Moin Moin
Also zunächst ist die Frage zu klären ob denn ein Windsurfbrett ein Segelfahrzeug im Sinne der KVR ist:
Regel 3 c) KVR
Der Ausdruck »Segelfahrzeug« bezeichnet ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht benutzt wird.
Ich denke mal, dass das eher unstrittig ist.
Dann gibt es die Regel 12 KVR. Die sagt aus, dass wenn sich zwei Segler so einander nähern, dass die Gefahr…usw…muss wie folgt ausgewichen werden…
i)
Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen;
ii)
wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen;
iii)
wenn ein Fahrzeug mit Wind von Backbord ein Fahrzeug in Luv sichtet und nicht mit Sicherheit feststellen kann, ob das andere Fahrzeug den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat, muss es dem anderen ausweichen.
Aber nun wird es interessant fü deinen Fall. Denn das bisherige hast du ja schon richtig erkannt.
Einschlägig, weil spezieller ist hier der §31 SeeSchStrO.
Dort heißt es im Absatz 2 Satz 1:
… Kite- und Segelsurfer haben allen Fahrzeugen auszuweichen; untereinander haben sie entsprechend den Kollisionsverhütungsregeln auszuweichen…
Somit steht fest, dass du leider mit ungeschriebenen Gesetzen nicht weiter kommst. Tut mir leid.