Re: Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachschad
Die Eisdiele will jetzt knapp 1000Euro
Das Kind ist nicht deliktfähig, von ihm kann kein Geld verlangt werden. Ausnahme: Es ist sehr reich, dann wäre so etwas denkbar. Die Aufsichtsperson kann nur in Anspruch genommen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Da ist nach deinen Schilderungen wahrscheinlich nicht der Fall.
weil keine Haftpflicht
Versicherung vorhanden ist.
Man kann ja auch keine Haftpflichtversicherung für Schäden an den eigenen Sachen abschließen. Haftpflicht bedeutet doch, dass die Versicherung gilt, wenn man gegenüber jemandem haften muss. Niemand haftet gegenüber sich selbst.
Es wäre aber möglich, dass das Kind eine Haftpflichtversicherung hat. Es ist zwar nicht deliktfähig und darum nicht haftbar. Es gibt aber Haftpflichtversicherer, die auch Schäden von solchen Kindern abdecken. Mein Versicherer z.B. bietet das an. Der Sinn des Ganzen: Oft fühlen sich die Erwachsenen moralisch verpflichtet, den vom Kind angerichteten Schaden wiedergutzumachen.
Müssen die nicht gegen so was
versichert sein?
Nein.
Bzw muss so was nicht angebunden sein?
Kann man so nicht beurteilen. Wäre eine Überlegung, die im Rahmen der Mitschuld zu diskutieren wäre, wenn man denn überhaupt der Ansicht ist, dass die Aufsichtsperson dem Grunde nach haften muss.
Da sind doch viele
kleine Kinder und das ist wirklich gefährlich!!!!
Das allerdings ist kein Argument. Es mag ja gefährlich für die Kinder sein, aber das hat mit dem nun entstandenden Schaden doch rein gar nichts zu tun.
was wäre
wenn sie drunter gelegen hätte?
Dann wäre die Gegenseite unter Umständen straf- und zivilrechtlich zu belangen. Wäre. So ist es ja nicht, und das hilft bei der Frage nach dem hier nun erhobenen Schadensersatzanspruch nicht weiter.