des Kindes aber nicht ? Merkwürdige Logik. Bzw muss so was nicht angebunden sein? Da sind doch viele kleine Kinder und das ist wirklich gefährlich!!!!
    Stimmt, aber was hat das mit diesem Fall zu tun ? was wäre wenn sie drunter gelegen hätte?
    Dann hätte die Eisdiele jetzt ein Problem.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachsch

      Bzw muss so was nicht angebunden sein? Da sind doch viele kleine Kinder und das ist wirklich gefährlich!!!!
      Stimmt, aber was hat das mit diesem Fall zu tun ?
      Dieser Umstand ist durchaus relevant bei der Frage eines möglichen Mitverschuldens...

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachsch

        Glaube ich nicht, weil die Eisdiele vermutlich auf ihrem Schaden sitzen bleibt. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 20 Minuten 2 hilfreich
    Re: Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachschad

    Hallo Jana,

    für die Beantwortung der Frage gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Das Kind wurde von seinen Eltern oder einem Elternteil oder von sonst jemand, der gerade zur Beaufsichtung beauftragt war, nicht richtig beaufsichtigt. Bei richtiger Beaufsichtigung wäre der Schaden nicht entstanden. Dann haften die Eltern und können falls vorhanden eine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

    2. Obwohl die Eltern etc. auf das Kind aufgepasst haben, ließ es sich nicht vermeiden, dass das Kind die Figur "umgestoßen" hat. Dann haftet niemand, denn die Eltern (etc.) sind ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen und das Kind selbst ist noch nicht haftbar zu machen (§ 828, Abs. 1 BGB). In dem Fall ist die Eisdiele bzw. deren Eigentümer selbst schuld, wenn er keine Versicherung abgeschlossen hat.


    Die Beweislast, dass die Eltern (etc.) ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind, obliegt dem Eigentümer der Eisdiele.

    Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

    Gruß

    Ewurscht

  3. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachschad

    Die Eisdiele will jetzt knapp 1000Euro
    Das Kind ist nicht deliktfähig, von ihm kann kein Geld verlangt werden. Ausnahme: Es ist sehr reich, dann wäre so etwas denkbar. Die Aufsichtsperson kann nur in Anspruch genommen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Da ist nach deinen Schilderungen wahrscheinlich nicht der Fall. weil keine Haftpflicht
    Versicherung vorhanden ist.
    Man kann ja auch keine Haftpflichtversicherung für Schäden an den eigenen Sachen abschließen. Haftpflicht bedeutet doch, dass die Versicherung gilt, wenn man gegenüber jemandem haften muss. Niemand haftet gegenüber sich selbst.

    Es wäre aber möglich, dass das Kind eine Haftpflichtversicherung hat. Es ist zwar nicht deliktfähig und darum nicht haftbar. Es gibt aber Haftpflichtversicherer, die auch Schäden von solchen Kindern abdecken. Mein Versicherer z.B. bietet das an. Der Sinn des Ganzen: Oft fühlen sich die Erwachsenen moralisch verpflichtet, den vom Kind angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Müssen die nicht gegen so was
    versichert sein?
    Nein. Bzw muss so was nicht angebunden sein?
    Kann man so nicht beurteilen. Wäre eine Überlegung, die im Rahmen der Mitschuld zu diskutieren wäre, wenn man denn überhaupt der Ansicht ist, dass die Aufsichtsperson dem Grunde nach haften muss. Da sind doch viele
    kleine Kinder und das ist wirklich gefährlich!!!!
    Das allerdings ist kein Argument. Es mag ja gefährlich für die Kinder sein, aber das hat mit dem nun entstandenden Schaden doch rein gar nichts zu tun. was wäre
    wenn sie drunter gelegen hätte?
    Dann wäre die Gegenseite unter Umständen straf- und zivilrechtlich zu belangen. Wäre. So ist es ja nicht, und das hilft bei der Frage nach dem hier nun erhobenen Schadensersatzanspruch nicht weiter.

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachsch

      Das Kind ist nicht deliktfähig, von ihm kann kein Geld
      verlangt werden. Ausnahme: Es ist sehr reich, dann wäre so
      etwas denkbar.
      Kannst Du das näher ausführen?

      Neugierige Grüße
      Ramona

      • Antwort von nach 4 Stunden 3 hilfreich
        Re^3: Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachsch

        Kannst Du das näher ausführen?
        Stellen wir uns mal vor, der Vierjährige wäre z.B. auf Grund eines Erbes Multimillionär, während der Geschädigte kurz vor der absoluten Pleite steht. Dann würde wohl dies hier gelten:

        http://dejure.org/gesetze/BGB/829.html

        § 828 BGB schließt die Verantwortung des 4-Jährigen aus, doch im Ausnahmefall wird das Ergebnis durch § 829 BGB wieder relativiert.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Danke!

          Vielen Dank, das hätte ich ehrlich nicht vermutet...

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachschad

    Bzw muss so was nicht angebunden sein? Da sind doch viele
    kleine Kinder und das ist wirklich gefährlich!!!!
    Betreiber von Gaststätten haben eine Verkehrsicherungspflicht, d.h. sie müssen dafür Sorge tragen, daß Publikum sich nicht (einfach) verletzen kann. Aus der Ferne ist aber nur schwer zu beurteilen, ob der Betreiber seinen Pflichten eventuell hier nicht nachgekommen ist. Es ist schon richtig, daß ein Kleinkind eine solche Figur nicht einfach so umwerfen können sollte, aber ohne direkten Augenschein kann das hier niemand beurteilen.



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