Surfunfall mit Sachschaden

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, welche der nun folgenden Regel ein Gericht anwenden würde.

Beim Windsurfen gilt die Regel Backboardbug vor Steuerboardbug. Diese Regel ist Teil der internationalen Kollisionsverhütungsregeln für Segelfahrzeuge.
In einem Brandungsrevier gibt es aber noch die Regel, dass der durch die Brandung rausfahrende Surfer Vorfahrt hat gegenüber dem reinfahrenden. Diese Regel wird auch gelebt, ist aber nicht wie die erste Regel niedergeschrieben.

Jetzt ist die Frage, welche Regel ein Gericht anwendet.

Freue mich über Beiträge.
hansoloman

grundsätzlich eher die offizielle. die „allgemein übliche“ kann eigentlich nur ein sachverständiger bestätigen oder dementieren.

Moin Moin

Also zunächst ist die Frage zu klären ob denn ein Windsurfbrett ein Segelfahrzeug im Sinne der KVR ist:

Regel 3 c) KVR
Der Ausdruck »Segelfahrzeug« bezeichnet ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht benutzt wird.

Ich denke mal, dass das eher unstrittig ist.

Dann gibt es die Regel 12 KVR. Die sagt aus, dass wenn sich zwei Segler so einander nähern, dass die Gefahr…usw…muss wie folgt ausgewichen werden…

i)
Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen;

ii)
wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen;

iii)
wenn ein Fahrzeug mit Wind von Backbord ein Fahrzeug in Luv sichtet und nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob das andere Fahrzeug den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat, muss es dem anderen ausweichen.

Aber nun wird es interessant fü deinen Fall. Denn das bisherige hast du ja schon richtig erkannt.
Einschlägig, weil spezieller ist hier der §31 SeeSchStrO.

Dort heißt es im Absatz 2 Satz 1:

… Kite- und Segelsurfer haben allen Fahrzeugen auszuweichen; untereinander haben sie entsprechend den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen…

Somit steht fest, dass du leider mit ungeschriebenen Gesetzen nicht weiter kommst. Tut mir leid.

Moin,

Vielen Dank für die Antwort, KulleKiel. So tief bin ich noch nicht in die Seestraßenordnung eingestiegen.
D.h. vor Gericht würde die Seestraßenordnung zur Anwendung kommen(wäre in meinem Fall gut)?

Ist das denn internationals Recht?

Sehr gerne doch…

Die SeeSchStrO ist nationales Recht. Sie gilt nur auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Der genaue Geltungsbereich ist in §1 beschrieben.

Gruß